Teilnahmepflicht an BR-Sitzungen?
Hallo,
kann mir bitte jemand den § nenen, wo drin steht, dass man als ordentliches Betriebsratsmitglied die Pflicht hat, an den BR-Sitzungen teilzunehmen.
Der AG versucht, mir die Teilnahme zu verweigern.
Danke!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Community-Antworten (39)
17.09.2007 um 17:00 Uhr
Der MA entscheidet und wägt ab, ob er der Arbeit wegen eine Sitzung mitmacht oder absagt, natürlich kann er nicht ständig absagen, das wird ihm das Amt kosten (kannst abgewählt werden) ... ausserdem erscheint mir in deinem Falle der § wichtiger zu sein, in dem von Strafzahlungen und Haftstrafe die Rede ist, wenn er die Arbeit eines BRM behindert !!!
§ 119, 121
17.09.2007 um 17:02 Uhr
@jugo Nicht solche unsinnigen Ratschläge (abwägen kann ein BRM nämlich gar nicht)!
@floh § 37 BetrVG i.V. mit §§ 30 ff. BetrVG.
17.09.2007 um 17:03 Uhr
Hallo Floh. Ein Mitglied des Betriebsrates hat keine derartige Pflicht - er wird freundlich geladen §29 (2), §30. Der AG hat dem MdBR da gar nix zu sagen, der BRV VERSTÄNDIGT dem AG von den Sitzungsterminen - that's it (wegen betrieblicher Notwendigkeit).
17.09.2007 um 17:07 Uhr
@xxccvv Ein BR-Mitglied hat keine Pflicht zur Teilnahme an den BR-Sitzungen? Krass...
17.09.2007 um 17:07 Uhr
Kölner war schneller.
floh, im Kommentar zum § 23 (1) BetrVG, kannst Du nachlesen, was Dir drohen kann, wenn Du nicht an Sitzungen teilnimmst. Das ist Dir nicht zuzumuten, dass Du eine Amtspflichtverletzung begehst.
jugo, "Der MA entscheidet und wägt ab, ob er der Arbeit wegen eine Sitzung mitmacht oder absagt, natürlich kann er nicht ständig absagen, das wird ihm das Amt kosten (kannst abgewählt werden) ... "
zwei mal absoluter B.lödsinn. Und dann auch noch mit Kanonen schießen, wo erst mal ein Tritt reicht.
17.09.2007 um 17:08 Uhr
Hallo Kölner,
DANKE!!! Sorry, war jetzt sehr lange krank und fange demnächst mit einer 3-Tage-Woche wieder an mit jeweils 2 Urlaubstagen unter der Woche.
Die beiden Tage waren so gewählt, dass der BR-Sitzungstag kein Urlaubstag ist.
AG will aber, dass einer der beiden Urlaubstage in der 3-Tage-Woche auf den tag der BR-Sitzungen fällt. Will dem AG nun mitteilen, dass ich diesen Tag nicht als Urlaubstag akzeptieren kann. Von wegen Mandat und so...
Liebe Grüße floh
17.09.2007 um 17:18 Uhr
@ kölner: interessanter Hinweis, jedoch finde ich im BetrVG keine Pflicht der Teilnahme - auch wenn Fitting da eine Randnotiz dran setzt. Hast Du da ein BetrVG-Urteil dazu?
17.09.2007 um 17:24 Uhr
Hallo,
die Frage ist doch, wie würdet ihr argumentieren??? AG legt eure Urlaubstage genau auf den BR-Tag....
