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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeugnis - muss der Arbeitnehmer das Zeugnis beantragen, da er gekündigt hat?

M
möhre
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, muss der Arbeitnehmer das Zeugnis beantragen, da er gekündigt hat? Oder muss der Arbeitgeber ein Zeugnis ausstellen?

Vielen Dank für Eure Hilfe Möhre

4.65903

Community-Antworten (3)

P
pirat

12.09.2007 um 11:28 Uhr

Ahoi, möhre,

Alle abhängig Beschäftigten haben einen unabdingbaren Anspruch auf Zeugniserteilung. Rechtsgrundlage bildet seit 01. Januar 2003 § 109 Gewerbeordnung (GewO) für sämtliche Arbeitnehmer. Für Auszubildende gilt § 8 Berufsbildungsgesetz.

http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php google hilft! Der AN sagt, er will eins....... Basta!

J
jugo

12.09.2007 um 15:57 Uhr

es gibt zeugnisse, und es gibt qualifizierte zeugnisse, auf letztere hat jeder einen anspruch .... muss wohlwollend und wahrheitgemäss sein, darf keine negativen merkmale enthalten, wie: war zuweilen pünktlich, zeigte ein gesteigertes interesse, etc.

R
rolfo2

12.09.2007 um 17:58 Uhr

Der AG braucht von sich aus kein Zeugnis ausstellen, nur, wenn der AN dies fordert, dann muss er. Es ist eine Holschuld, im Gegensatz zur Bringschuld

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