Hallo! Da ein Mitglied wiederholt die Verschwiegenheitspflicht verletzt hat und im Gremium oft gelogen hat, haben wir den Betriebsrat per Beschluss aufgelöst. Das betroffene Mitglied geht nun zivilrechtlich gegen die anderen Mitglieder vor. Hintergrund ist, dass wir eine Stellungnahme über die Gründe zur Auflösung verfasst und gegenüber der Belegschaft vorgetragen haben. In dieser Stellungnahme haben wir erwähnt, dass die Auflösung aufgrund von Falschaussagen und eines Vertrauensverlustes erfolgt.
Wir sind von ihrem Anwalt nun aufgefordert worden eine Unterlassungserklärung und einen Widerruf zu unterschreiben. Handelt es sich um kollektives Arbeitsrecht oder ziviles Recht?