Gruß floh
17.09.2007 um 17:37 Uhr
naja, ganz freundlich, dass an diesem Tag BR-Sitzung ist und Du natürlich - da wieder gesundet - auch Deine BR-Arbeit wieder aufnehmen möchtest und es ja ineffektiv wäre, wenn Du an den anderen Tagen erst mal nachforschen müsstest, was so gelaufen ist und den Rest Deiner Arbeitszeit damit verbringen müsstest, Deinen Ersatz-BR einzuweisen und mit ihm die Inhalte der Sitzungen vorbereiten - das würde ja MINDESTENS... dauern - im Gegensatz zu der kurzen Sitzung. Und wenn er dann immer noch nicht reagiert - Urlaub wird im gegenseitigen Einverständnis fest gelegt - da sagt das BUrlG doch ganz klar - Dein Wunsch ist Gesetz ausser "dringende betriebliche Belange oder Urlaubsansprüche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen"
17.09.2007 um 17:40 Uhr
@Robin und Kölner .....
was ist daran falsch ? ... der MA entscheidet, ob er wegen Termindruck oder anderer (dringlicher) betrieblicher Belange an der Sitzung nicht teilnimmt oder doch teilnimmt .... so habe ich es gelernt, was ist daran falsch ?
17.09.2007 um 17:49 Uhr
@jugo,
betriebliche Gründe, die als Verhinderung anerkannt werden können, müssen schon sehr gewichtig sein. Wenn du also "entscheidest", dass du wegen betrieblicher Belange nicht teilnehmen kannst, dann darf (in der Regel) kein Ersatz eingeladen werden, die Beschlussfähigkeit wird gefährdet und es stellt sich durchaus die Frage nach einer Pflichtverletzung.
17.09.2007 um 17:56 Uhr
Hallo jugo,
falsch ist daran, dass es Sache des Arbeitgebers ist, Ersatz für ein BR-Mitglied zu besorgen, wenn dieses seinen arbeitsvertraglichen Pflichten wegen BR-Arbeit (wozu auch BR-Sitzungen gehören) nicht nachkommen kann. Vorausgesetzt, das BR-Mitglied hat sich vorher ordnungsgemäß zur BR-Arbeit abgemeldet. Siehe § 37 Abs. 2 und 3 BetrVG. So habe ich es gelernt.
Es ist also nicht Aufgabe des einzelnen BR-Mitgliedes zu entscheiden, ob es wegen Termindruck nicht an der BR-Sitzung teilnimmt: es hat teilzunehmen, wenn der Betriebsrat gem §30 BetrVG bei der Ansetzung von BR-Sitzungen auf die betrieblichen Belange Rücksicht genommen hat. Deswegen dürfen ja z.B. auch keine Ersatzmitglieder zu Sitzungen geladen werden, wenn das nicht teilnehmende ordentliche BR-Mitglied eigentlich kommen könnte, da es ja im Betrieb anwesend ist und viell. nur "keine Lust" hat. Siehe diverse Threads in diesem Forum zum Thema Ladung von Ersatzmitgliedern.
Gruß khel
17.09.2007 um 17:57 Uhr
peters war schneller. Warum brauche ich immer so lange zum Tippen!? ;-)
Gruß khel
17.09.2007 um 18:19 Uhr
@khel ....
mal angenommen, in der Agenda stünde nur kleinkram zur besprechung und dem MA ist nach Einladung aber vor Sitzung Terminarbeit od. -druck (Grossauftrag muss raus ...) entstanden ... du meinst, die Abwägung durch den MA hier sei nicht statthaft ?
sehe ich anders, als ArbG würde ich druck machen, vernachlässigung von arbeitspflichten ...
17.09.2007 um 18:20 Uhr
Ahoi, floh"
Und täglich grüßt das Murmeltier
Suchfunktion - BR-Sitzungen-
17.09.2007 um 18:37 Uhr
@jugo:
Richtig! Ich meine, die Abwägung durch den einzelnen MA ist in diesem Fall nicht statthaft. Und wenn der AG Druck macht, dann soll er mal schön.
Der AG ist vom Termin der Sitzung vorher zu verständigen (§30 BetrVG). Wenn er nach Kenntnisnahme dieses Termins meint, die betrieblichen Belange sind nicht genügend berücksichtigt worden, dann kann er ja versuchen, den BR von einem anderen Termin zu überzeugen. Und dann kann der BR als Ganzes (nicht das einzelne Mitglied!) beschließen, die Sitzung zu einem anderen Termin durchzuführen.
Wenn sich der AG aber erst 5 Minuten vor der Sitzung hinstellt und meint, die Sitzung könne jetzt nicht stattfinden weil ..., dann ist er leider zu spät dran. Das ist für mich kein Grund, die Sitzung sausen zu lassen.
