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Neuer betriebsrat - viele Fragen zum Entgelt

B
big7
Jan 2018 bearbeitet

hallo und guten tag euch allen. zunächst eine kurzinfo vorweg; wir sind in einer spedition mit ca. 140 mitarbeitern beschäftigt, und haben vor kurzem einen betriebsrat gegründet. unter anderem ist das unrlaubsentgelt eines unserer ersten themen. meine frage ist nun, was alles in die berechnung einfliessen muss? wie genau wird es berechnet? und voralllem, wie sieht es mit der nachtschichtzulage aus? da die meisten fahrer immer nur nachts arbeiten, ist dies schon sehr wichtig? wird sie mitberechnet? und noch eine wichtige frage: sind die zuschläge für sonn/ und feiertagsstunden (50/100%) eine freiwillige zahlung, oder muss der AG diese zahlen? ich hoffe ihr könnt mir helfen und ich verlange nicht zuviel aufeinmal?? vielen dank!

7.03507

Community-Antworten (7)

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paula

06.09.2007 um 15:44 Uhr

Ich würde mir erst einmal die Frage stellen, ob ihr hier überhaupt eine BV schließen könnt. Siehe §77 Abs. 3 BetrVG

U
uhu

06.09.2007 um 16:19 Uhr

Befindet ihr euch im Geltungsbereich eines Tarifvertrages ? Müßt ihr erstmal checken und dann siehe Info von "Paula". Wollt ihr das Thema generell regeln oder geht es hier um Konflikte bei der letzten Zahlung des UG ?

W
Waschbär

06.09.2007 um 16:48 Uhr

uhu,

komische antwort und irgendwie nicht zielführend, ich werde dir doch die federn entgegen der wuchs richtung raus reissen ! und dir dann den Kopf solange um drehen bis du Augen wie Melonen hast ! Finger weg von Paula, du checks hier bestimmt nicht meine Paula ab !

B
big7

07.09.2007 um 13:50 Uhr

es ist so, das wir ja dem tarifvertrag unterliegen, und angeblich (laut anwalt unserer firma) währe das so in diesem festgelegt. was ich aber bezweifle! er kam mit einem angeblich aktuellem gerichtsurteil, das dieses so auslegt?!?! es soll eine generelle feststellung geben, da die art der vergütung bei uns letztes jahr einfach so ohne benachrichtigung geändert wurde. sprich; im krankheitsfall bzw. während des urlaubs werden uns nur die 8 stunden gezahlt!

S
Spartacus

07.09.2007 um 17:41 Uhr

moin big7,

wenn ihr einen Tarifvertrag habt -warum schaust du da nicht rein, anstatt die Aussagen des Firmenanwaltes anzuzweifeln? Oder kann es sein das ihr als Br nicht in einer Gewerkschaft seid? Okay, ist kein Muß, aber erleichtert die Sache wesentlich!

B
big7

07.09.2007 um 18:40 Uhr

hallo spartacus

in einer gewerkschaft sind wir nicht, zumindest bis jetzt. wir haben leider, da es ja noch alles sehr frisch ist, kaum ahnung und erst recht keine erfahrung. daher suche ich ja auch hier etwas hilfe.

BT
BR Thomas

17.09.2007 um 01:47 Uhr

Hallo BIG 7 ( Ich komme aus dem Busgewerbe)

Da ihr ja einen Betriebsrat gewählt habt, hat dieser auch Anspruch auf eine Rechtsberatung durch einen Anwalt eures Vertrauens, das muss nicht der Firmenanwalt sein. Die Kosten dafür trägt der AG. ( Betriebsverfassungsgesetz)

Die Berechnung des Urlaubsgeldes ist im Tarifvertrag geregelt. Ich gehe mal davon aus, das ihr Gehalt habt. Dann solltet ihr die Klausel zu Urlaubsgeld Satz für Satz durchlesen, weil die Verträge meist sehr schwammig verfasst sind, damit der AG immer ein Schlupfloch hat.

TIP: Da habt ihr kein leichtes Los gezogen ( spreche aus Erfahrung) Ich empfehle euch, im Betrieb einen Briefkasten anzubringen, wo eure Belegschaft fragen an die FL und den BR stellen kann. das hat den Vorteil, das die FL. sieht, das dieses Fragen von der Belegschaft kommen und nicht vom Betriebsrat. außerdem ist die FL. dazu verpflichtet, schriftliche Fragen auch schriftlich zu beantworten. Dann habt ihr nicht immer die Arschkarte.

MFG: Thomas

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