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Muss eine Aufsichtsratswahl nach dem Mitbestimmungsgesetz durchgeführt werden?

S
sarah
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

muss eine Aufsichtsratswahl nach dem Mitbestimmungsgesetz vorgenommen werden oder kann die wahl auch wie die betriebsratswahl nach dem BetrVG durchgeführt werden?

Besten Dank Sarah

5.98007

Community-Antworten (7)

W
w-j-l

05.03.2007 um 15:00 Uhr

Eine Antwort auf diese Frage erübrigt sich eigentlich

W
Werner

05.03.2007 um 15:06 Uhr

Hallo Sarah, google mal hier nach! "Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat"

K
Kölner

05.03.2007 um 18:08 Uhr

@Sarah Da fragen wir Sarah doch mal ganz dumm, wieviele AN in Ihrem UN tätig sind und welche UN-Form selbige hat...dann diskutieren wir vielleicht auch noch über die 1. WOMitbestG, 2.WOMitbestG oder sogar 3.WOMitbestG.

S
sarah

06.03.2007 um 08:57 Uhr

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen,

bei meinem Unternehmen handelt es sich um eine Genossenschaftsbank mit ca. 1400 AN.

Ich organisiere die erste Aufsichtsratswahl und möchte diese korrekt durchführen. Daher bitte ich um Nachsicht, wenn Ihr bei "Adam und Eva" beginnen müsst.

Grüße Sarah

K
Kölner

06.03.2007 um 09:02 Uhr

@Sarah DrittelbG....eine Schulung würde sich empfehlen!

S
sarah

06.03.2007 um 10:01 Uhr

Hallo Kölner,

ich danke Dir für die schnelle Hilfe. Ich weiß nun was zu tun ist.

Ich habe mir schon Fachliteratur besorgt. Darin sind jedoch das Mitbestimmungsgesetz 1976, das Drittelbeteiligungsgesetz 2004, das BetrVG und diverse Wahlordnungen beschrieben. Ich hatte aufgrund des Geltungsbereichs auch das DrittelbG favoritisiert, wollte aber eine weitere Meinung zu meiner Sicherheit.

Besten Dank nochmal Sarah

K
Kölner

07.03.2007 um 20:57 Uhr

DrittelbG...bleibt. Und die Fachliteratur hilft nur bedingt. Der Teufel steckt im Detail!

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