Man kann ja von Geschäftsordnungen für Betriebsräte halten was man will. Aber für solche Sachen sind sie sehr sinnvoll. Wenn dort unter § X steht: "Der Betriebsrat trifft sich wöchentlich, immer mittwochs um 10 Uhr", dann ist das Thema gegessen: der AG weiß, dass er immer mittwochs um 10 Uhr seine BR-Mitglieder ersetzen muss. Und dann sollten sich keine weiteren Fragen ergeben.
Im Übrigen fände ich es vom einzelnen BR-Mitglied ganz schön vermessen, wenn es beschließt, es geht nicht hin weil nur Kleinkram besprochen wird.
Gruß khel
17.09.2007 um 18:42 Uhr
@floh:
was sagt eigentlich Dein/e BR-Vorsitzende/r dazu, dass Dein AG versucht, Dir die Teilnahme an den Sitzungen zu verweigern?
Gruß khel
17.09.2007 um 18:47 Uhr
Hallo ihr lieben,
vielen Dank für Eure Antworten. Ich habe dem AG jetzt schriftl. mitgeteilt, dass ich mein Mandat als BR-Mitglied nach meiner Rückkehr wieder wahrnehme, indem ich dann wieder regelmäßig an den BR-Sitzungen teilnehme.
Sollte mir für die 3-Tage-Woche seinerseits kein anderer Wochentag vorgeschlagen werden, werde ich meinen Urlaub unterbrechen und die aus der BR-Sitzung resultierenden Arbeitsstunden am nächsten TAg als Freizeitausgleich nehmen.
@khel: die verstehen das Ganze nicht, weil Mandat ist Mandat, der Tag der BR-Sitzungen hat sich seit Jahren nicht verändert und somit dem AG bekannt. Sie meinen, es sei reine Schikane des AG. Sollte ich mir dies gefallen lassen, würde das Ganze auf das gesamte Gremium zurückfallen. Soll auf alle Fälle nach Beendigung der Krankheit, auch als Rückkehr in 3-TAge-Woche, an den Sitzungen teilnehmen. Ggf. führt die Vorsitzende ein Gespräch mit dem AG.
17.09.2007 um 19:06 Uhr
"Sorry, war jetzt sehr lange krank und fange demnächst mit einer 3-Tage-Woche wieder an mit jeweils 2 Urlaubstagen unter der Woche."
Warum findet nach langer Krankheit keine Wiedereingliederung statt? Warum musst Du dafür Urlaubstage nehmen?
"Sollte mir für die 3-Tage-Woche seinerseits kein anderer Wochentag vorgeschlagen werden, werde ich meinen Urlaub unterbrechen und die aus der BR-Sitzung resultierenden Arbeitsstunden am nächsten TAg als Freizeitausgleich nehmen."
Davon kann ich Dir nur dringenst abraten! Diese Vorgehensweise würde einen wirklich guten Kündigungsgrund liefern....
17.09.2007 um 20:41 Uhr
Hallo peanuts,
weil der AG die stufenweise Wiedereingliederung abgelehnt hat!!! Integrationsfachdienst hat auch mit AG gesprochen, trotzdem hat er es nicht durchgeführt. Die 3-Tage-Woche ist für mich als leichten Einstieg nach sehr langer Krankheit akzeptabel. Weitere Krankschreibung kommt nicht in Frage, weil ich aufgrund von Aussteuerung b.d. KK bereits ALG I beantragen musste.
AG hat ja 3-Tage-Woche mit 2 TAgen Urlaub zugestimmt. Was ist, wenn ich also zur BR-Sitzung gehe und er mir keinen anderen Arbeitstag als Urlaubstag vorschlägt.? Was ist mit den entstanden Arbeitstunden aus der Teilnahme an der BR-Sitzung??? Vom Urlaub dann abziehen???
Wenn er einen anderen Tag vorschlägt, dann bleibt es ja bei einer 3-TAge-Woche mit jeils 2 Urlaubstagen.
