Aussetzen einer Erhöhung der LZ bedingt durch den Sprung von A nach B
Hallo Zusammen.
Kurze Information Vorab: Mitarbeiter im Tarif IG Metall - Bayern. Dort wird in 12 Entgeltgruppen in A und B Stufen gruppiert, bis auf eine Ausnahme bei der eine C Gruppierung möglich ist. Die Stufensprünge, A nach B, sind zeitlich geregelt und finden i.d.R. nach 18 Monaten statt, basierend auf der nach 18 Monaten gesammelten Erfahrung, dem erhöhten Entscheidungsspielraum und der damit verbundenen Befähigung. Neben den Stufen A und B schreibt der Tarif der IGM noch eine weitere Gehaltskomponente vor, eine Leistungszulage. Jeder MA hat Anspruch auf eine Leistungsbeurteilung im Jahr. Damit verbunden eine Gehaltserhöhung auf prozentualer Basis, also eine Gehaltskomponente der Übererfüllung der Erwartungen.
Nun zur Frage: Darf die Personalabteilung eine geplante Erhöhung der Zulage (1.4-2.8%) bei einem zufällig auf das gleiche Datum fallenden B-Stufensprung verhindern? Es wurde von der Führungskraft Einspruch eingelegt, jedoch wurde nichts erwirkt. Die PA argumentiert mit der Regelung, dass bedingt durch den B-Sprung die Zulagenerhöhung ausbleibt.
Aktualisierung: Es gibt weder im Tarif noch intern eine Regel in ordentlicher Form, die dieses Vorgehen rechtfertigt.
Vielen Dank für die Antworten im Voraus :)
Community-Antworten (3)
27.10.2021 um 12:52 Uhr
Ist doch ganz einfach: “bitte übermitteln sie mir die Regelung, auf die sich hier bezogen wird, damit ich sie von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen kann”. 9 von 10 Antworten lauten dann: “wir machen mal eine Ausnahme” oder so ähnlich…
28.10.2021 um 11:11 Uhr
Und vielleicht wäre es auch ganz ratsam nicht mit Fach-Abkürzungen um sich zu werfen mit denen 90% der Beitragenden hier nichts anfangen kann. Was zum Henker ist ein B-Gruppensprung? Mannschafts-Springreiten im B-Finale bei Olympia???
28.10.2021 um 11:31 Uhr
An EDDFBR: Vielen Dank für die sachgemäße Antwort. Grundlegend möchte anmerken, dass diejenigen, die sich im Tarif der IGM und weiter in Bayern befinden, hier diejenigen sind, die vorwiegend angesprochen werden sollen. Eine Antwort auf meine Frage von einem weniger Tarifkundigen ist nicht zielführend, dennoch hab ich Ihnen ein wenig Prosa hinzugefügt.
An Celestro: Eine Drohung mit dem BR (Betriebsrat) war ausreichend um die Personalabteilung wach zu rütteln. Vielen Dank für den Schubs in die Richtung eine Intressensvertretung einzubinden.
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