Erstellt am 12.04.2019 um 13:14 Uhr von takkus
Der BR muss m.M.n. Garnichts tun. wenn es wirklich ein leitender Angestellter ist, dann fällt er nicht unter die originäre Zuständigkeit des Betriebsrates im Rahmen de Aufgaben nach dem BetrVG.
Erstellt am 12.04.2019 um 13:16 Uhr von Kjarrigan
Zur Kenntnis nehmen. Bei Leitenden Angestellten muss der AG nur den BR informieren.
Oder handelt es sich icht um einen LA nach BetrVG
Erstellt am 12.04.2019 um 13:30 Uhr von Pjöööng
Eine ÄNDERUNGSkündigung wegen ArbeitszeitBETRUG? Das ist ja spaßig...
Hat der Arbeitgeber Euch nur informiert, dass er dies beabsichtigt, oder hört er Euch an?
Erstellt am 12.04.2019 um 13:31 Uhr von Hudokrampi
Nach Paragraph 5 ist es ein leitender Angestellter, der bei der letzten BR Wahl so zugeordnet wurde und auch entsprechend Gehalt erhält (soweit die Info unsererseits).
Es war ein Telefonat in dem gesagt wurde, dass es eine Abmahnung gibt und dann eine Änderungskündigung folgt (soweit mein Wissensstand).
Erstellt am 12.04.2019 um 13:36 Uhr von Pjöööng
"dass es eine Abmahnung gibt und dann eine Änderungskündigung folgt"
Das wäre auch ein grober Fehler des Arbeitgebers.
Aber wie dem auch sein: Wenn der Arbeitgeber nur informiert hat, aber keine Anhörung durchführen will, dann solltet Ihr das auch nur zur Kenntnis nehmen.
Bei einer Anhörung würde ich hingegen das volle Programm starten.
Erstellt am 12.04.2019 um 14:40 Uhr von Hudokrampi
Wie ist es denn, wenn im weiteren Verlauf bei einer Teamversammlung Dinge mitgeteilt werden, von denen der BR (noch) nichts weiß. Angenommen: in der Teamversammlung wird dieser Umstand dem Team offiziell mitgeteilt und z.B. Ein neuer leitender Angestellter präsentiert.
Da wir ja „nur“ ein BR in einem Kleinbetrieb sind.
Erstellt am 12.04.2019 um 14:44 Uhr von celestro
"wird dieser Umstand dem Team offiziell mitgeteilt"
welcher Umstand?
"z.B. Ein neuer leitender Angestellter präsentiert."
der AG muß den BR bezüglich leitender Angestellte wie schon gesagt wurde "nur" informieren. Sollte zwar VOR der Info an die Belegschaft passieren, aber bei weniger als 20 MA muss man sich halt auch fragen, ob man päpstlicher sein muß, als der Papst.
Erstellt am 12.04.2019 um 14:54 Uhr von Cyber99
Den Fall könnt ihr getrost dem Anwalt des Kollegen und dem Gericht überlassen. Da der Kollege bei der letzten BR-Wahl offensichtlich als leitender Angestellter eingestuft wurde hat der Arbeitgeber mit der Information des BR die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Allerdings könnte bei einer Überprüfung durch das Gericht herauskommen, dass der Kollege gar kein leitender Angestellter im Sinne des §5 BetrVG war. Es gibt zwar viele Führungskräfte, aber echte leitende Angestellte im Sinne des §5 gibt es nicht viele.
Ich bin mir nicht sicher, ob das Gericht in diesem Fall die Änderungskündigung für unwirksam erklären könnte, da der Kollege vermutlich kein leitender Angestellter war und somit eine Anhörung des BR erforderlich gewesen wäre.
Erstellt am 12.04.2019 um 15:12 Uhr von Hudokrampi
Alles klar,
Vielen Dank erstmal. Mir war wichtig zu wissen, wie ich ungefähr vorgehen muss.
Ich vermute, dass es so ist, wie Cyber99 schreibt. Aber dann warte ich mal, was noch kommt.
