Abmahnung nach Arbeitszeit?
Ist es möglich, das der Vorgesetzte eine Abmahnung an einen MA ausspricht, wenn dieser während der Schichtübergabe die Firma verlässt, da dies nach der offiziellen Arbeitszeit stattfindet. Der Vorgesetzte hat aber die MA zur Anwesenheit verpflichtet.
Offiziell wird z.B. von 22.00 - 06.00 Uhr gearbeitet. Danach findet die Schichtübergabe statt. Diese Zeit wird aber nicht vergütet. Erst wenn über 15 Minuten überzogen wird, wird die Zeit gutgeschrieben. Das ist aber selten der Fall.
Ich persönlich würde ja sagen, dass dies nicht rechtens ist, da es ja keine offizielle Arbeitszeit mehr ist. Wenn dann müsste die Arbeitszeit vergütet werden oder?
Was meint ihr?
Community-Antworten (4)
04.11.2014 um 19:43 Uhr
deswegen ist aber nicht die Abmahnung unwirksam
04.11.2014 um 19:49 Uhr
Darf er den überhaupt eine in dieser Angelegenheit aussprechen?
04.11.2014 um 20:34 Uhr
Wofür wurde sie denn konkret ausgesprochen?
04.11.2014 um 21:06 Uhr
Ihr solltet dem AN zu Hilfe eilen, indem Ihr den AG auffordert sicherzustellen, dass keine Arbeit außerhalb der mit dem BR vereinbarten Arbeitszeiten angeordnet werden. Ohne Zustimmung des BR kann der Vorgesetzte keine Arbeit anordnen, wenn keine Arbeitszeit ist.
Fordert in diesem Zusammenhang den AG auf, die Abmahnung zurückzuziehen bzw. schriftlich zu widerrufen.
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