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Qualifiziertes Arbeitszeugnis nur für die zuletzt im Betrieb ausgeübte Tätigkeit?

S
seesee
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich bin seit 20 Jahren in diesem Unternehmen beschäftigt. Da mir gerade die Aufstockung auf Vollzeit nicht genehmigt wurde, möchte ich eine Vollzeitstelle in einem anderen Betrieb suchen. Deshalb habe ich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis angefordert. Der Personaler sagt, in einem solchen Zeugnis wird nur die zuletzt ausgeübte Tätigkeit beschrieben. Stimmt das? Ich wurde in dem Betrieb einstmals als Sekretärin der Geschäftsleitung eingestellt und habe seither in einigen anderen Abteilungen gearbeitet, teils durch Versetzung, teils durch meine Bewerbung; seit ca. 2 Jahren arbeite ich als Teamassistentin in der Abteilung Qualitätsmanagement. Und nur diese Tätigkeit soll im Zeugnis erwähnt werden? Stimmt das?

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Community-Antworten (3)

S
Streikbrecher

12.03.2012 um 16:52 Uhr

http://www.karent.de/ratgeber/zeugnisse/zwischenzeugnis/

und auch

BAG Urteil - Anspruch Zwischenzeugnis bei Vorgesetztenwechsel

BAG-Urteil vom 01.10.1998 - 6 AZR 176/97 Leitsatz Das Ausscheiden eines Vorgesetzten, dem der Angestellte über mehrere Jahre unmittelbar fachlich unterstellt war, ist ein triftiger Grund für die Erteilung eines Zwischenzeugnisses im Sinne des § 61 Abs. 2 BAT-KF.

Weiteres siehe TV

G
gironimo

12.03.2012 um 17:35 Uhr

Der Personalchef stellt ja die Berechtigung nach einem Zeugnis nicht in Frage. Es geht ja darum, was alles drin steht.

Wie er darauf kommt, nur die letzte Stelle sei im Zeugnis zu erwähnen, ist mir schleierhaft. Alle Tätigkeiten sind zu berücksichtigen. Das ist manchmal etwas schwer, wenn Vorgesetzte, die dazu etwas beisteuern könnten, nicht mehr im Haus sind. (siehe auch § 109 Gewerbeordnung)

R
rainerw

12.03.2012 um 18:23 Uhr

Hi seesee das wesentlich haben die Kollegen vor mir ja schon erwähnt. In etwa müsste in einem qualifiziertem Arbeitszeugnis folgendes vorkommen. Hier Dein Augenmerk auf Punkt b.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis besteht in der Regel aus sechs Abschnitten: a) Die Einführung: "Frau/Herr Mustermann trat am (...) in unser Unternehmen ein." b) Die berufliche Entwicklung im Unternehmen: "Frau/Herr Mustermann wurde im Laufe ihrer/seiner beruflichen Entwicklung als (...) und (...) eingesetzt." c) Die Stellenbeschreibung der zuletzt ausgeführten Tätigkeit. d) Die Leistungsbeurteilung mit Angaben zu Arbeitsbereitschaft, Arbeitsbefähigung, Wissen und Weiterbildung, Arbeitsweise, Arbeitserfolgen sowie der für die Note entscheidenden Leistungszusammenfassung: "Frau/Herr Mustermann führte die ihr/ihm übertragenen Aufgaben jederzeit zu unserer vollen Zufriedenheit aus." e) Das persönliche (soziale) Verhalten: "Ihr/Sein Verhalten gegenüber Kunden, Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit vorbildlich. Als Mitarbeiter/in können wir sie/ihn sehr empfehlen." f) Die Schlussformulierung mit der Angabe von Gründen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sowie eventuell mit einer Dankens- oder Bedauernsformel und Zukunftswünschen.

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