W.A.F. LogoSeminare

Ersatzmitglied wird ausgegrenzt

1E
1. Ersatzmitglied
Jan 2018 bearbeitet

Einmal im Monat wird unser kompletter Betriebsrat, samt Behindertenvertreter, von der GL zu einer Sitzung eingeladen. Selbst wenn ein Mitglied fehlt, rücke ich nicht nach (1. Ersatzmitglied). Ich habe den BRV angesprochen und habe als Antwort erhalten, dass es sich um eine Sitzung des Wirtschaftsausschusses handelt, bei der ich nichts zu suchen hätte, die GL aber die restlichen Mitglieder des BR akzeptiert. Nun meine Frage: Ist das rechtens? Was macht der Behindertenvertreter (nicht im Wirtschaftsausschuss) bei der Sitzung? Es werden nach meinen Informationen auch Themen besprochen, die nicht in den Wirtschaftsausschuss gehören. Sollte ich dann nicht dabei sein ? Der Wirtschaftsausschuss besteht im Übrigen nur aus Betriebsratsmitgliedern (Betriebsrat=7-köpfig).

Des Weiteren möchte ich mich bei Euch für Eure frührere Hilfe bedanken. Inzwischen werde ich schon zu Turnusmäßigen Sitzungen des BR eingeladen was ohne Eure Hilfe nicht der Fall wäre. Danke.

Gruß,

Euer 1. Ersatzmitglied

4.84207

Community-Antworten (7)

W
Werner

17.09.2007 um 13:49 Uhr

Hallo 1. Ersatzmitglied, wenn es sich um WA-Sitzungen handelt hat der BRV recht. Die SBV hat ein Recht an allen Sitzungen des BR und seiner Ausschüße beratend teilzunehmen.

U
uhu

17.09.2007 um 14:01 Uhr

Klär doch mal, ob es sich nicht doch um die monatliche Besprechung im Sinne von § 74, 1 BetrVG handelt. Dann müsstest du im Falle einer Verhinderung eines BRM geladen werden.

K
Kölner

17.09.2007 um 14:04 Uhr

@1.Ersatzmitglied Da handelt der BR auch vollkommen korrekt! "Monatsgespräche" sind keine BR-Sitzungen im Sinne des BetrVG...

U
uhu

17.09.2007 um 15:08 Uhr

@Kölner stimmt, aber siehe §25, 1 Fitting RN 15 und 16. ErsatzBRM nimmt nicht nur an BR Sitzungen teil, sondern nimmt alle dem BR obliegenden Geschäfte wahr, also auch i.S. des 74er. Ist keine "kann" Vorschrift.

K
Kölner

17.09.2007 um 15:35 Uhr

@uhu Fragen über Fragen... ...kann denn ein BRM in diesem Fall überhaupt verhindert sein, wenn es gar keine Pflicht zur Teilnahme am Monatsgespräch gibt? ...welche Geschäfte könnten sonst gemeint sein?

U
uhu

17.09.2007 um 17:16 Uhr

@Kölner Pflicht zur Teilnahme am MG liest man aus § 74 BetrVG Fitting RN 7 "...haben teilzunehmen..." (wenn's denn stattfindet)

1E
1. Ersatzmitglied

19.09.2007 um 01:06 Uhr

Vielen Dank für Eure Antworten.

Ich sehe es ist nicht immer so einfach, die Meinungen gehen etwas auseinander. Dann muss ich halt warten bis ich ordentliches Mitglied bin.

Viele Grüße, Euer 1. Ersatzmitglied

Ihre Antwort