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Zerschlagung des BR? oder Gründung GBR

J
Jube
Jan 2018 bearbeitet

In unserer gGmbH (mehrere Zweigbetriebe) sollen die Leitungen der Zweigbetriebe zu leitenden Angestellten gemacht werden. Es besteht die Befürchtung, dass die Zweigbetriebe eigenständig werden sollen und somit der BR zerschlagen werden soll, zu Recht? Müssten dann in den Zweigbetrieben neue BR und ein Gesamtbetriebsrat gewählt werden? Auf diesem Gebiet haben wir bisher gar keine Ahnung. Kann uns jemand helfen? Danke

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

14.09.2007 um 13:07 Uhr

@Jube Nö. Warum? Davon mal abgesehen: Nur weil jemand einen Zweigbetrieb leitet ist er noch lange kein leitender Angestellter - schon gar nicht in einer gemeinnützigen Gesellschaft!

J
Jube

14.09.2007 um 13:16 Uhr

Es sollen ihnen schon Verträge dazu vorliegen, eine Woche Bedenkfrist! Ich habe keine Ahnung, was dann folgt, sollte der eine oder andere nicht unterschreiben oder wieviele von ihnen nur Kohle und Macht sehen und deshalb unterschreiben. Ich hab da schon ordentlich Bauchgrimmen.

K
Kölner

14.09.2007 um 13:22 Uhr

@Jube Du solltest Dir eher Gedanken zu der fehlenden Möglichkeit einer WA-Gründung machen oder/und Informationen einholen, ob weitere gGmbH's gegründet werden. Und: Ob jemand ein leitender Angestellter im Sinne des BetrVG ist, entscheidet nicht der AV!

M
Marcus

14.09.2007 um 17:02 Uhr

"Du solltest Dir eher Gedanken zu der fehlenden Möglichkeit einer WA-Gründung machen "

Was will uns der Autor damit sagen?

"Ob jemand ein leitender Angestellter im Sinne des BetrVG ist, entscheidet nicht der AV!"

Wer oder was sonst?

K
Kölner

14.09.2007 um 18:56 Uhr

@Marcus Hast Du einen "peanuts" gefrühstückt? Mache Dir mal Gedanken; vielleicht bekommst Du die Intention des Autors heraus.

...Deiner Ansicht nach entscheidet (allein) der AV ob ein AN leitender Angestellter im Sinne des BetrVG ist? Du musst ein Komiker sein!

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