Erstellt am 14.09.2007 um 11:10 Uhr von Kölner
@dieFirma
??
Was soll das denn bringen? Man soll sich für einen Ausschuss des BR's bewerben?
Seht zu, dass Ihr die bestmögliche Lösung/Person aus Sicht des BR für den WA anheuert und nicht den besten Bewerber!
Erstellt am 16.09.2007 um 07:57 Uhr von Der alte Heini
Also, Stellenbeschreibung würde ich so etwas ja nun gerade nicht nennen.
Aber er einen Aushang machen, mit dem den Kollegen mitgeteilt wird, dass für die anstehende Betriebsratswahl noch eine Person für den Wahlvorstand gesucht wird, sehe ich schon als sinnvoll an.
Das könnte bringen, dass sich einer meldet und Interesse an Wahlvorstandsarbeit bekundet.
Wäre in einigen anderen Betrieben auch wünschenswert, neue Kollegen für die Arbeit im Wahlvorstand aber auch im Betriebsrat per Aushang zu suchen, damit sie sich für genannte Ämter zur Verfügung stellen. Vielleicht könnte man so einige alte Seilschaften aufbrechen.
Erstellt am 16.09.2007 um 09:39 Uhr von Immie
@Der alte Heini
War noch etwas früh:-))
die Firma braucht noch einen Kollegen für den WA.
Und da würde ich auch eher empfehlen:
überlegt wer da passen würde und sprecht den Kollegen an.
Erstellt am 16.09.2007 um 12:39 Uhr von peanuts
wir benötigen für unseren WA noch einen kollegen aus der belegschaft
Warum das denn? Ist das jetzt Pflicht?
Erstellt am 16.09.2007 um 12:43 Uhr von waschbär
mh na ja einen Fred weiter sucht jemannd ein Frauchen für den WB :-)
Erstellt am 16.09.2007 um 12:47 Uhr von waschbär
Hallo das war kein Witz ... hier der text zum Mitlesen wer und was in den WA darf und soll und möchte können .-))
Bestellung und Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses, § 107 BetrVG
Der Wirtschaftsausschuss besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern, die dem Unternehmen angehören müssen, unabhängig von der Unternehmensgröße. Mindestens ein Mitglied des Wirtschaftsausschusses muss dem Betriebsrat angehören. Auch!! leitende Angestellte!!! können für den Wirtschaftsausschuss bestimmt werden. Die Mitglieder werden für die Dauer ihrer Amtszeit (Dauer der Amtszeit des Betriebsrats)!!! vom Betriebsrat bestimmt !!!1, nicht gewählt