Erstellt am 14.09.2007 um 11:07 Uhr von Kölner
@Jube
Nö. Warum?
Davon mal abgesehen: Nur weil jemand einen Zweigbetrieb leitet ist er noch lange kein leitender Angestellter - schon gar nicht in einer gemeinnützigen Gesellschaft!
Erstellt am 14.09.2007 um 11:16 Uhr von Jube
Es sollen ihnen schon Verträge dazu vorliegen, eine Woche Bedenkfrist! Ich habe keine Ahnung, was dann folgt, sollte der eine oder andere nicht unterschreiben oder wieviele von ihnen nur Kohle und Macht sehen und deshalb unterschreiben. Ich hab da schon ordentlich Bauchgrimmen.
Erstellt am 14.09.2007 um 11:22 Uhr von Kölner
@Jube
Du solltest Dir eher Gedanken zu der fehlenden Möglichkeit einer WA-Gründung machen oder/und Informationen einholen, ob weitere gGmbH's gegründet werden.
Und:
Ob jemand ein leitender Angestellter im Sinne des BetrVG ist, entscheidet nicht der AV!
Erstellt am 14.09.2007 um 15:02 Uhr von Marcus
"Du solltest Dir eher Gedanken zu der fehlenden Möglichkeit einer WA-Gründung machen "
Was will uns der Autor damit sagen?
"Ob jemand ein leitender Angestellter im Sinne des BetrVG ist, entscheidet nicht der AV!"
Wer oder was sonst?
Erstellt am 14.09.2007 um 16:56 Uhr von Kölner
@Marcus
Hast Du einen "peanuts" gefrühstückt?
Mache Dir mal Gedanken; vielleicht bekommst Du die Intention des Autors heraus.
...Deiner Ansicht nach entscheidet (allein) der AV ob ein AN leitender Angestellter im Sinne des BetrVG ist? Du musst ein Komiker sein!