In unserer gGmbH (mehrere Zweigbetriebe) sollen die Leitungen der Zweigbetriebe zu leitenden Angestellten gemacht werden. Es besteht die Befürchtung, dass die Zweigbetriebe eigenständig werden sollen und somit der BR zerschlagen werden soll, zu Recht? Müssten dann in den Zweigbetrieben neue BR und ein Gesamtbetriebsrat gewählt werden? Auf diesem Gebiet haben wir bisher gar keine Ahnung. Kann uns jemand helfen? Danke