Warum Kündigungsgrund? Er verhindert doch die Teilnahme an der BR-Sitzung, wenn er den Urlaubstag auf einen BR-Tag legt.
Ausserdem ist doch die Teilnahme auch während des Urlaubes als Arbeitszeit anzurechnen. Also würden bei mir Überstunden anfallen, die ich ja dann auch als Freizeitausgleich nehmen müsste.
Oder liege ich da so falsch????
Und wäre es nicht nach " 119 BetrVG sogar strafbar, wenn der AG ein BR-Mitglied versucht von der BR-Sitzung-/Arbeit abzuhalten????
Meines erachtens versucht der AG das hier!!!!
17.09.2007 um 22:36 Uhr
Einen Kommentar, was ich von Deinem Arbeitgeber halte, erspare ich mir!
Was allerdings richtig ist, ist, dass ein Arbeitgeber einer stufenweise Wiedereingliederung nicht zustimmen muss! So nutzt er Deine Lage (Aussteuerung) ganz einfach schamlos aus!
"Er verhindert doch die Teilnahme an der BR-Sitzung, wenn er den Urlaubstag auf einen BR-Tag legt."
Auch wenn er damit bezweckt, dass er nicht für "unproduktive" Arbeit bezahlen muss, verhindert er Deine Sitzungsteilnahme streng genommen nicht!
"Ausserdem ist doch die Teilnahme auch während des Urlaubes als Arbeitszeit anzurechnen."
Es ist richtig, dass ein Betriebsratsmitglied seinen Urlaub für eine Betriebsratssitzung unterbrechen kann. Es ist aber nicht richtig, dass die Teilnahme an einer BR-Sitzung während des Urlaubs zwingend in Form von Freizeitausgleich (wenn das nicht möglich ist, Euros) ausgeglichen werden muss.
An einem Urlaubstag bist Du an der Sitzungsteilnahme verhindert und ein Ersatzmitglied kann geladen werden. Nimmst Du trotz Urlaub an der Sitzung teil, müsste dargelegt werden können, dass Dein Sachverstand/Deine spezielle Kenntnis zu einem Thema benötigt wurde. Wird nach langer Zeit der Verhinderung schwer fallen ...
Und die Teilnahme findet nicht betriebsbedingt in Deiner Freizeit bzw. Deinem Urlaubstag statt!
Würdest Du jetzt an einer Sitzung an Deinem Urlaubstag teilnehmen, MÜSSTEST Du bei Deinem Arbeitgeber diese Stunden erst einmal als Freizeitausgleich geltend machen! Und dieser Freizeitausgleich müsste innerhalb von 1 Monat gewährt werden.
Wobei ich fast glaube, dass es Dein Arbeitgeber eher auf einen Rechtsstreit ankommen lassen würde, bevor er diesem Anspruch nachgibt!
Was Du aber mit Sicherheit nicht tun darfst, die aufgebrachten Stunden einfach EIGENMÄCHTIG als Freizeitausgleich nehmen! Das meinte ich mit Kündigungsgrund!
Dein Arbeitgeber tritt im Prinzip sämtliche Rechte und Verpflichtungen, die er einem Arbeitnehmer gegenüber hat, mit Füßen und das, weil Du Dich in einer Zwangslage befindest. Ich glaube, dass ich das nicht falsch sehe!
Wenn Du also schon bereit bist, jede Woche 2 Urlaubstage einzubringen, um Dich wieder eingewöhnen zu können, würde ich zumindest alles daran setzen, diese Tage vertraglich bis zum Zeitpunkt X fest zu vereinbaren!
Wenn Euer BR integer ist und Dich unterstützt, sollte es kein Problem sein, die Sitzungstermine in Deine Arbeitszeit zu (ver)legen! Will Dich der Arbeitgeber dann an Deiner BR-Tätigkeit hindern, könnt Ihr als BR die Keule schwingen! So wäre es aus meiner Sicht eine saubere Kiste!
18.09.2007 um 03:14 Uhr
Nach §87 (1) 5. BetrVG hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs einzelner Arbeitnehmer, wenn zwischen diesen und dem Arbeitgeber kein Einverständnis erzielt wird. Das scheint mir ja hier der Fall zu sein.
