Zwischenraum von zwei Seminaren?
Unser "neues" Betriebsratmitglied hat ende Juli ein Grund- Seminar für Betriebsräte besucht (1 Woche). Jetzt soll der nächste Lehrgang stattfinden (1 Woche), es sind noch nicht mal 8 Wochen vergangen.
Die vier anderen Betriebsratsmitglieder haben, weil so kurz hintereinander und im Augenblick kein akuter Handlungsbedarf ist etwas dagegen. Das Betriebsratsmitglied besteht aber auf diesen Lehrgang (Seminar).
Meine Fragen: Sollten Lehrgänge nicht ein bisschen auf die Jahre verteilt werden? Die restlichen Betriebsratsmitglieder sind dagegen so kurz hintereinander ein Seminar zu besuchen. Können diese das Seminar ablehnen?
Auch die Mitarbeiter und Arbeitgeber sind aufgebracht das schon wieder ein Lehrgang in solch kurzer Zeit stattfinden soll.
Danke für Antworten
Community-Antworten (9)
13.09.2007 um 03:59 Uhr
Ich finde es sogar sehr sinnvoll die Schulungen sobald als möglich abzuhalten. Was hat denn der Betriebsrat, oder mehr noch, was haben die Mitarbeiter von einem Betriebsrat der sich nur nach und nach schulen lässt. Wenn z.B. im 4. Jahr noch ne Schulung stattfindet auf ne Frage die sich bereits im ersten Jahr gestellt hat???
Und jedes BR Mitglied hat einen persönlichen Anspruch auf Schulung!
Verbieten kann es der restliche BR nicht! Wobei es natürlich schön wäre wenn der BR mit einer Stimme spricht.....
13.09.2007 um 09:30 Uhr
Das der Arbeitgeber aufgebracht ist wundert mich nicht. Mit den Mitarbeitern sollte man schon reden, wie will man die Interessen wahrnehmen wenn man nicht mal weiß worum´s geht? Der Betriebsrat sollte das Mitglied bei seinem Bildungsdrang unterstützen und nicht behindern!
Das mit dem Schulungsanspruch ist so ´ne Sache, jedes Mitglied hat diesen zwar, aber ohne gültigen Beschluß des Betriebsrates sieht´s bescheiden aus!
13.09.2007 um 11:38 Uhr
Also ein kluger Arbeitgeber sorgt dafür, dass er geschulte Betriebsräte hat. Wer geschult ist kennt seine Rechte aber auch seine Pflichten und Grenzen.
... denn Sie wissen ja was sie tun ...
13.09.2007 um 11:52 Uhr
@Marco4, sagt mal, ihr blockiert euren eigenen Betriebsratskollegen????
Allein schon der Satz: "....Unser "neues" Betriebsratmitglied...." spricht Bände... :-))
mir scheint, der "neue" Kollege hat keine so verstaubten Ansichten wie der Rest des Gremium's....
13.09.2007 um 12:04 Uhr
Von dieser Problematik war ich als Neuling im BR auch betroffen! Ich hatte so viel Motivation und wurde ständig ausgebremst. Meine Kollegen haben nur sehr widerwillig meine Schulungsanträge positiv beschlossen. Mit mir haben im letzten Jahr 3 weitere Kollegen neu im BR angefangen. Alle waren bisher lediglich auf einem einzigen Grundseminar, während ich bereits das Aufbauseminar sowie das Arbeitsrecht 1 Seminar "durchgedrück" habe. Ohne entsprechendes Wissen geht einfach nichts! Deshalb hat unser BR in den letzten 20 Jahren auch nur so vor sich hingedämmert, anstatt etwas für die Kollegen zu bewegen..
Und zu "im Augenblick kein akuter Handlungsbedarf": Wollt ihr euch erst dann schulen lassen, wenn es den gibt? Das ist aber ziemlich kontraproduktiv!
13.09.2007 um 23:44 Uhr
Marco4:
kleiner Vergleich: man lässt einen Führerscheinbewerber erst mal die theoretische Ausbildung und Prüfung machen, die reicht erst mal. Dann lässt man ihn eifrig schon mal Auto fahren und nach einer angemessenen Zeit folgen dann schließlich die Fahrstunden...
13.09.2007 um 23:50 Uhr
@peters "Dann lässt man ihn eifrig schon mal Auto fahren und nach einer angemessenen Zeit folgen dann schließlich die Fahrstunden..." ?? ...krass...
13.09.2007 um 23:57 Uhr
Kölner,
wenn ein BRM ein Seminar für seine Arbeit benötigt, dann sollte er dies möglichst frühzeitig besuchen können, damit er auch die nötige Kompetenz für seine Arbeit hat. Das Argument, die Seminare "ein bisschen über die Jahre zu verteilen", kann ich nicht akzeptieren.
Beim Autofahren käme ja auch niemand auf die Idee, jemanden mit unvollständiger Kompetenz losfahren zu lassen. (Hoffe ich jedenfalls.)
14.09.2007 um 00:04 Uhr
euer neuer br-kollege hat nicht nur ein anrecht auf die seminare sondern sogar die pflicht, sich das wissen anzueignen, dass für die ausübung des ehrenamtes notwendig ist.
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