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Teilnahmepflicht bei GBR Sitzung?

K
kleenhex
Jan 2018 bearbeitet

Ich würde gerne mal wissen, ob es eine Pflicht zu Teilnahme an den GBR Sitzungen gibt oder ob es sich hier um eine Kann-Regelung handelt! Unser GBR lädt nämlich 1X monatlich zu Sitzungen, die dann deutschlandweit stattfinden.

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

14.06.2007 um 17:33 Uhr

@kleenhex Ist Pflicht!

K
Kasper/w

14.06.2007 um 23:12 Uhr

Hallo Kleenhex, denke es ist keine Pflicht du kannst auch eine Vertretung benennen! Must es nur von deinem BR absichern lassen und der GF den Vertreter mitteilen, also einen Beschluß fassen in dem steht als Vertretung geht ....,

Gruß Kasper/w

M
Mona-Lisa

14.06.2007 um 23:25 Uhr

kleenhex, zu einer GBR-Sitzung zu erscheinen ist für ein Mitglied genauso Pflicht wie für einen Betriebsrat die Sitzung!

Solltest du verhindert sein, tritt dein persönliches Ersatzmitglied (im Normalfall!) an deine Stelle. § 47 BetrVG, der vom Däubler V. Ersatzmitglieder des Gesamtbetriebsrats (Abs. 3) Rd. Nr. 41

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