18.09.2007 um 10:53 Uhr
"...Mitbestimmungsrecht bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs EINZELNER Arbeitnehmer, wenn zwischen DIESEN und dem Arbeitgeber kein Einverständnis erzielt wird. "
Da steht nicht
"...Mitbestimmungsrecht bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs eines EINZELNEN Arbeitnehmers, wenn zwischen DIESEM und dem Arbeitgeber kein Einverständnis erzielt wird. "
18.09.2007 um 12:54 Uhr
Bei einer Wiedereingliederung sind mehrere Parteien dabei : der AG der AN , der Betriebsarzt ,der Betriebsrat, die Krankenkasse. Ich haben zwar bei dem Thema nicht viel Erfahrung aber ich denke , dass bei einer Wiedereingliederung ist ein MA weiter " wie krankgeschrieben". Der AG hat keine Kosten egal wie diese Maßnahme abgesprochen worden ist. Die zwei Urlaubstage sollen meine Meinung nach wie " krank" behandelt werden. Bei uns hat eine Kollegin(Vollzeitkraft) mit 3 Stunden pro Tag wieder angefangen , den Ausgleich bis Vollzeit hat die Krankenkasse bezahlt. Vielleicht muss du mit der Krankenkasse sprechen. Vielleicht wäre es für dich besser auch jeden Tag mit verkürzter Arbeitszeit zu arbeiten ( 3 Wochen -4 Stunden /Tag, die nächsten 3 Wochen - 6 Stunden oder ähnlich). Die Diskussionen über die Teilnahme in der SItzungen wäre damit erledigt.
Deine Teilnahme in der Sitzung während des Urlaubs ist keine zusätzliche Arbeitszeit. Urlaub ist Urlaub und die teilnehme ist freiwillig wird nicht als Arbeitszeit angerechnet. Dein Tag wird mit Urlaubsdurchschnitt bezaht und das wars.
18.09.2007 um 14:08 Uhr
Hallo Barbara,
eine weitere Krankschreibung wird es definitiv seitens des Arztes NICHT geben. Das hamb. Modell hätte 14 Tage nach Beendigung nach Beantragung aus der Reha begonnen werden müssen. Kostenträger wäre hier die DRV gewesen!!! Die 14 Tage sind bereits um!!!
Da ich bereits bei der KK ausgesteuert bin, musste ich inzwischen ALG I beantragen. Übergangsgeld während der Reha gabs von der DRV und auch während der Wiedereingliederung hätte es weiter Übergangsgeld gegeben.
Die DRV meinte nur, wenn der AG nicht zustimmt, können sie auch nichts machen!!!
Ich hatte meinen Urlaub an 2 bestimmten Tagen beantragt für die Wochen im Oktober. Der AG HAT BEIDE TAGE ABGELEHNT UND 2 ANDERE FESTGELEGT!!! u. a. den BR-TAG!!!!!
Der Betriebsarzt wurde in dieser Sache nicht eingeschaltet und der BR hat es versäumt, mit dem AG bezügl. der Wiedereingliederung Rücksprache zu halten.
Selbst Gespräch mit dem Integrationsfachdienst haben den AG nicht umstimmen können.
Mir geht es einfach darum, dass ich dienstags BR-Sitzung habe und den Dienstag NICHT in meiner Urlaubsplanung bzw. in der 3-Tage-Woche als Urlaubstag beantragt habe!!!!
Zudem meint das Gremium kein Ersatzmitglied für mich einladen zu können, da ich nicht wirklich verhindert bin. Und ggf. könnte dies die Beschlussfähigkeit des Gremiums gefährden.
