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Taschenkontrolle

S
Spatzl1957
Sep 2020 bearbeitet

Unser BR hat in der Weihnachtszeit,in der wir viele Leiharbeiter beschäftigen, einer Taschenkontrolle zugestimmt. Wie soll ich als AN an den Tenor der Vereinbarung kommen, wenn weder AG, noch BR uns über den Beschluss informieren?

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Community-Antworten (2)

R
rtjum

29.09.2020 um 17:53 Uhr

Für die Veröffentlichung von Betriebsvereinbarungen ist eigentlich der Arbeitgeber zuständig. Hast du denn man ein BR-Mitglied gefragt?

C
celestro

29.09.2020 um 17:57 Uhr

ist denn überhaupt eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen worden?

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