Erstellt am 02.03.2010 um 23:15 Uhr von peters
Na gegen Namensschilder wäre ja wohl nichts einzuwenden, vor Allem, wenn sie für alle gleich sind. Im Wahllokal darf aber nichts auftauchen, was als Wahlwerbung gedeutet werden kann, und sei es nur ein Gewerkschaftsaufkleber oder -kuli. Zudem sollte sich der Wahlvorstand innerhalb des Wahllokals hüten, irgendwelche beeinflussende Bemerkungen zu machen. Ich denke, wenn Ihr das beherzigt, könnt Ihr euch die Namensschilder gern erlauben. Zumindest scheint Ihr ja recht bemüht zu sein, Neutralität zu wahren.
Erstellt am 02.03.2010 um 23:27 Uhr von DonJohnson
Dennoch sehe ich den Sinn der Frage nciht. Hättet ihr euch nicht sozusagen bei der Ausschreibung der Wahl vorstellen müssen?
Was sollen also die Namenschilder nun bewirken?
Erstellt am 02.03.2010 um 23:33 Uhr von franzz
Da uns sich die Mitarbeiter vorstellen müssen bzw. Ausweisen . Finde Ich es fair wenn sie unsere Namen zum ansprechen auch haben.
Erstellt am 03.03.2010 um 07:11 Uhr von Dielöwin
Ich sehe eigentlich kein wirkliches Problem wegen der Namenschilder. Und was die Aussage von Peters betrifft wegen der sogen. Wahlwerbung m.E. Nonsens warum soll denn am Wahltag im Wahllokal nicht z.B. ein Kuli - auch von der Gew. - vergeben werden?
Wo stehts denn geschrieben? Ich gebe ja jeden Wähler einen also von daher wo ist das Problem
Erstellt am 03.03.2010 um 07:44 Uhr von DonJohnson
@Dielöwin
Mit dem Kuli hätte ich aber doch mein Problem... Das wäre Werbung für die Liste oder Sympatisanten der GEW bedeuten. Das Wahllokal muß absolut "clean" sein...
@franzz
Ein "Ausweis" ist ja das Namensschild nicht. Immerhin könnte sich doch wer weiss ich nciht hinter das Namensschild setzten. Wenn die anderen Wahlbewerber sich nciht zuvor direkt vorstellen konnten, würde ich davon echt absehen...