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Kameraüberwachung

S
Shorty
Jan 2018 bearbeitet

Unser Ag hat ohne Zustimmung des Br Kameras installiert. Der BR hat natürlich verlangt diese wieder abzubauen oder innerhalb von 3 Tagen eine unterschriftsfähige BV dafür vorzulegen. Nun hat der AG mitgeteilt (in einem völlig verarschenden Brief), das es sich wohl um Attrappen handelt. Ist aber nicht zu erkennen. Hat der BR trotzdem mitspracherecht? Und kann der BR trotzdem die Abschaffung der Kameras verlangen?

7.22109

Community-Antworten (9)

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pirat

16.09.2007 um 19:57 Uhr

Ahoi, Shorty

,,,,,,in einem völlig verarschenden Brief), das es sich wohl um .... ich würde als BR einen Sachverständigen anfordern. Zu Klärung und Überprüfung.

Ahoi, aus der Badewanne!

S
Shorty

16.09.2007 um 20:04 Uhr

Ich will die Kameras da aber nicht hängen haben , egal ob attrappe oder echt.

zumindest nicht ohne ordentliche BV darüber.

M
Mona-Lisa

16.09.2007 um 20:08 Uhr

@Shorty, versuch's mal mit dem § 87, da tun sich Welten auf!

S
Shorty

16.09.2007 um 20:15 Uhr

Ganz toll...

das wir Mitspracherecht haben bei de rinstallation von Kameras ist mir klar. Wir haben nach der rechtswidrigen Installation auch die entsprechenden Schritte eingeleitet. Die Frage ist nun aber, gilt das auch für den Fall, das das Attrappen sind?

P
pirat

16.09.2007 um 20:29 Uhr

Muster eine BV ! An Stelle von Kamera< Dummy Attrappe

http://www.br-arbeitskreis-sapnt.de/DWD/_111327/upload/media_2478.pdf

Videokamera-Attrappe OGH, Urteil vom 28.03.2007, 6 Ob 6/06k » ABGB § 16 » EMRK Art 8 Das Urteil eines Privatmannes.

M
Mona-Lisa

16.09.2007 um 20:30 Uhr

@Shorty, m. E. ist es vollkommen unerheblich, ob Attrappen oder nicht!

Fordert euren AG auf, die Kamera's innerhalb einer kurzen Frist zu entfernen. Ansonsten werdet ihr rechtliche Schritte einleiten.

P
pirat

16.09.2007 um 20:33 Uhr

Sachmal....., Höflichkeit ist eine Zier.......... wenn dir die Antwort von Mona-Lisa nicht gefällt, back dir doch eine.

S
Shorty

16.09.2007 um 20:42 Uhr

Sorry so war das nicht gemeint. Entschuldigung Mona-Lisa!!!

Und danke für eure Antworten.

Ich wollte nur noch mal wissen, ob das Mitbestimmungsrecht auch dann gilt, wenn es sich tatsächlich um Attrappen handeln sollte. Die Antwort hab ich ja jetzt bekommen.

Den AG aufgefordert die dinger zu entfernen haben wir schon gemacht (nämlich sofort). Wir haben ihm sogar eine BV vorgelgt - daraufhin hat er uns einen Brif geschrieben, in dem er uns total verarscht. Wenn er nicht so lang wäre würde ich euch mal ein paar Auszüge schreiben.

Ich finde jetzt reicht es. Wir werden Montag einen RA beauftragen.

Danke nochmal.

M
Mona-Lisa

16.09.2007 um 21:01 Uhr

@Shorty, ;-))

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