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Bewerbungen - nur Vorauswahl muss BR vorgelegt werden?

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ArnoNym
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben erst seit kurzem einen Betriebsrat in unserer Firma. Mittlerweile haben wir es geschafft, dass interne Stellenausschreibungen veröffentlicht werden. Hat der Betriebsrat ein Recht, sich alle internen Bewerbungen vorlegen zu lassen, oder kann der AB eine Vorauswahl treffen und nur diese müssen dem BR vorgelegt werden? Gilt dies auch bei den externen Bewerbern?

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Community-Antworten (1)

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otto

03.11.2005 um 22:56 Uhr

Hallo ArnoNym! Der Arbeitgeber muß, wenn der BR das will, die Unterlagen aller (!) Bewerber/innen - egal, ob intern oder extern - vorlegen. Weitere Informationen dazu in Fitting Kommentar zum BetrVG § 99 Rdnr. 143 ff. Gruß otto

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