18.09.2007 um 14:39 Uhr
Was ich mich schon eine Weile bei diesem Thread frage: Warum ist es einem BR unmöglich, seinen Sitzungstag zu verschieben? Oder hätten wir unseren ArbGeb wahlweise wegen Benachteiligung oder Behinderung verklagen müssen, weil er Freikarten für eine Fachmesse spendiert hatte - die allerdings nur an unserem "Standardsitzungstag" gültig waren? Ein kurzes Telefonat mit den BRM - und unsere BRV hatte einen anderen Termin gefunden und der Chef bekam eine Email: In der KW XX/2007 findet die regelmäßige BR-Sitzung nicht Dienstag nachmittag sondern Mittwoch vormittag statt" Und gut war. Falls er der Meinung gewesen wäre, er müsse diese Verschiebung mit fristgebundenen Anhörungen ausnutzen, hätte es eben zusätzlich Montag noch eine ao. Sitzung gegeben... Wenn der BR wirklich will, sitzt er in diesem Punkt eigentlich am längeren Hebel...
18.09.2007 um 14:56 Uhr
@ll, schöner Fred , bei einigen hier da würde ich als AG den BR aber zimmlich schnell >Arbeitsunfäig< machen können und das mit hilfe der Argumente der BRMs. Wenn ihr schon nicht zu den Entsprechenden Seminaren gehen könnt ... dann hohlt euch doch die Software von WAF Kostenlos , dort findet ihr dann auch was zu euern Rechten ! und Pflichten . @Kölner / Peanatus, ich finde die Einstellung der Klügere gibt nach , hier im Forum für fatal,sie ereckt den eindruck das Fehlerhaftes Verhalten "Richtig" ist ! Macht ihr das "Live" im BR auch so ? Oder geht ihr mit der Thematik anders um ??
18.09.2007 um 15:35 Uhr
@waschbär Erläutere: Was habe ich geschrieben, was Deine Aussage auch nur annähernd bestätigen könnte....
18.09.2007 um 16:11 Uhr
" ich finde die Einstellung der Klügere gibt nach , hier im Forum für fatal,sie ereckt den eindruck das Fehlerhaftes Verhalten "Richtig" ist ! "
Der Klügere gibt nicht nach, der Klügere kennt, sucht, und/oder findet Wege, die rechtlich durchsetzbar sind und die die speziellen Belange eines Fragenstellers berücksichtigen...
Fatal sind völlig haltlose Ratschläge, unsinnige Beiträge und Unvermögen, einen Eindruck von der Realität nicht unterscheiden zu können!
18.09.2007 um 17:21 Uhr
"Zudem meint das Gremium kein Ersatzmitglied für mich einladen zu können, da ich nicht wirklich verhindert bin. "
Urlaub ist ein eindeutiger Verhinderungsgrund!!!
"Ich hatte meinen Urlaub an 2 bestimmten Tagen beantragt für die Wochen im Oktober. Der AG HAT BEIDE TAGE ABGELEHNT UND 2 ANDERE FESTGELEGT!!! "
Diese Vorgehensweise widerspricht dem § 7 Abs.1 Satz 1 BUrlG; wenn Du diese Tage nicht bereits akzeptiert hast, kannst Du nur zum Arbeitsgericht marschieren und die Lage Deiner Urlaubstage gerichtlich durchsetzen!
18.09.2007 um 17:35 Uhr
na ja Kölner, es ist ja nun mal so das Du dich ab einen bestimmten punkt in den Freds zurück gezogen hst, das macht Peanuts für gewöhlich auch , warscheinlich weil eine weitere Diskusion sinnlos erscheint, leider stimme ich da oft auch zu . Allerdings finde ich es oft nicht "richtig" grade weil ich der meinung bin das sich die "wahrheit" nicht der dummheit ergeben sollte . Ich hatte (vergangenheitsform) das gefühl das das was ihr geschrieben habt , nicht Durch gedrungen ist ! und sich das gro der Teilnehmer immer noch fragt was nun richtig sein könnte und was nicht ! Peanuts natürlich ist es fatal... aber was ist den im Forum hier nun Real ? Wer bekommt hier öfters recht ? Der die wahrheit schreibt , welche aber nicht anerkannt witd ? oder bekommt welcher recht wer dem Volke nach dem Mund redet ? und es ins Verderben rennen lässt ?
Ich bin etwas verwirrend ?!
18.09.2007 um 19:14 Uhr
Hallo,
also ehrlich gesagt, weiß ich jetzt auch nicht mehr, was nun richtig und was falsch ist. Ich habe nur 1 Tag, den der AG vorgeschlagen hat akzeptiert, den anderen (Betriebsratstag) diskutieren wir hier ja noch.
