Erstellt am 14.09.2007 um 14:41 Uhr von xxccvv
Hä?
Fehlt mir da die Grundkenntnis - nach welchen §§§ hat die Richterin entschieden?
Erstellt am 14.09.2007 um 14:43 Uhr von Kölner
@xxccvv
Warum soll das denn nicht gehen? Das BR-Mandat verliert sie ja nicht!
Erstellt am 14.09.2007 um 14:52 Uhr von xxccvv
@ Kölner
nun, soviel mir bekannt ist, ist hier eine Änderungkündigung oder eine vorläufige personelle Massnahme möglich, dementsprechend kenne ich hier nur 100 & 103 - 102 geht ja net - is ja BR.
Ach ja - 99 kommt natürlich auch noch - zusätzlich dazu.
Erstellt am 14.09.2007 um 15:24 Uhr von Neugier
Hallo Alles was Recht ist,
auch wenn die ganze Sache gerichtlich nicht abschliessend geklärt ist, musst Du erst einmal die neue Stelle antreten und sie solange ausfüllen, bis es eine endgültige Klärung gibt. Sonst könnte man Dir Arbeitsverweigerung vorwerfen.
Individualrechtlich kannst Du der Versetzung zustimmen, dann ist alles ohnehin erledigt. Du kannst sie vorbehaltlicher einer Prüfung auf Rechtmäßigkeit annehmen, d.h. es wird geprüft, ob die Versetzung tatsächlich von Dir anzunehmen ist aufgrund Qualifikation und Sozialauswahl. Oder zu guter Letzt kannst Du die Versetzung natürlich ablehnen. Die zweite und dritte Alternative ziehen auch immer eine Klage mit sich mit. Das kann Dir dein Anwalt aber besser erklären. Gruß, Neugier
Erstellt am 15.09.2007 um 20:50 Uhr von Der alte Heini
Hast Du den eine Änderungskündigung bekommen?