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Wählerlisten

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pankerweber1
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir ein Unternehmen mit 85 Angestellten machen eine BR Wahl zum ersten mal in unserem Unternehmen. Ich bin mit im Wahlvosrstand und habe alles ins Rollen gebracht. Es gibt anhand der Wählerliste nur einen GF und einen Prokura als leitende Angestellte.Das ist mein Ist-Stand!! Nun habe ich durch ZUfall eine Wählerliste zu einer Aufsichtsratswahl 2007 in die Hände bekommen in der unser GF 11 leitende Angestellte hatte????? Nun hängt schon das Wahlausschreiben aus und ich frage mich ob es Sinn macht dies nochmal beim GF zu hinterfragen???? Er kann doch nicht jetzt keine leitende Angestellte haben und dann bei der nächsten Aufsichtsratswahl wieder 11 leitende Angestellte haben. Naja ich denke ich werde Dienstag das Gespräch mit dem GF suchen. UNd dies kritisch hinterfragen. Wenn der Ist-Zustand sich bestätigt ist es ja gut für die ehemals 11 leitenden einen BR zu haben. UNd darf ich als Wahlvorstand dies öffentlich für alle machen???? Grüße von der Ostsee

10.25502

Community-Antworten (2)

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Peanuts

11.04.2009 um 20:33 Uhr

"Es gibt anhand der Wählerliste nur einen GF und einen Prokura als leitende Angestellte.Das ist mein Ist-Stand!! "

Auf der Wählerliste haben weder der GF noch der ltd. Angestellte etwas verloren. Das nur nebenbei bemerkt.

Wobei in einem solch überschaubaren Betrieb 11 ltd. Ang. im Sinne des BetrVG kaum den Tatsachen entsprechen werden!

"UNd darf ich als Wahlvorstand dies öffentlich für alle machen???? "

Die Fragestellung entspricht einem nicht geschulten Wahlvorstand. Oder sollte es eine Schulung gegeben haben?

Jeder AN des Betriebs hat Anspruch darauf, während seiner Arbeitszeit die Wählerliste einsehen zu können und zwar in eine Version OHNE Geburtsdaten. Einsprüche gegen die Wählerliste können gem. § 4 der Wahlordnung erhoben werden.

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Lotte

11.04.2009 um 21:02 Uhr

peanuts, ich glaube es geht hier nicht um die Veröffentlichung der Wählerliste...

pankerweber, gehe ich recht in der Annahme, dass Du fragst, ob Du den Umstand öffentlich machen darfst, dass es bei der Aufsichtsratswahl 11 Leitende gab und jetzt nur noch zwei? Was sollte das bringen? Wichtiger ist doch, abzuklären, wie die Verhältnisse denn nun wirklich sind und das wird dann natürlich öffentlich durch die Wählerliste. Wenn Du sie nun wirklich ändern musst, kannst Du den Grund natürlich auch den KollegInnen erzählen.

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