Hallo, wir haben erst seit kurzem einen Betriebsrat in unserer Firma.
Mittlerweile haben wir es geschafft, dass interne Stellenausschreibungen veröffentlicht werden.
Hat der Betriebsrat ein Recht, sich alle internen Bewerbungen vorlegen zu lassen, oder kann der AB eine Vorauswahl treffen und nur diese müssen dem BR vorgelegt werden?
Gilt dies auch bei den externen Bewerbern?