Erstellt am 15.04.2019 um 13:09 Uhr von Enigmathika
Was würde denn der Kollege machen, der dich während der BR-Arbeit vertritt? Dürfte der früher nach Hause gehen oder müsste der dann die Reserve machen?
Erstellt am 15.04.2019 um 13:17 Uhr von Oespel
Nein er bekommt einen anderen Dienst er hat diese Woche zb V da heißt Verfügung gibt ja auch zb Krank usw.
Erstellt am 15.04.2019 um 13:27 Uhr von Pjöööng
Du bist im Fahrdienst beschäftigt? Wie stellst Du Dir die Übernahme Deines Dienstes vor wenn "Dein" Bus gerade am anderen Ende der Stadt ist?
Erstellt am 15.04.2019 um 17:01 Uhr von DummerHund
Wichtig zu wissen wäre, ob dein Arbeitsvertrag nur ausschließlich den Fahrbetrieb zuläßt,oder aber ob du auch zu anderen Arbeiten bei Bedarf herangezogen werden kannst.
Lässt dein Arbeitsvertrag andere Tätigkeiten zu wird dir keine Wahl bleiben als wie die vom Arbeitgeber aufgetragenen Tätigkeiten aus zu führen.
Lässt dein Arbeitsvertrag keine anderen Tätigkeiten zu liegt das Problem beim Arbeitgeber. In dem Fall müsste er sehen wie er dich nach München kriegt wenn du in Hamburg deine BR Tätigkeiten nach gehst.
Die 3. und für mich logischste Möglichkeit für die Zukunft wäre, BR und AG Verständigen sich für die Zukunft auf eine einvernehmliche Lösung.
Erstellt am 15.04.2019 um 19:31 Uhr von Oespel
Hallo Danke erstmal für die Antwort, die Frage zur anderen Tätigkeit(Arbeitsvertrag) ist ich bin nur im Fahrdienst tätig nicht woanders. Da das ein genehmigter Dienstplan ist möchte ich natürlich auch meinen Dienst fahren der mir eigentlich Offiziell zugeteilt worden ist .Der ist natürlich jetzt besetzt weil ich BR Arbeit mache zb 5 Std und müsste dann noch 2 STD Fahren ...Habe ich jetzt Anspruch auf mein Dienst oder darf ich vom AG
auch einen anderen Dienst fahren bzw muss ich das ??Ich bin ehrlich da kann ich Pech haben das ich da den letzten Mist bekomme .Deswegen meinen dienst (Planmäßig) da Weiß ich was ich habe...LOL
Erstellt am 15.04.2019 um 19:52 Uhr von DummerHund
Mein Dienst...dein Dienst sind wahrscheinlich nicht vergleichbar. Ich LKW Fernverkehr durch Europa, du wie es mir scheint Nahverkehr Linienbuss oder Reisebuss.
Ich fange aber mal hinten an.
Es sind nicht immer die Rosinen die wir Arbeitnehmer uns raus picken können. Anderer seits kann ein AG nicht machen was er will. Ich würde nicht nur als Arbeitnehmer sondern auch als BR im Ganzen sehen eine Regelung zu treffen. ( Wie z.B. regeln es deine BR Kollegen, denn dies müsste ja das selbe oder ähnliche Probleme haben).
Ich denke auch mal du hast keinen Anspruch euf eine bestimmte Tour; oder wie du es ausdrückst auf einen bestimmten Dienst in deinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen. Kommt ihr nicht gemeinsam auf einem Nenner liegt es immer noch an dir ob du nach 5 Std die BR arbeit beendest , oder ob du noch Nacharbeiten und Nachlesen für den restlichen Tag zu tun hast. Du alleine entscheidest, wenn deine tägliche BR arbeit endet.
Erstellt am 16.04.2019 um 09:50 Uhr von §§Reiter
Ich sehe das wie DummerHund. Das BetrVG geht davon aus, dass Du Deine Arbeit für BR-Arbeit/Sitzung unterbrechen und danach wieder aufnehmen kannst. Aber gerade im Fahrdienst ist das oft kaum möglich. Ist bei uns auch nicht anders (Rettungsdienst). Die BRM sind über 8 Standorte im Landkreis verteilt und natürlich weiß niemand wann die Einsätze rein kommen oder wie lange sie dauern.
In diesem Fall sollte man wirklich mit dem AG eine Regelungsabrede (oder BV) aushandeln, wie mit den Freistellungen (vor allem zu den Sitzungen) zu verfahren ist.
Wir haben es so geregelt, dass die BRM zu den BR-Sitzungen immer für die komplette Schicht freigestellt werden. D.h. in der Praxis kommen wir nur zur Sitzung und gehen danach wieder nach Hause und bauen noch ein paar Überstunden ab. Das ist natürlich auch keine ideale Lösung, aber das Gremium war einstimmig dafür und der AG ist auch einverstanden.
Es würde auch wenig Sinn haben, wenn ein BRM nach der Sitzung dann 30 km durch den Landkreis zu seiner Rettungswache fährt, um dort dann festzustellen dass sein Rettungswagen vor 5 min ausgerückt ist und jetzt für 1, 2, oder 3 Stunden (oder länger) im Einsatz ist.