Arbeitszeugnis - muss der Arbeitnehmer das Zeugnis beantragen, da er gekündigt hat?
Hallo, muss der Arbeitnehmer das Zeugnis beantragen, da er gekündigt hat? Oder muss der Arbeitgeber ein Zeugnis ausstellen?
Vielen Dank für Eure Hilfe Möhre
Community-Antworten (3)
12.09.2007 um 11:28 Uhr
Ahoi, möhre,
Alle abhängig Beschäftigten haben einen unabdingbaren Anspruch auf Zeugniserteilung. Rechtsgrundlage bildet seit 01. Januar 2003 § 109 Gewerbeordnung (GewO) für sämtliche Arbeitnehmer. Für Auszubildende gilt § 8 Berufsbildungsgesetz.
http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php google hilft! Der AN sagt, er will eins....... Basta!
12.09.2007 um 15:57 Uhr
es gibt zeugnisse, und es gibt qualifizierte zeugnisse, auf letztere hat jeder einen anspruch .... muss wohlwollend und wahrheitgemäss sein, darf keine negativen merkmale enthalten, wie: war zuweilen pünktlich, zeigte ein gesteigertes interesse, etc.
12.09.2007 um 17:58 Uhr
Der AG braucht von sich aus kein Zeugnis ausstellen, nur, wenn der AN dies fordert, dann muss er. Es ist eine Holschuld, im Gegensatz zur Bringschuld
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