Lohn und Gehalt - Lohnkürzung im Busunternehmen- ist TV oder Arbeitsvertrag maßgeblich?
ist es zulässig, das ein unternehmer von heute auf morgen den lohn um 2,50€ die stunde kürzt mit der Begründung, das eine linie jetzt 7 minuten durch eine nachbarsortschaft fährt und nun als landlinie zu werten ist obwohl die restliche linienführung 1 stunde und 23 minuten durch stadtgebiet läuft.es bestehen arbeitsverträge mit stundenlohnangabe aber diese entfallen laut arbeitgeber wegen tarifverträgen. zählt nun der tarifvertrag oder der vertrag mit dem arbeitgeber?
Community-Antworten (2)
14.07.2005 um 10:45 Uhr
Es zählt der Tarifvertrag, da im Arbeitsvertrag mit Sicherheit bezug auf diesen genommen wird (oder?). Ich kann mir kaum vorstellen, das in dem Tarif Unterschiede der Bezahlung durch die Linienführung vorgesehen sind.
Ihr solltet Euch an die Gewerkschaft wenden. Falls hier tatsächlich zwischen Stadt und Land unterschieden wird, so spielt mit Sicherheit auch die prozentuale Verteilung eine entscheidende Rolle.
14.07.2005 um 11:29 Uhr
Anscheinend fahrt ihr jetzt zum sogenannten Bayerntarif welcher derzeit in München und Umgebung für grossen Tumult bei den Fahrern des MVG und deren Kooperationspartnern sorgt. Es kommt darauf an, ob ihr einen Vertrag habt in welchem der Stundenlohn angegeben ist und ob euch von euerem Arbeitgeber die Kürzung rechtzeitig bekanntgegeben wurde, da ja sicher auch Kollegen dabei sind, welche für diesen Preis soviel ich weiss ist der Bayerntarif 10€74 nicht mehr einen Bus Bewegen möchten und sich dann was anderes gesucht hätten. Verträge ansehen und einzeln Klagen, da eine Sammelklage immer schlecht ist, da es auf den Richter ankommt und jeder anderst Urteilt. Hoffe, dir geholfen zu haben Gruß Ines
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