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Übernahmegespräch als JAV-Mitglied

R
Resistor
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen... Habe heute gegen 14 uhr ein Übernahmegespräch mit dem Werkstattleiter. Ich bin in der JAV und weis was mein Recht ist, jedoch weis ich nicht, wie ich mich direkt verhalten soll, ihm gegenüber!

Mir wäre jede Hilfe recht.

Danke im Voraus.

LG Resistor

6.49902

Community-Antworten (2)

K
Kölner

11.09.2007 um 11:40 Uhr

@Resistor Abwarten, was Dir angeboten wird. Wenn so gar nichts an Angeboten kommt, kannst Du reagieren und § 78a BetrVG erwähnen...

R
Resistor

11.09.2007 um 17:34 Uhr

Wir mussten den Empfang eines Schreibens unterzeichnen in dem steht, dass wir nicht übernommen werden nach unserer Lehre!

Zudem hat er gesagt, dass evtl. 5 Stellen frei sind , um als Bahnfahrer zu fungieren. Gelernt habe ich aber dann Industriemechaniker. Sollte im laufe der Zeit etwas frei werden in der Berufsrichtung die ich erlernt habe, so kann ich von der Bahn wieder weg in den Beruf als Industriemechaniker. Was soll ich nun tun? Das ist das schreiben, wonach ich mich eigentlich auf §§78a beziehen sollte.

Wäre es nun ratsam?

Danke im Voraus.

LG Resistor

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