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Versetzung oder Urlaubsvertretung?

B
Bruttler
Jan 2018 bearbeitet

Eine Sekretärin (aus der Pflege) soll Vertretung in der Verwaltung (Personalabt) machen. Urlaubsvertretung 3 Wochen. Zum 2 mal per anno. Ist dies eine Versetzung? Muß BR zustimmen? Laut §99 BetrVG ja ! und nach §93,3 ja?!

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Community-Antworten (6)

I
Immie

15.09.2007 um 21:19 Uhr

@Bruttler Schau mal §95 Abs3 BetrVG. Wen soll sie denn vertreten? Die Sekretärin?

R
ridgeback

16.09.2007 um 03:29 Uhr

Eine Versetzung im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die – voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet oder – selbst wenn sie kurzfristig ist, mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit geleistet wird

W
Waschbär

16.09.2007 um 13:10 Uhr

Bruttler

Versetzung > JA, es ist eine im sinne von siehe beiträge oben .-)

D
DonJohnson

17.09.2007 um 00:22 Uhr

Hallo. ridgeback hat absolut Recht. Ist eine Versetzung nach 99 da sich der Arbeitsbereich grundlegend ändert!

I
Immie

17.09.2007 um 00:33 Uhr

Woher weisst du das ?

K
Kölner

17.09.2007 um 00:47 Uhr

@Don Johnson Auch Du hast den Sinn und Zweck der betriebsverfassungsrechtlichen Versetzung noch nicht ausreichend begriffen.

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