Erstellt am 09.04.2019 um 10:09 Uhr von rtjum
also grundsätzlich sollte der BR mit jedem vor der Kündigung sprechen
Erstellt am 09.04.2019 um 10:15 Uhr von wdliss
§102 Abs. 2 Satz 3: "Der Betriebsrat soll, soweit dies erforderlich erscheint, vor seiner Stellungnahme den betroffenen Arbeitnehmer hören."
Ist extra und in voller Absicht als Gesetzestext hier eingefügt.
Erstellt am 09.04.2019 um 10:19 Uhr von celestro
"Oder dürfen wir als BR erst den Mitarbeiter befragen , wenn die Kündigung schon zugestellt ist ?"
Sofern er keinen Fehler machen will, darf der AG die Kündigung erst nach Eurer Stellungnahme (oder Verstreichen der Frist) zustellen. Den AN dann erst befragen zu dürfen, wäre reichlich sinnlos.
Erstellt am 09.04.2019 um 10:19 Uhr von moreno
Felixlilly hoffe die ersten Seminare sind geplant damit Ihr Eure Kollegen richtig vertreten könnt!
Erstellt am 09.04.2019 um 10:28 Uhr von §§Reiter
Zitat von rtjum:
also grundsätzlich sollte der BR mit jedem vor der Kündigung sprechen
Das sehe ich auch so. Ich würde es als BR aber vermeiden den MA über die geplante Kündigung zu informieren. Das würde ich dem AG überlassen.
Ihr solltet auf jeden Fall aufhören zu vermuten und Euch um Fakten bemühen. Wie Du schon richtig bemerkt hast, macht es einen riesen Unterschied, ob der AG das Ende der Probezeit verpasst hat, oder eben nicht. Daher solltet Ihr den AG umgehend ansprechen und nachfragen, wie der Stand der Dinge ist.
Erstellt am 09.04.2019 um 10:35 Uhr von moreno
§§reiter wie willst du das machen? Der AG darf die Kündigung erst aussprechen wenn er den BR gehört hat....der BR sollte den AN anhören vor der Stellungnahme. Also muss ich als BR auch mal die Drecksarbeit machen und dem Kollegen erklären, dass der BR eine Anhörung zu seiner Kündigung bekommen hat und wir jetzt seine Sicht dazu hören wollen.
Erstellt am 09.04.2019 um 10:49 Uhr von §§Reiter
Zitat von moreno:
§§reiter wie willst du das machen? Der AG darf die Kündigung erst aussprechen wenn er den BR gehört hat....der BR sollte den AN anhören vor der Stellungnahme. Also muss ich als BR auch mal die Drecksarbeit machen und dem Kollegen erklären, dass der BR eine Anhörung zu seiner Kündigung bekommen hat und wir jetzt seine Sicht dazu hören wollen.
In dem der AG dem MA mündlich mitteilt, dass er beabsichtigt das Arbeitsverhältnis zu beenden. Dann ist der MA informiert, aber die Kündigung ist noch nicht rechtswirksam ausgesprochen, da hierfür die Schriftform zwingend notwendig ist (§ 623 BGB).
Bei uns im Betrieb wird das so gehandhabt.
1 AG informiert MA
2 BR hört MA
3 AG hört BR
4 AG stellt Kündigungsschreiben zu
Erstellt am 09.04.2019 um 10:57 Uhr von nicoline
*Bei uns im Betrieb wird das so gehandhabt.*
1 AG informiert MA
2 BR hört MA
3 AG hört BR
4 AG stellt Kündigungsschreiben zu
Na, da habt ihr aber Glück.
1. vergisst der AG bei uns gerne und öfter mal
Bei uns läuft das dann so:
1. AG hört BR an
2. BR hört MA an, der völlig überrascht ist
3. BR verfasst Stellungnahme
4. AG stellt Kündigungsschreiben zu
Erstellt am 09.04.2019 um 10:59 Uhr von moreno
Darfst aber nicht vergessen, dass nicht jeder AG den Punkt 1 macht!
Erstellt am 09.04.2019 um 11:00 Uhr von moreno
In meinem alten Betrieb war es genauso wie Nicoline es hier schildert! :-)
Erstellt am 09.04.2019 um 11:25 Uhr von §§Reiter
Das wir da Glück haben ist mir durchaus bewusst :) Auf diese Regelungsabrede hätte sich der AG nicht unbedingt einlassen müssen.
Aber man kann ja versuchen darauf hin zu wirken, dass es so abläuft.
Erstellt am 09.04.2019 um 11:31 Uhr von rtjum
also Kündigungen sind eigentlich der einzige Punkt bei dem der AG uns nicht vergisst weil wenn der kündigen will dann fast immer weil der AN arg was übertrieben hat, unser AG ist da eigentlich noch einer der humanen
Erstellt am 09.04.2019 um 11:44 Uhr von nicoline
*Aber man kann ja versuchen darauf hin zu wirken, dass es so abläuft.*
Echt jetzt?
Erstellt am 09.04.2019 um 11:53 Uhr von §§Reiter
Zitat von nicoline:
*Aber man kann ja versuchen darauf hin zu wirken, dass es so abläuft.*
Echt jetzt?
Jo, echt jetzt ;) wir haben, wie gesagt, eine vom AG unterschriebene Regelungsabrede, wie bei einer Kündigung vorzugehen ist.
...und das obwohl in den letzten 9 Jahren nur 3 oder 4 Kündigungen ausgesprochen wurden. Also möglich ist es.
...aber war das jetzt eine ernst gemeinte Frage, oder willst Du Dich nur wieder mit mir streiten? ;)
Erstellt am 09.04.2019 um 12:13 Uhr von nicoline
*...aber war das jetzt eine ernst gemeinte Frage, oder willst Du Dich nur wieder mit mir streiten? ;)*
Na gut, für dich schreib ich in Zukunft Ironiemodus an / Ironiemodus aus.
Zu einer Regelungsabrede gehören immer zwei und manchmal kann man noch sehr versuchen, auf etwas hinzuwirken ........
Erstellt am 09.04.2019 um 12:20 Uhr von §§Reiter
"Na gut, für dich schreib ich in Zukunft Ironiemodus an / Ironiemodus aus."
Das wäre echt super! Das könnte uns manche sinnlose Diskussion ersparen. Vielen Dank ;)
"Zu einer Regelungsabrede gehören immer zwei und manchmal kann man noch sehr versuchen, auf etwas hinzuwirken ........"
Da hast Du völlig recht, darum sagte ich ja wir hatten Glück.
...aber wenn man es gar nicht erst versucht, kann man auch kein Glück haben.