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Versetzung BR-Mitglied

AWRI
Alles was Recht ist
Jan 2018 bearbeitet

Der AG will mich, ohne mein Einverständnis, im selben Gebäude, jedoch bei einer anderen Firma des gleichen Konzerns versetzen. Ich soll vom Normaldienst zum Schichtdienst wechseln und andere Aufgaben erfüllen.Als BR-Mitglied denke ich an Willkür, da andere Kollegen mit der gleichen Ausbildung gar nicht gefragt wurden. Der BR gab keine Zustimmung und so hat der AG ,ohne Schlichtung,die Ersetzung der Zustimmung gleich beim Arbeitsgericht ersetzen lassen.(So eine Richterin hab ich noch nie erlebt.Sie hatte in 2 Minuten entschieden)Nun meine Fragen: Der BR will erst die Begründung des Urteils abwarten um dann Widerspruch euinzulegen,darf mich der AG trotzdem schon ab kommende Woche versetzen? Wie gehe ich individualrechtlich dagegen vor?

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Community-Antworten (5)

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xxccvv

14.09.2007 um 16:41 Uhr

Hä? Fehlt mir da die Grundkenntnis - nach welchen §§§ hat die Richterin entschieden?

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Kölner

14.09.2007 um 16:43 Uhr

@xxccvv Warum soll das denn nicht gehen? Das BR-Mandat verliert sie ja nicht!

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xxccvv

14.09.2007 um 16:52 Uhr

@ Kölner nun, soviel mir bekannt ist, ist hier eine Änderungkündigung oder eine vorläufige personelle Massnahme möglich, dementsprechend kenne ich hier nur 100 & 103 - 102 geht ja net - is ja BR. Ach ja - 99 kommt natürlich auch noch - zusätzlich dazu.

N
Neugier

14.09.2007 um 17:24 Uhr

Hallo Alles was Recht ist,

auch wenn die ganze Sache gerichtlich nicht abschliessend geklärt ist, musst Du erst einmal die neue Stelle antreten und sie solange ausfüllen, bis es eine endgültige Klärung gibt. Sonst könnte man Dir Arbeitsverweigerung vorwerfen. Individualrechtlich kannst Du der Versetzung zustimmen, dann ist alles ohnehin erledigt. Du kannst sie vorbehaltlicher einer Prüfung auf Rechtmäßigkeit annehmen, d.h. es wird geprüft, ob die Versetzung tatsächlich von Dir anzunehmen ist aufgrund Qualifikation und Sozialauswahl. Oder zu guter Letzt kannst Du die Versetzung natürlich ablehnen. Die zweite und dritte Alternative ziehen auch immer eine Klage mit sich mit. Das kann Dir dein Anwalt aber besser erklären. Gruß, Neugier

DAH
Der alte Heini

15.09.2007 um 22:50 Uhr

Hast Du den eine Änderungskündigung bekommen?

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