Erstellt am 15.09.2007 um 19:19 Uhr von Immie
@Bruttler
Schau mal §95 Abs3 BetrVG.
Wen soll sie denn vertreten? Die Sekretärin?
Erstellt am 16.09.2007 um 01:29 Uhr von ridgeback
Eine Versetzung im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die
– voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet oder
– selbst wenn sie kurzfristig ist, mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit geleistet
wird
Erstellt am 16.09.2007 um 11:10 Uhr von waschbär
Bruttler
Versetzung > JA, es ist eine im sinne von siehe beiträge oben .-)
Erstellt am 16.09.2007 um 22:22 Uhr von DonJohnson
Hallo.
ridgeback hat absolut Recht. Ist eine Versetzung nach 99 da sich der Arbeitsbereich grundlegend ändert!
Erstellt am 16.09.2007 um 22:33 Uhr von Immie
Erstellt am 16.09.2007 um 22:47 Uhr von Kölner
@Don Johnson
Auch Du hast den Sinn und Zweck der betriebsverfassungsrechtlichen Versetzung noch nicht ausreichend begriffen.