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Rücknahme beabsichtigter Versetzung w/BR-Beschluss

M
migu
Jan 2018 bearbeitet

Der AG hat uns eine Vorlage präsentiert, worin ein MAer auf einen höherwertigen AP versetzt werden sollte. Wir haben einen gesplitteten Beschluss dergestalt gefaßt, dass wir a) der Versetzung zustimmen und b) der vorgesehenen Eingruppierung widersprechen ( weil die neue Tätigkeit gem. TV auch eine höhere Tarifgruppe erfordert). Daraufhin hat der AG uns mitgeteilt, dass er nunmehr die Versetzung nicht durchführen werde und sich hinsichtlich der Besetzung anderweitige Gedanken machen wird. Eine Umsetzung mit Hilfe Ersetzung des BR-Beschlusses durch das ArbGericht wird der AG nicht durchführen. Frage: darf der AG so vorgehen?

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Community-Antworten (2)

N
Nixwisse

07.09.2007 um 19:24 Uhr

Ja, der AG darf/kann seine Absicht der Versetzung eines MA auch zurück nehmen! Wenn er die Stelle jetzt "neu besetzt", hofft er wohl günstiger dabei wegzukommen.

K
Kölner

07.09.2007 um 19:27 Uhr

@migu ...der AN wird es Euch sicher danken! Hätte man das nicht anders lösen können?

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