Erstellt am 17.09.2007 um 11:49 Uhr von Werner
Hallo 1. Ersatzmitglied,
wenn es sich um WA-Sitzungen handelt hat der BRV recht.
Die SBV hat ein Recht an allen Sitzungen des BR und seiner Ausschüße beratend teilzunehmen.
Erstellt am 17.09.2007 um 12:01 Uhr von uhu
Klär doch mal, ob es sich nicht doch um die monatliche Besprechung im Sinne von § 74, 1 BetrVG handelt. Dann müsstest du im Falle einer Verhinderung eines BRM geladen werden.
Erstellt am 17.09.2007 um 12:04 Uhr von Kölner
@1.Ersatzmitglied
Da handelt der BR auch vollkommen korrekt!
"Monatsgespräche" sind keine BR-Sitzungen im Sinne des BetrVG...
Erstellt am 17.09.2007 um 13:08 Uhr von uhu
@Kölner
stimmt, aber siehe §25, 1 Fitting RN 15 und 16. ErsatzBRM nimmt nicht nur an BR Sitzungen teil, sondern nimmt alle dem BR obliegenden Geschäfte wahr, also auch i.S. des 74er. Ist keine "kann" Vorschrift.
Erstellt am 17.09.2007 um 13:35 Uhr von Kölner
@uhu
Fragen über Fragen...
...kann denn ein BRM in diesem Fall überhaupt verhindert sein, wenn es gar keine Pflicht zur Teilnahme am Monatsgespräch gibt?
...welche Geschäfte könnten sonst gemeint sein?
Erstellt am 17.09.2007 um 15:16 Uhr von uhu
@Kölner
Pflicht zur Teilnahme am MG liest man aus § 74 BetrVG Fitting RN 7 "...haben teilzunehmen..." (wenn's denn stattfindet)
Erstellt am 18.09.2007 um 23:06 Uhr von 1. Ersatzmitglied
Vielen Dank für Eure Antworten.
Ich sehe es ist nicht immer so einfach, die Meinungen gehen etwas auseinander. Dann muss ich halt warten bis ich ordentliches Mitglied bin.
Viele Grüße,
Euer 1. Ersatzmitglied