Bewerbungen - nur Vorauswahl muss BR vorgelegt werden?
Hallo, wir haben erst seit kurzem einen Betriebsrat in unserer Firma. Mittlerweile haben wir es geschafft, dass interne Stellenausschreibungen veröffentlicht werden. Hat der Betriebsrat ein Recht, sich alle internen Bewerbungen vorlegen zu lassen, oder kann der AB eine Vorauswahl treffen und nur diese müssen dem BR vorgelegt werden? Gilt dies auch bei den externen Bewerbern?
Community-Antworten (1)
03.11.2005 um 22:56 Uhr
Hallo ArnoNym! Der Arbeitgeber muß, wenn der BR das will, die Unterlagen aller (!) Bewerber/innen - egal, ob intern oder extern - vorlegen. Weitere Informationen dazu in Fitting Kommentar zum BetrVG § 99 Rdnr. 143 ff. Gruß otto
Verwandte Themen
Bewerbungen - nur Vorauswahl muss BR vorgelegt werden?
Hallo, wir haben erst seit kurzem einen Betriebsrat in unserer Firma. Mittlerweile haben wir es geschafft, dass interne Stellenausschreibungen veröffentlicht werden. Hat der Betriebsrat ein Recht, s
Vorauswahl Bewerbungen
Hi, unser Chef macht bei eingehenden Bewerbungen immer zu erste eine Vorauswahl. Nur der Rest kommt dann in die nähere Auswahl. Darf er das? Muss er uns BR hier beteiligen? Wo steht es? Urteile? Da
Vorlage von Bewerbungen
Hallo zusammen, ich hab mal eine Frage zu dem Thema Einstellungen / Vorlage von Bewerbungen. Wie wird dieses Thema in anderen Gremien bearbeitet? Der oder die Betriebsräte haben doch teilweise gar ni
Umgehung des BR bei geplanter Neueinstellung
Dem BR wurde 2 Tage vor Erscheinen einer Anzeige eine Kopie gegeben zur Kenntnisnahme, wer/was gesucht wird. Die Anzeige wurde jedoch bis zum Erscheinen inhaltlich geändert ohne Info an BR. Nach 2 Mon
Bewerbungen - müssen dem BR alle Bewerbungen vorgelegt werden?
Unsere Firma stellt in diesem Jahr keinen Ausbildungsplatz zur Verfügung und hat auch keine Stellenausschreibung, müssen uns trotzdem alle eingehenden Bewerbungen vorgelegt werden.