Erstellt am 09.04.2019 um 09:39 Uhr von Cyber99
Das ist eigentlich ganz einfach. Im Gremium einen Beschluss fassen, und den Arbeitgeber freundlich um Unterlassung bitten, ggf. mit Androhung weiterer Maßnahmen. Dann würde ich zunächst mal die Reaktion abwarten.
Erstellt am 09.04.2019 um 11:02 Uhr von Kjarrigan
Ist doch schön wenn der AG die Gehaltsklassen - nach oben - ändert :)
Den AG mal fragen was das Ganze soll und was er plant. Ich gehe ja mal davon aus das ihr noch keine Umgruppierungsanfrage (Personelle Einzelmaßnahme) bekommen habt.
Erstellt am 09.04.2019 um 13:45 Uhr von SteelBox
Nichts haben wir. Er macht einfach. :-(
Erstellt am 09.04.2019 um 13:55 Uhr von Pjöööng
Zitat (Steelbox):
"wir haben einen Haustarifvertrag (Betriebsvereinbarung)."
Was denn nun?
Einen Haustarifvertrag? Also mit der Gewerkschaft abgeschlossen?
Dann darf der Arbeitgeber das nicht!
Eine Betriebsvereinbarung? Also mit dem BR abgeschlossen?
Dann darf der Arbeitgeber das!
Erstellt am 09.04.2019 um 14:27 Uhr von Kjarrigan
Zittat: Nichts haben wir. Er macht einfach. :-(
Was macht der AG?
Im Organigramm rummalen?
oder den MA tatsächlihc ohne Anhörung des BR umgruppieren und tatsächlich weniger oder mehr Geld am Monatsende zahlen?
Eine BV kann ja höchstens Eingruppierungsgrundsätze enthalten - oder habt ihr tatsächlich einen Haustarifvertrag mit der Gewerkschaft / Arbeitgeberverband?
Erstellt am 09.04.2019 um 14:37 Uhr von ganther
mich würde ja mal interessieren auf welcher Rechtsgrundlage der BR hier was fordern will....