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Im Auftrag; Objektleiter hat i.A. den Arbeitsvertrag unterschrieben - Kündigung überhaupt berechtigt?

K
Kunteper
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe BRs, ich habe eine wichtige Frage. Wir sind eine Gebädereinigungsfirma und haben ca. 500 mitarbeiter und ein BR von 9 köpfen. Im BR sind auch als mitgleider Objektleiter tätig die neue Mitarbeiter einstellen dürfen aber nicht kündigen dürfen. Aufgaben sind von den Objektleitern bewachung der Arbeiten , mitarbeitern usw. Einer von diesen Objektleitern der sowohl auch im BR ist als 2. Vorsitzender hat einen Arbeitsvertrag mit einer Person X abgeschlossen die aber in dem Objekt wo sie arbeiten soll nicht existiert, dass heisst sie hat es auf einen anderen namen laufen lassen. Jetzt lag die Kündigung bei mir aufm Tisch und haben in den nächsten tagen eine sitzung bezüglich dieser sache. Meine Frage ; der Objektleiter hat i.A. den Arbeitsvertrag unterschrieben,!!!! Wie seht ihr das, wenn sie Kündigung verwirklichen sollte könnte sie ja auch als BR weitermachen und ist die Kündigung überhaupt berechtigt??? Danke euch allen im voraus:!

8.786012

Community-Antworten (12)

U
uhu

06.09.2007 um 15:35 Uhr

ich verstehe deine Frage nicht. Wem soll gekündigt werden? Welche Rolle(n) spielt der Objektleiter ?

H
hallo.maus

06.09.2007 um 15:50 Uhr

Also die Sache verstehe ich auch nicht ganz. Und müsstet ihr nicht 11 BR sein bei 500 MA

D
Dudde

06.09.2007 um 16:02 Uhr

@ 1

1.) Einstellungen sind generell Sache der Personalabt.

2.) Das ist Betrug und sollte auch als solcher geahndet werden, solche Leute haben im BR nichts zu suchen.

3.) Welche Kündigung? die Person existiert doch gar nicht?

4.) Sollte das Zollamt hinter solche Machenschaften kommen werden die euer Unternehmen gehörig unter die Lupe nehmen, das solltet ihr euerer GL mal so rüberbringen.

Gruss Dudde

D
Dudde

06.09.2007 um 16:18 Uhr

@ 2

Das ist so eine Sache bei diesen Gebäudereinigungen.... da die hauptsächlich mit TZ. Kräften Arbeiten und das sehr schwankt, mal haben die 500 MA 2 Tage später nur noch 300 MA (etwas überspitzt) ich glaube auch nicht das die nen vernünftigen WA haben der auf so etwas achtet.;-)

Generell sollten in diesen BR's die Reinigungskräfte sitzen und nicht irgendwelche Objektleiter oder Bereichsleiter.

Dudde

P
paula

06.09.2007 um 19:50 Uhr

@Dudde

ich bin begeistert welche Erkenntnisse Du aus diesem Sachverhalt ziehst. Mir ist hier nichts klar. Die Sachverhaltsdarstellung läßt ja alles offen und Du hast da die Antworten parat. Respekt!!!

Welche Leute in einem Gremium sitzen entscheiden die Wähler und niemand anders. Da sollte man sehr vorsichtig sein. Jeder Betrieb hat erst einmal den BR den er verdient.

D
Dudde

06.09.2007 um 20:33 Uhr

@ paula

Faszinierend nicht wahr.:-)

Die Wähler wie Du sie nennst, gibt es in diesem Gewerbe nicht wirklich, da die meisten MA Ausländer sind und der Deutschen Sprache nicht so mächtig sind, wird das gerne dazu genutzt um die BR Wahlen in die falsche Richtung zu Lenken.

Diese Objektleiter zwingen Ihre MA unter Androhung von Kündigung, Versetzung usw. dazu, das X an die für sie richtige Stelle zu machen und sich dadurch in den BR zu hieven.

Was ich hier Schreibe sind nur harmlose Anekdoten und Du kannst mir glauben das sind nur Kleinigkeiten im Gegensatz zur Realität.

Ich glaube jetzt kannst Du Dir vorstellen was das für BR's sind und wie die Arbeiten (ausnahmen bestätigen hier nur bedingt die Regel).