Habe dann mal bei der Gewerkschaft angerufen, und dort sagte man mir, dass auch wenn ich während meines Urlaubs zur BR-Sitzung gehe, sei dies Mehrarbeit und bei entsprechender Beantragung mit Freizeitausgleich zu nehmen. Ich müsse dem AG nur mitteilen, wenn ich während meines Urlaubs an der BR-Sitzung teilnehme und dies hab ich ja gestern mit meinem Schreiben gemacht.
Sollte der AG kein Einsehen haben, werde ich halt in einer 3-Tage-Woche PLUS Betriebsratstag arbeiten. Was SO eigentlich nicht in meinem Sinne war.
Nun muss der AG ja auch noch auf mein Schreiben antworten. Ich werde Euch auf alle Fälle berichten.
16.03.2008 um 22:09 Uhr
es ist zwar schon ein paar monate her, aber möchte heute meine antwort geben: hat man sich als BR vorgeschlagen, bereit erklärt und das amt angenommen, ist es für mich ein grund auch seine "arbeit" zu tun. Also wo liegt das problem an BR-Sitzungen teilzunehmen? Ist doch da wo alles besprochen wird, oder habe ich was in BetrVG falsch gelesen??? Ich bin immer emphört zu sehen das BRs nur den tittel wollen aber wenn es um arbeiten geht, niemand da! Der einzigen grund (in meinen augen) weshalb du nicht an eine BR-Sitzung gehst, wäre aus betriebliche gründe (zu viel arbeit im gang, zu wenig personal an diesem tag...) sonst tue einfach deine pflicht und nehme nicht nur deine rechte und vorteile in anspruch... so viel zu deine frage. Überlege dir einfach aus welche gründe du dein amt angenommen hast und weshalb du dich als BR "angibst"? Dein Gewissen gibt dir die antwort (hoffe ich zu mindestens)
09.07.2022 um 08:16 Uhr
Da ist der Threadersteller nach langer Krankheit wieder im Geschäft und das erste, an was gedacht wird, wie nehme ich an BR Sitzungen teil, sorry, nur sowas von unlogisch, anstatt erstmal wieder reinzukommen in die Arbeit. Und dann wundert man sich über die nachvollziehbare Reaktion des AG ...
09.07.2022 um 12:36 Uhr
Blaupunkt unlogisch ist es auf Beiträge zu antworten die bald 15 Jahre alt sind!
11.07.2022 um 16:53 Uhr
Das ist der tiefere Sinn eines Forums. Wie man das hier aber so liest, geht es nur darum, sich vor der Arbeit zu drücken. Weiterhin wird gegen den AG geschossen, obwohl man seine Seite überhaupt nicht kennt. Ein AN, der 1,5 Jahre krank war, zählt wohl auch nicht zu den Leistungsträgern der Firma ...
11.07.2022 um 17:47 Uhr
Der tiefere Sinn eines Forums besteht nicht darin, in dessen Untiefen nach vermeintlichen Inhalten zu suchen, nach denen aktuell jedoch niemand gefragt hat.
Im Gegenteil, das wirft nur die absteigende Sortierung relevanter Themen durcheinander, wo man normalerweise auf übersichtliche und angenehme Weise hineinklicken kann, um möglichst zeitnah helfen zu können.
Das einzige was Sinn mach ist, in der Historie nach Antworten auf akute Fragen zu suchen, damit man nicht jeden Thread doppelt und dreifach eröffnen muss. Aber selbst das macht nach 15 schnelllebigen Jahren überhaupt keinen Sinn mehr, da die damaligen Antworten aller Wahrscheinlichkeit nach rechtlich überholt sind.
12.07.2022 um 07:03 Uhr
Was konkret ist "rechtlich überholt" in genau diesem Beispiel?
Wenn das so gewollt ist, dann bitte um automatisierte Sperrung von Beiträgen ohne Antwort nach Zeit X, relativ einfach umzusetzen.
12.07.2022 um 09:19 Uhr
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