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Mitarbeitergespräch mit Vorgesetztem

H
harlekin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen! Ein Mitarbeiter (übrigens wie ich ein Betriebsratsmitglied) wurde von seinem Vorgesetzten zu einem Gespräch mit der Pflegedienstleitung "eingeladen" und hat mich nun gebeten, ihn dorthin zu begleiten. Habe ich das Recht, mich bei diesem Gespräch aktiv zu beteiligen, oder fällt mir nur eine reine "Zuhörer-Rolle" zu? Vielen Dank für Eure Antworten!

5.13207

Community-Antworten (7)

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Kölner

13.09.2007 um 22:17 Uhr

@harlekin Wie soll denn Deine Vorstellung der "aktiven Beteiligung" aussehen? Das würde ich mir als AG auch verbitten...

L
Lotte

13.09.2007 um 22:52 Uhr

Kölner, also ich erlebe durchaus Dienstgespräche, in denen ich mich als BRM aktiv beteilige. Zum Beispiel bei unsachmäßigen Anschuldigungen durch Vorgesetzte oder Unsicherheiten des AN.

Eine Art der Beteiligung könnte auch in dem Umkippen eines Glases liegen... Bei passender Gelegenheit... ;-)

J
Judith

13.09.2007 um 22:56 Uhr

Ich hatte die Situation schon mehrmals: Ein AN bittet mich zu einem solchen Gespräch mitzugehen. Mein Leitfaden ist: MUSS ich wirklich mit, weil sich der AN fürchtet oder hat der AN nicht genug Argumente oder ist nicht ausreichend"sprachlich versiert" um sich gegenüber dem Vorgesetzten durchzusetzen? Im letzeren Fall versuche ich, mit dem AN über ein intensives Gespräch/Rollenspiel den Termin vorzubereiten, so dass er selbst gehen kann und ich nicht mit muss - dies nicht, um mich zu drücken, sondern die Anwesenheit eines BR Mitglieds kann auch Chancen verbauen und der AN soll an Selbstbewusstsein entwickeln wenn er allein geht. Tritt die erste Situation ein, also der AN fürchtet sich, gehe ich mit. Ich bereite aber auch hier das Gespräch intensiv mit dem AN vor, um heraus zu finden, wo die Schwächen liegen und wo ich ggf. eingreifen oder unterstützen kann. Im Gespräch selbst versuche ich den AN reden zu lassen, unterstütze nur (ich kenne ja nun seine Absichten), rede aber auch mal dem AN zu, wenn die Gegenseite einen guten Vorschlag macht. Zusammengefasst: Seine Ziele muss der AN wirklich selbst formulieren und mitteilen. Ich sehe mich mehr als Moderator, der nachfragt und ggf. dadurch die Dinge zur Sprache oder auf den Punkt bringt.

K
Kölner

13.09.2007 um 23:17 Uhr

@Judith und auch Lotte Das sehe ich anders... ...und wenn man dem Gesetzestext folgt und sich das Anliegen des AG/Vorgesetzten mal genau zu Gemüte führt, dann kann sich nur eine ganz, ganz, ganz passive Rolle für das BRM ergeben.

@Lotte Zu Dienstgesprächen würde ich einen BR erst gar nicht zu zulassen.

H
harlekin

14.09.2007 um 09:33 Uhr

Wenn ich das recht verstehe, heißt das also, ich rede nur, wenn ich gefragt werde? Mit aktiver Beteiligung meinte ich, auch mal einen Kommentar abzugeben. Kann mir der Arbeitgeber bzw. in diesem Fall die PDL das untersagen? Wie sieht es aus, wenn mich der Mitarbeiter zu einem Kommentar auffordert? Danke nochmals!

S
see-see

14.09.2007 um 11:19 Uhr

Hallo Harlekin,

lies mal den Thread nach 16036 (die Nummer oben links ins Suchfeld eingeben)...

P
peters

14.09.2007 um 11:58 Uhr

Ich bin zwar auch der Ansicht, dass der BR in einem solchen Gespräch eher zurückhaltend sein sollte. Aber dass er total passiv teilnehmen darf, sehe ich nicht.

Nach §81 und 92 BetrVG kann der AN einen BR "zur Erörterung" hinzu ziehen. In dieser Formulierung ist m.E. eine aktive Beteiligung durchaus inbegriffen. Voraussetzung ist aber, dass die Gesprächsinhalte den §81 und 92 entsprechen; also der BR darf nicht bei jedem rein fachlichen Gespräch dabei sein.

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