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Umsetzung in verschiedene Verkaufläden

G
Gela
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unsere MA im Verkauf werden zeitweise in allen Verkaufstellen eingesetzt, die sich alle in derselben Stadt befinden. Eine MA ist lang krank gewesen, aber seit mehr als einem Jahr wieder voll einsatzfähig. Sie hat sich an uns gewandt und möchte nur in einem Verkaufsgeschäft tätig sein, in welchem Sie seit Jahren fest arbeitet. Was ist wenn Sie noch einen schwerbeschädigten Ausweis besitzt, hat diese MA dann Recht und kann sich weigern in anderen Läden zu arbeiten?

Es grüßt Gela

4.06302

Community-Antworten (2)

K
Kölner

13.09.2007 um 22:20 Uhr

@Gela Warum soll der Tausch nicht möglich sein? Der AV ist zu prüfen - da gehen meist noch ganz andere Sachen. Wenn sie einen GdB hat, heisst das zudem auch nicht unbedingt, dass sie das nicht können darf.

G
Gela

13.09.2007 um 22:49 Uhr

Danke für die Hilfe, wir sitzen am Montag mit dieser MA zusammen. Gruß Gela

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