Kann ein Betriebsrat für mehrere Betriebe zuständig sein?
Hallo,
kann mir jemand sagen: 1. Wenn in einem Unternehmen mit mehreren Betrieben, in dem nur ein Betrieb betriebsratfähig ist, die anderen aber nicht, weil sie zu wenig Arbeitnehmer haben, der dort gewählte Betriebsrat automatisch auch für die Betriebe zuständig ist die nicht betriebsratsfähig sind.
Community-Antworten (5)
10.09.2007 um 21:31 Uhr
@Bagger Haben sich die anderen (ohne BR) dazu schon geäußert? Notfalls sollen sie sich erklären und abstimmen!
11.09.2007 um 09:30 Uhr
Vielleicht geht´s ja über §3 BetrVG?
11.09.2007 um 16:48 Uhr
bagger, wie sieht es denn mit der "räumlichen Nähe" aus?
Wenn das eigenständige Betriebe sind, dann würde ich mal zunächst vermuten, dass die nicht als "Teilbetriebe" bei euch mitwählen können.
Einen nachträglichen "Anschluss" an euren Betrieb bzw. Betriebsrat gibt es auch nicht.
Bei räumlicher Nähe ist denkbar, dass ein gemeinsamer Betrieb vermutet werden kann.
11.09.2007 um 17:40 Uhr
" @Bagger Haben sich die anderen (ohne BR) dazu schon geäußert? Notfalls sollen sie sich erklären und abstimmen! Antwort 1 Erstellt am 10.09.2007 - 19:31 Uhr von Kölner"
Scherzbold!
Was soll das denn bringen?
"Vielleicht geht´s ja über §3 BetrVG? Antwort 2 Erstellt am 11.09.2007 - 07:30 Uhr von Frank B 74753"
Scherzbold!
Was soll das denn bringen?
"bagger, wie sieht es denn mit der "räumlichen Nähe" aus?
Wenn das eigenständige Betriebe sind, dann würde ich mal zunächst vermuten, dass die nicht als "Teilbetriebe" bei euch mitwählen können.
Einen nachträglichen "Anschluss" an euren Betrieb bzw. Betriebsrat gibt es auch nicht.
Bei räumlicher Nähe ist denkbar, dass ein gemeinsamer Betrieb vermutet werden kann. Antwort 3 Erstellt am 11.09.2007 - 14:48 Uhr von Robin H"
Scherzbold!
Die Lösung steht in §4 (2) BetrVG!
11.09.2007 um 17:56 Uhr
Recht hat er.... Den Teil der Frage mit "zu wenig Arbeitnehmer" hatte ich überlesen.
Verwandte Themen
GBR und BR
ÄlterHallo zusammen, wie legt Ihr § 50 BetrVG? § 50 Zuständigkeit (1) Der Gesamtbetriebsrat ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betref
Frage zu Verschmelzung von Betrieben
ÄlterLiebe Mitstreiter, eine etwas knifflige Frage, bei der mir Kollege Google nicht wirklich weiterhilft... Unternehmen A unterhält bundesweit mehrere Standorte/Betriebe – alle Standorte haben e
Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats, § 50 BetrVG
ÄlterLaut Definition ist der Gesamtbetriebsrat zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und nicht durch die einzelnen Betriebsräte gerege
BR-Wahlen 2010 - Welche Vorteile hätte es generell, wenn in beiden Betrieben jeweils ein BR existieren würde?
ÄlterHallo Kolleginnen und Kollegen, zum Hintergrund meiner Frage: Wir sind zwei Betriebe, die Räumlich ca. 30 KM voneinander getrennt sind. Produziert wird in beiden Betrieben das Gleiche. Der eine
Betriebszugehörigkeit bei der Wählerliste
ÄlterHallo, Wir sind ein Unternehmen, was in Deutschland mehrere Betriebe mit geringer Mitarbeiterzahl hat. Da die meisten knapp über oder unter der 21 Mann Grenze und somit die Frage, 3 Mann BR oder nich