Mal einen Auszug......Keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Bezahlung 20 Prozent unter Tarif, statt 30 Tagen Urlaub nur 24, keine prüffähigen Lohnabrechnungen. Fassungsloses Staunen über soviel Unverfrorenheit beim Arbeitskreis Betriebsräte im IG BAU-Bezirksverband Emscher-Lippe-Aa, als das an’s Licht kam.

http://www.igbau.de/db/v2/frameset.pl

Und Du kannst mir wieder glauben, das ist nur die "kleine" Spitze vom Eisberg.

Wenn man nicht aus dem Bereich kommt, kann man Posting 1 auch sehr schwer verstehen, belassen wir es dabei.;-)

Gruss Dudde

P
paula

07.09.2007 um 00:39 Uhr

Hallo Dudde,

ich habe vielleicht mehr einblick in die Branche als Du glaubst! Die Mißstände sind hier gewaltig und ich kenne auch Gewerkschaftssekretäre die von annähernd mafiösen Strukturen reden.

Ich will dem thread-ersteller ja auch nicht zu nahe treten, aber der geschilderte Sachverhalt hinterläßt mehr Fragezeichen als sonst etwas. Da deute ich ohne Schwierigkeiten alles hinein. Daher fällt mehr es schwer mit gutem Gewissen eine Antwort zu geben die entsprechend rechtlich belastbar ist.

Und was den BR angeht: sicher ist das nicht einfach in einem solchen Betrieb überhaupt einen BR zu instalieren. Aber Demokratie ist in diesem Bereich das einzig tragfähige Mittel. Dazu gibt es keine Alternative!!! Daher finde ich Deine Aussage einfach bedenklich!!!

K
Kunteper

07.09.2007 um 02:27 Uhr

Also leute um die ?? ein ende zu setzten. Dei kündigung soll für den Objektleiter gültüg gemacht werden sprich ausgeprochen werden und dem sein argument ist, ich unterschreibe jeden AV im Auftrag. Er behauptet, dass die Firma bei jeder neueinstellung prüfen soll ob legal oder illegal :)) Also die sache ist echt etwas komisch wir wissen noch nicht was wir machen sollen, da dieser OL auch im BR ist. Danke euch allen im vorraus!!

M
Matze24

07.09.2007 um 14:58 Uhr

Drei Möglichkeiten:

  1. Betriebsrat stimmt mit Mehrheit der Kündigung zu.
  2. Betriebsrat widerspricht der Kündigung mit möglichst stichhaltiger Begründung
  3. Der Betriebsrat ragiert nicht (enthält sich), was dann rein rechtlich einer Zustimmung der Kündigung gleich kommt.

Bei Widerspruch hat der betroffene Mitarbeiter die Möglichkeit diesen als Argumetationshilfe dem Arbeitsgericht vorzulegen.

D
Dudde

07.09.2007 um 20:53 Uhr

Hi paula

Welche Aussage findest Du denn sehr bedenklich? Rechtlich habe ich keine Auskunft erteilt?

Kühl betrachtet hat Matze mit seinem Post wohl recht, mit Demokratie oä. hat das aber alles nichts zu tun(in Bezug auf Dein Post.).

Normalerweise sollte man den OL. entlassen aber.....die ganze Sache wird ja von ganz oben Gesteuert und selbst die Ol. wissen nicht auf was für ein Glatteis sie sich bewegen, die GL hält sich den Rücken frei und lässt die kleinen über die Klinge springen.

Dudde

BT
betriebliche trübung

08.09.2007 um 00:12 Uhr

vielleicht noch der kleine hinweis von mir, dass mitarbeiter, die selbstständig einstellen und entlassen können doch extrem wahrscheinlich leitende angestellte sind :-(

und damit hat sich der objektleiter meines erachtens selbst aus dem br gekickt :-)

http://bundesrecht.juris.de/betrvg/__5.html

D
Dudde

08.09.2007 um 13:46 Uhr

@ 11

Ne, Entlassen dürfen Sie nicht, Leitende Angestellte sind das auch nicht.;-)

Hier geht es um Betrug (nennt man glaube ich auch Urkundenfälschung) das ist aber nichts schlimmes in der Gebäudereiniger Branche.;-)

Früher mussten sogar Tote für deren Machenschaften herhalten.:-(

Doch seit das Zollamt hier überprüft hat sich schon einiges getan, da kann man nur im Interesse der Reinigungskräfte hoffen das sich das Blatt zum guten wendet.

Gruss Dudde

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