Erstellt am 10.09.2007 um 19:31 Uhr von Kölner
@Bagger
Haben sich die anderen (ohne BR) dazu schon geäußert? Notfalls sollen sie sich erklären und abstimmen!
Erstellt am 11.09.2007 um 07:30 Uhr von Frank B
Vielleicht geht´s ja über §3 BetrVG?
Erstellt am 11.09.2007 um 14:48 Uhr von Robin H
bagger,
wie sieht es denn mit der "räumlichen Nähe" aus?
Wenn das eigenständige Betriebe sind, dann würde ich mal zunächst vermuten, dass die nicht als "Teilbetriebe" bei euch mitwählen können.
Einen nachträglichen "Anschluss" an euren Betrieb bzw. Betriebsrat gibt es auch nicht.
Bei räumlicher Nähe ist denkbar, dass ein gemeinsamer Betrieb vermutet werden kann.
Erstellt am 11.09.2007 um 15:40 Uhr von Marcus
" @Bagger
Haben sich die anderen (ohne BR) dazu schon geäußert? Notfalls sollen sie sich erklären und abstimmen!
Antwort 1 Erstellt am 10.09.2007 - 19:31 Uhr von Kölner"
Scherzbold!
Was soll das denn bringen?
"Vielleicht geht´s ja über §3 BetrVG?
Antwort 2 Erstellt am 11.09.2007 - 07:30 Uhr von Frank B 74753"
Scherzbold!
Was soll das denn bringen?
"bagger,
wie sieht es denn mit der "räumlichen Nähe" aus?
Wenn das eigenständige Betriebe sind, dann würde ich mal zunächst vermuten, dass die nicht als "Teilbetriebe" bei euch mitwählen können.
Einen nachträglichen "Anschluss" an euren Betrieb bzw. Betriebsrat gibt es auch nicht.
Bei räumlicher Nähe ist denkbar, dass ein gemeinsamer Betrieb vermutet werden kann.
Antwort 3 Erstellt am 11.09.2007 - 14:48 Uhr von Robin H"
Scherzbold!
Die Lösung steht in §4 (2) BetrVG!
Erstellt am 11.09.2007 um 15:56 Uhr von Robin H
Recht hat er....
Den Teil der Frage mit "zu wenig Arbeitnehmer" hatte ich überlesen.