Erstellt am 12.09.2007 um 09:28 Uhr von pirat
Ahoi, möhre,
Alle abhängig Beschäftigten haben einen unabdingbaren Anspruch auf Zeugniserteilung. Rechtsgrundlage bildet seit 01. Januar 2003 § 109 Gewerbeordnung (GewO) für sämtliche Arbeitnehmer. Für Auszubildende gilt § 8 Berufsbildungsgesetz.
http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php google hilft!
Der AN sagt, er will eins....... Basta!
Erstellt am 12.09.2007 um 13:57 Uhr von jugo
es gibt zeugnisse, und es gibt qualifizierte zeugnisse, auf letztere hat jeder einen anspruch .... muss wohlwollend und wahrheitgemäss sein, darf keine negativen merkmale enthalten, wie: war zuweilen pünktlich, zeigte ein gesteigertes interesse, etc.
Erstellt am 12.09.2007 um 15:58 Uhr von rolfo2
Der AG braucht von sich aus kein Zeugnis ausstellen, nur, wenn der AN dies fordert, dann muss er.
Es ist eine Holschuld, im Gegensatz zur Bringschuld