Erstellt am 12.04.2019 um 16:29 Uhr von Hudokrampi
Ich muss leider noch etwas fragen.
Wie ist es denn, wenn jetzt eine Teambesprechung gemacht wird, bei der das Team über die Situation informiert wird und über die Zukunft dort gesprochen wird.
Die Vertretung des BRVorsitzenden ist krank. Der Vorsitz in Elternzeit. Er wurde vom Team gefragt, ob er kommen kann.
In welcher „Rolle“ sollte er kommen.
Der Vorsitz in Elternzeit weiß nicht von der TeamBesprechung vom Arbeitgeber, sondern nur von den Kollegen.
Tut mir leid, dass ich so viele Fragen stelle!
Erstellt am 12.04.2019 um 17:12 Uhr von celestro
Der Vorsitzende braucht aufgrund der Elternzeit überhaupt nicht zu kommen. Wenn er trotzdem kommt, ist er automatisch BRV, da braucht er sich nicht zu überlegen, in welcher "Rolle" er kommt.
P.S. An Eurer Stelle hätte ich BRV und BRV-S für die Dauer der Elternzeit neu geregelt. Denn es war ja vorauszusehen, das der BRVS irgendwann einmal nicht da ist (Krankheit / Urlaub).
Erstellt am 12.04.2019 um 18:46 Uhr von Hudokrampi
Der BRV überlegt wohl auch doch zurückzutreten, bzw. das Amt niederzulegen.
Dann wäre aber nur noch der BRV-S da. Müssten dann nicht Neuwahlen stattfinden?
Erstellt am 12.04.2019 um 22:05 Uhr von celestro
Warum will er das tun? Das Gremium kann doch einfach einen anderen als BRV wählen und wenn er aus der Elternzeit zurückkommt, kann man ihm den "Posten" ja wieder geben, wenn er möchte.
Zur Neuwahlfrage .... normalerweise nicht. Ausnahme: wenn nach dem Rücktritt die Zahl der Betriebsratsmitglieder dauerhaft unter die Ausgangsgröße rutscht. Also wenn Ihr ein 5er Gremium wärt und es keine Nachrücker gibt, so das nach dem Rücktritt nur noch 4 Personen übrig wären.
Würde der Vorsitzende allerdings nur vom "Posten" des Vorsitzenden zurücktreten, dann müßtet Ihr einen neuen Vorsitzenden wählen. Das bezeichnet man dann aber nicht als "Neuwahl".
Erstellt am 13.04.2019 um 09:07 Uhr von Hudokrampi
Warum genau er das tun will, weiß ich nicht.
Es ist ja quasi nur ein 1 Mann BR. Also BRV und der Stellvertreter. Kein weiteres Mitglied oder Nachrücker vorhanden.
Erstellt am 13.04.2019 um 11:45 Uhr von Kratzbürste
Man man - so krank wird der stellv. BR wohl nicht sein, um überlegen zu können, dass er widerspricht. Schließlich ist keine Abmahnung erfolgt und eine Weiterbeschäftigung offensichtlich möglich, da vom AG selbst angeboten.
Und das alles zu Papier gebracht und innerhalb der Woche zugestellt- und fertig.
Erstellt am 14.04.2019 um 00:24 Uhr von celestro
Ein 1 Mann BR hat im Prinzip keinen BRV und Stellvertreter. Denn wer soll die Posten gewählt haben? Sorry, hatte nicht darauf geachtet, daß es unter 20 MA sind.
Und wenn der "BRV" in Elternzeit zurücktritt ist nur noch der "Stelli" da und es gibt trotzdem keine Neuwahlen. Also völlig sinnlos die Aktion.
Aber nochmal ... wenn es wirklich ein leitender Angestellter ist, dann ist der BR nicht zuständig und bräuchte eigentlich gar nichts tun. Ansonsten kann aber der "BRV" aus der Elternzeit ja agieren und somit würde ich sagen, der soll den "BRV" anrufen und der fährt mal kurz ne Stunde in die Firma und gibt nen Widerspruch ab.