W.A.F. LogoSeminare

Kündigungsschutz nach Rücktritt

D
Dreamliner
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag zusammen, ich möchte gerne wissen, ob ich meinen Kündigungsschutz verliere, wenn ich mein Amt als Betriebsrat abgebe (also zurücktrete) oder ob ich nach meinem Rücktritt für die nachfolgenden 12 Monate geschütze bin.

5.02304

Community-Antworten (4)

M
Mona-Lisa

11.09.2007 um 15:07 Uhr

@Dreamliner, 1 Jahr Kündigungsschutz hast du nach Amtsniederlegung. § 15 (1) KSchG

Wie lange bist du denn schon Mitglied? :-))

D
Dreamliner

11.09.2007 um 15:42 Uhr

seit Mai 2006

W
Werner

11.09.2007 um 15:54 Uhr

und dann jetzt schon das Handtuch werfen? Ansonsten kann ich mich Mona-Lisa nur anschließen §15 Abs.1 KüSchG

RH
Robin H

11.09.2007 um 16:37 Uhr

Ein wichtiger Aspekt wird gelegentlich vergessen.

Im nachwirkenden Kündigungsschutz nach § 15 (1) Satz 2 KSchG ist keine Zustimmung des BR nach § 103 BetrVG mehr erforderlich.

Ihre Antwort