Ersatzmitglied wird ausgegrenzt
Einmal im Monat wird unser kompletter Betriebsrat, samt Behindertenvertreter, von der GL zu einer Sitzung eingeladen. Selbst wenn ein Mitglied fehlt, rücke ich nicht nach (1. Ersatzmitglied). Ich habe den BRV angesprochen und habe als Antwort erhalten, dass es sich um eine Sitzung des Wirtschaftsausschusses handelt, bei der ich nichts zu suchen hätte, die GL aber die restlichen Mitglieder des BR akzeptiert. Nun meine Frage: Ist das rechtens? Was macht der Behindertenvertreter (nicht im Wirtschaftsausschuss) bei der Sitzung? Es werden nach meinen Informationen auch Themen besprochen, die nicht in den Wirtschaftsausschuss gehören. Sollte ich dann nicht dabei sein ? Der Wirtschaftsausschuss besteht im Übrigen nur aus Betriebsratsmitgliedern (Betriebsrat=7-köpfig).
Des Weiteren möchte ich mich bei Euch für Eure frührere Hilfe bedanken. Inzwischen werde ich schon zu Turnusmäßigen Sitzungen des BR eingeladen was ohne Eure Hilfe nicht der Fall wäre. Danke.
Gruß,
Euer 1. Ersatzmitglied
Community-Antworten (7)
17.09.2007 um 13:49 Uhr
Hallo 1. Ersatzmitglied, wenn es sich um WA-Sitzungen handelt hat der BRV recht. Die SBV hat ein Recht an allen Sitzungen des BR und seiner Ausschüße beratend teilzunehmen.
17.09.2007 um 14:01 Uhr
Klär doch mal, ob es sich nicht doch um die monatliche Besprechung im Sinne von § 74, 1 BetrVG handelt. Dann müsstest du im Falle einer Verhinderung eines BRM geladen werden.
17.09.2007 um 14:04 Uhr
@1.Ersatzmitglied Da handelt der BR auch vollkommen korrekt! "Monatsgespräche" sind keine BR-Sitzungen im Sinne des BetrVG...
17.09.2007 um 15:08 Uhr
@Kölner stimmt, aber siehe §25, 1 Fitting RN 15 und 16. ErsatzBRM nimmt nicht nur an BR Sitzungen teil, sondern nimmt alle dem BR obliegenden Geschäfte wahr, also auch i.S. des 74er. Ist keine "kann" Vorschrift.
17.09.2007 um 15:35 Uhr
@uhu Fragen über Fragen... ...kann denn ein BRM in diesem Fall überhaupt verhindert sein, wenn es gar keine Pflicht zur Teilnahme am Monatsgespräch gibt? ...welche Geschäfte könnten sonst gemeint sein?
17.09.2007 um 17:16 Uhr
@Kölner Pflicht zur Teilnahme am MG liest man aus § 74 BetrVG Fitting RN 7 "...haben teilzunehmen..." (wenn's denn stattfindet)
19.09.2007 um 01:06 Uhr
Vielen Dank für Eure Antworten.
Ich sehe es ist nicht immer so einfach, die Meinungen gehen etwas auseinander. Dann muss ich halt warten bis ich ordentliches Mitglied bin.
Viele Grüße, Euer 1. Ersatzmitglied
Verwandte Themen
Ersatzmitglied durfte nicht an Betriebsratssitzung teilnehmen
ÄlterHallo In unseren letzten Betriebsratssitzung war ein BR-Mitgiied urlaubsbedingt verhindert. Unser BR-Vorsitzender hat kein Ersatzmitglied eingeladen. Jedoch ist ein Ersatzmitglied des BR welches in
Nachrücker im BR - wer rückt aus welcher Liste für wen nach?
ÄlterEinen guten Tag an Alle, habe ein großes Problem. Unser BR hat 7 Mitglieder - Listenwahl - 4 Listen Liste 1 - 2 BRM - 5 Ersatzmitglieder Liste 2 - 3 BRM - 3 Ersatzmitglieder Liste 3 - 1 BRM - kein
Ersatzmitglied im GBR
ÄlterHallo Ihr Wissenden, hab hier erneut ein Problem mit unserem GBR-V: Ein Kollege und ich sind GBR-Mitglieder. Nun ist Morgen GBR-Sitzung und mein GBR-Kollege hat Urlaub. Der GBR-V hat nun einen and
SBV ist BR Ersatzmitglied - Doppelamt
ÄlterHallo zusammen, unser SBV ist aus dem Unternehmen ausgeschieden und sein Nachfolger zugleich das Ersatzmitglied, welches im Bedarfsfall zu Sitzungen nachrücken würde. Wie erfolgt nun aber die Ladung
Bestimmung Ersatzmitglieder bei Berücksichtigung des Minderheitengeschlecht
ÄlterEin 15‘er BR-Gremium. Zusammengesetzt aus 3 Listen (5+5+5). Minderheitengeschlecht (Frauen) muss mit 3 Sitzen vertreten sein. Jede Liste stellt 1 ordentliches weibliches BR-Mitglied. Folgende Situat