Arbeitgeberzuschüsse
Guten Morgen,
Wir haben hier eine BV über die Verwendung von Arbeitgeberzuschüsse zu den vermögenswirksamen Leistungen.
Unter der BV §4 Verwendung steht: Mit Gültigkeit dieser BV erfolgt die Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses nur bei Verwendung zur betrieblichen Altersversorgung, bei der Allianz Generalvertretung Herr xxxx Mustermann und nur bei Abschluss für Metall-Pensionskasse oder Metall-Direktversicherung.
Meine Frage. Dürfen die uns sagen wo wir unsere Arbeitgeberzuschüsse Verwenden ??????
Danke!
Community-Antworten (3)
22.11.2010 um 08:47 Uhr
Wenn es so vereinbart wurde ...
22.11.2010 um 13:29 Uhr
GilliPoint Warum nicht? Die ganze Sache ist doch freiwillig. Vielleicht hat der Arbeitgeber ja Sonderkonditionen ausgehandelt.
22.11.2010 um 14:06 Uhr
@DerAlteHeini
Die ganze Sache ist doch freiwillig.
Das seh ich aber anders :-)
Wenn es die Leistungen nur für die gibt die nach BV einen Vertrag mit der Allianz abschließen, und für die anderen nicht ist das nicht gerade freiwillig....
Aber klar ist: Ja das ist zulässig. z.B. im TV AVWL Bay. ist z.B. klar geregelt das per freiwilliger BV diese AltersVWL genau in dieser Form vereinbart werden dürfen. Hintergrund sind u.a. die dann üblicherweise besseren Konditionen des Versicherers (Gruppenvertrag) und der geringere Aufwand des AG.