Erstellt am 13.09.2007 um 20:18 Uhr von Kölner
@Swen
Es ist eher eine Frage von "können"...
Erstellt am 14.09.2007 um 08:26 Uhr von Angi1
Hallo Swen,
da hier die Behinderung nicht hervorgeht kann ich nur allgemein antworten. Je nach Behinderung ist es unmöglich in Schicht zu arbeiten, da die "Anlaufzeiten" viel zu lang sind.
Laut § 81 Abs. 4 P. 4 haben schwerbehinderte Menschen gegenüber Ihrem AG Anspruch auf
"behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit, unter besonderer Berücksichtigung der Unfallgefahr, unter Berücksichtigung der Behinderung und deren Auswirkungen auf die Beschäftigung."
Wenn der alte Arbeitsplatz wegfällt, sollte sich der Arbeitgeber mit dem Integrationsamt in Verbindung setzen. Diese helfen, vor allem finanziell einen anderen Arbeitsplatz behindertengerecht einzurichten.
MfG
Angi1