W.A.F. LogoSeminare

Abmahnung oder Belehrung auf Verlangen des Kunden

SB
Stellv. BV
Apr 2019 bearbeitet

Hallo zusammen,

unserer Mitarbeiter hat ein falsches Teil geliefert, und das war nicht das erste mal, nur es waren verschiedene Mitarbeiter denen das passiert ist.

Unserer Gruppenleiter, hat uns gesagt das unserer Kunde dies nicht mehr duldet und fordert die Mitarbeiter zu belehren oder sogar abzumahnen, ist das denn erlaubt, darf der Kunde sowas verlangen?

32904

Community-Antworten (4)

SB
Stellv. BV

09.04.2019 um 02:09 Uhr

Nur mal zum Verständnis.

Unserer Kunde hat mit der Firma A einen Vertrag. Unserer Kunde hat uns damit beauftragt die Teile zu bauen und an die Firma A zu liefern.

P
Pjöööng

09.04.2019 um 02:30 Uhr

Ihr habt einen Vertrag mit dem Kunden über die Lieferung bestimmter Teile. Damit hat dieser Kunde Anspruch darauf,diese Teile fehlerfrei geliefert zu bekommen, nicht mehr und nicht weniger.

Wenn hr immer wieder falsche Teile liefert, dann habt Ihr ein Problem. Dieses solltet Ihr lösen, denn dann erübrigt sich die Frage.

Der Kunde kann natürlich alles Mögliche "verlangen", Euer Arbeitgeber entscheidet aber was er macht.

D
DummerHund

09.04.2019 um 03:04 Uhr

Sehe dies nicht als ein Problem um dem sich ein BR kümmern müsste.

C
Cyber99

09.04.2019 um 10:56 Uhr

Zitat: (Dummerhund) Sehe dies nicht als ein Problem um dem sich ein BR kümmern müsste.

Das möchte ich so nicht stehen lassen. Natürlich ist die Angelegenheit zunächst mal ein Problem für den Arbeitgeber und der trägt gegenüber dem Kunden die Verantwortung, dass ordentlich geliefert wird. Die Forderung des Kunden, die Mitarbeiter abzumahnen ist natürlich abwegig, die Forderung nach Belehrung würde ich aber ernst nehmen.

Nun seid Ihr als Betriebsrat ja auf ein Problem hingewiesen worden, das unter Umständen auch zu Sanktionen gegenüber den Mitarbeitern führen könnte. Daher sehe ich es durchaus auch als Aufgabe des BR im Rahmen seiner allgemeinen Aufgaben des §80 BetrVG tätig zu werden. Da steht z.B. im Absatz 1 Nr. 2: Maßnahmen, die den Betrieb und der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber zu beantragen. Es könnte doch durchaus daran liegen, dass Mitarbeiter nicht adäquat unterwiesen wurden, zu wenig sensibilisiert wurden, oder einfach schlecht geschult sind und das die Ursache für die Fehler darstellt. Da sollte man sich schon einmischen und das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Wenn auch nach Durchführung zielführender Maßnahmen keine Besserung bei einzelnen Mitarbeitern eintritt, dann sind halt auch Sanktionen in Form von Abmahnung bis hin zur Kündigung angezeigt. Aber der BR sollte gefälligst im Vorfeld etwas tun, um solche Situationen zu vermeiden.

Ihre Antwort