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Ausscheiden des BR-Vorsitzenden und seines Stellvertreters

S
Suedwestler
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, bei uns scheiden der Vorsitzende und der Stellvertreter des BR auf eigen Wunsch aus der Firma. Jetzt habe ich folgende Frage: Muss das BR Gremium einen neuen Vorsitzenden und Stellvertreter wählen oder rücken die beiden mit den meisten Stimmen nach bis die Wahlperiode abgelaufen ist.

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Community-Antworten (1)

S
Saftpresse

14.09.2007 um 14:47 Uhr

Hiho

Also den Vorsitzenden und den Stellv müsst ihr Neu wählen da wird nix nachgerückt. Anders sieht es bei den 2 neuen ordentlichen Betriebsratsmitgliederstellen aus. Hier rücken selbstverständlich die Ersatzmitglieder auf die meissten Stimmen haben unter Berücksichtigen der M/W Quotenregelung.

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