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Gewissenskonflikt BR-Vorsitzender

B
Blechlawine
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir sind ein neu Gegründeter Betriebsrat ( Grund: outsourcing eines Geschäftsfeldes) Struktur unseres Betriebes in der Hirarchie der Verantwortung/Weisungsberechtigt:

  1. Einen Niederlassungsleiter
  2. 3 Bereichsleiter
  3. 7 Gruppenleiter
  4. Angestellte und Arbeiter

Nun haben wir folgendes Problem: Unser BR-Vorsitzender ist nun zum Bereichsleiter aufgestiegen. Nun ist es so, daß er nicht mehr die Interressen der Arbeitnehmer so vertritt, wie es sein sollte. Was kann hier getan werden, wenn alles reden nicht mehr hilft. Kann ein BR-Vorsitzender unter seiner Amtszeit "abgesägt" werden, bzw. können einzelne BR-Mitglieder vorher aufhören, da eine solche zusammensetzung keinen Sinn mehr macht ?

Gruß Blechlawine

5.39704

Community-Antworten (4)

FB
Frank B

07.09.2007 um 14:27 Uhr

Wenn die Mehrheit des BRes den Vorsitzenden abwählen will, geht das schon. Ihr habt hoffentlich einen Ersatz. Ein Viertel der Mitglieder verlangt, die Abwahl auf die Tagesordnung zu setzen! Wenn zwei Drittel der Abwahl zustimmen, wird der Vorsitzende neu gewählt. §§26, 29 BetrVG und Kommentierungen.

FB
Frank B

07.09.2007 um 14:28 Uhr

Ergänzung: Ich rate davon ab, das Handtuch zu werfen, damit bestärkt ihr nur euren Vorsitzenden.

B
br01

07.09.2007 um 16:29 Uhr

nix zwei Drittel, einfache Mehrheit genügt !!!

DAH
Der alte Heini

08.09.2007 um 01:12 Uhr

Blechlawine, der BR kann den Vors. ohne Probleme von seinem Amt abwählen. Solange der Kollege kein leitender Angestellter im Sinne des BetrVG ist bleibt er weiter Mitglied im Betriebsrat. Da das Gremium ja nur mit seiner Mehrheit den Weg des BR vorgibt, ist ein handeln eines einzelnen Mitglieds im Namen des BR nicht möglich.

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