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Abmahnung nach Arbeitszeit?

T
TuckTuck
Jan 2018 bearbeitet

Ist es möglich, das der Vorgesetzte eine Abmahnung an einen MA ausspricht, wenn dieser während der Schichtübergabe die Firma verlässt, da dies nach der offiziellen Arbeitszeit stattfindet. Der Vorgesetzte hat aber die MA zur Anwesenheit verpflichtet.

Offiziell wird z.B. von 22.00 - 06.00 Uhr gearbeitet. Danach findet die Schichtübergabe statt. Diese Zeit wird aber nicht vergütet. Erst wenn über 15 Minuten überzogen wird, wird die Zeit gutgeschrieben. Das ist aber selten der Fall.

Ich persönlich würde ja sagen, dass dies nicht rechtens ist, da es ja keine offizielle Arbeitszeit mehr ist. Wenn dann müsste die Arbeitszeit vergütet werden oder?

Was meint ihr?

1.06904

Community-Antworten (4)

P
paula

04.11.2014 um 19:43 Uhr

deswegen ist aber nicht die Abmahnung unwirksam

T
TuckTuck

04.11.2014 um 19:49 Uhr

Darf er den überhaupt eine in dieser Angelegenheit aussprechen?

G
ganther

04.11.2014 um 20:34 Uhr

Wofür wurde sie denn konkret ausgesprochen?

G
gironimo

04.11.2014 um 21:06 Uhr

Ihr solltet dem AN zu Hilfe eilen, indem Ihr den AG auffordert sicherzustellen, dass keine Arbeit außerhalb der mit dem BR vereinbarten Arbeitszeiten angeordnet werden. Ohne Zustimmung des BR kann der Vorgesetzte keine Arbeit anordnen, wenn keine Arbeitszeit ist.

Fordert in diesem Zusammenhang den AG auf, die Abmahnung zurückzuziehen bzw. schriftlich zu widerrufen.

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