Erstellt am 14.06.2007 um 15:33 Uhr von Kölner
Erstellt am 14.06.2007 um 21:12 Uhr von Kasper/w
Hallo Kleenhex, denke es ist keine Pflicht du kannst auch eine Vertretung benennen! Must es nur von deinem BR absichern lassen und der GF den Vertreter mitteilen, also einen Beschluß fassen in dem steht als Vertretung geht ....,
Gruß Kasper/w
Erstellt am 14.06.2007 um 21:25 Uhr von Mona-Lisa
kleenhex,
zu einer GBR-Sitzung zu erscheinen ist für ein Mitglied genauso Pflicht wie für einen Betriebsrat die Sitzung!
Solltest du verhindert sein, tritt dein persönliches Ersatzmitglied (im Normalfall!) an deine Stelle.
§ 47 BetrVG, der vom Däubler
V. Ersatzmitglieder des Gesamtbetriebsrats (Abs. 3)
Rd. Nr. 41