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Kann ein Betriebsrat für mehrere Betriebe zuständig sein?

B
Bagger
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

kann mir jemand sagen: 1. Wenn in einem Unternehmen mit mehreren Betrieben, in dem nur ein Betrieb betriebsratfähig ist, die anderen aber nicht, weil sie zu wenig Arbeitnehmer haben, der dort gewählte Betriebsrat automatisch auch für die Betriebe zuständig ist die nicht betriebsratsfähig sind.

8.10505

Community-Antworten (5)

K
Kölner

10.09.2007 um 21:31 Uhr

@Bagger Haben sich die anderen (ohne BR) dazu schon geäußert? Notfalls sollen sie sich erklären und abstimmen!

FB
Frank B

11.09.2007 um 09:30 Uhr

Vielleicht geht´s ja über §3 BetrVG?

RH
Robin H

11.09.2007 um 16:48 Uhr

bagger, wie sieht es denn mit der "räumlichen Nähe" aus?

Wenn das eigenständige Betriebe sind, dann würde ich mal zunächst vermuten, dass die nicht als "Teilbetriebe" bei euch mitwählen können.

Einen nachträglichen "Anschluss" an euren Betrieb bzw. Betriebsrat gibt es auch nicht.

Bei räumlicher Nähe ist denkbar, dass ein gemeinsamer Betrieb vermutet werden kann.

M
Marcus

11.09.2007 um 17:40 Uhr

" @Bagger Haben sich die anderen (ohne BR) dazu schon geäußert? Notfalls sollen sie sich erklären und abstimmen! Antwort 1 Erstellt am 10.09.2007 - 19:31 Uhr von Kölner"

Scherzbold!

Was soll das denn bringen?

"Vielleicht geht´s ja über §3 BetrVG? Antwort 2 Erstellt am 11.09.2007 - 07:30 Uhr von Frank B 74753"

Scherzbold!

Was soll das denn bringen?

"bagger, wie sieht es denn mit der "räumlichen Nähe" aus?

Wenn das eigenständige Betriebe sind, dann würde ich mal zunächst vermuten, dass die nicht als "Teilbetriebe" bei euch mitwählen können.

Einen nachträglichen "Anschluss" an euren Betrieb bzw. Betriebsrat gibt es auch nicht.

Bei räumlicher Nähe ist denkbar, dass ein gemeinsamer Betrieb vermutet werden kann. Antwort 3 Erstellt am 11.09.2007 - 14:48 Uhr von Robin H"

Scherzbold!

Die Lösung steht in §4 (2) BetrVG!

RH
Robin H

11.09.2007 um 17:56 Uhr

Recht hat er.... Den Teil der Frage mit "zu wenig Arbeitnehmer" hatte ich überlesen.

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