Erstellt am 05.03.2007 um 14:00 Uhr von w-j-l
Eine Antwort auf diese Frage erübrigt sich eigentlich
Erstellt am 05.03.2007 um 14:06 Uhr von Werner
Hallo Sarah,
google mal hier nach!
"Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat"
Erstellt am 05.03.2007 um 17:08 Uhr von Kölner
@Sarah
Da fragen wir Sarah doch mal ganz dumm, wieviele AN in Ihrem UN tätig sind und welche UN-Form selbige hat...dann diskutieren wir vielleicht auch noch über die 1. WOMitbestG, 2.WOMitbestG oder sogar 3.WOMitbestG.
Erstellt am 06.03.2007 um 07:57 Uhr von Sarah
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen,
bei meinem Unternehmen handelt es sich um eine Genossenschaftsbank mit ca. 1400 AN.
Ich organisiere die erste Aufsichtsratswahl und möchte diese korrekt durchführen. Daher bitte ich um Nachsicht, wenn Ihr bei "Adam und Eva" beginnen müsst.
Grüße
Sarah
Erstellt am 06.03.2007 um 08:02 Uhr von Kölner
@Sarah
DrittelbG....eine Schulung würde sich empfehlen!
Erstellt am 06.03.2007 um 09:01 Uhr von Sarah
Hallo Kölner,
ich danke Dir für die schnelle Hilfe. Ich weiß nun was zu tun ist.
Ich habe mir schon Fachliteratur besorgt. Darin sind jedoch das Mitbestimmungsgesetz 1976, das Drittelbeteiligungsgesetz 2004, das BetrVG und diverse Wahlordnungen beschrieben. Ich hatte aufgrund des Geltungsbereichs auch das DrittelbG favoritisiert, wollte aber eine weitere Meinung zu meiner Sicherheit.
Besten Dank nochmal
Sarah
Erstellt am 07.03.2007 um 19:57 Uhr von Kölner
DrittelbG...bleibt. Und die Fachliteratur hilft nur bedingt. Der Teufel steckt im Detail!