Erstellt am 06.09.2007 um 13:44 Uhr von paula
Ich würde mir erst einmal die Frage stellen, ob ihr hier überhaupt eine BV schließen könnt. Siehe §77 Abs. 3 BetrVG
Erstellt am 06.09.2007 um 14:19 Uhr von uhu
Befindet ihr euch im Geltungsbereich eines Tarifvertrages ? Müßt ihr erstmal checken und dann siehe Info von "Paula".
Wollt ihr das Thema generell regeln oder geht es hier um Konflikte bei der letzten Zahlung des UG ?
Erstellt am 06.09.2007 um 14:48 Uhr von waschbär
uhu,
komische antwort und irgendwie nicht zielführend, ich werde dir doch die federn entgegen der wuchs richtung raus reissen ! und dir dann den Kopf solange um drehen bis du Augen wie Melonen hast !
Finger weg von Paula, du checks hier bestimmt nicht meine Paula ab !
Erstellt am 07.09.2007 um 11:50 Uhr von big7
es ist so, das wir ja dem tarifvertrag unterliegen, und angeblich (laut anwalt unserer firma) währe das so in diesem festgelegt. was ich aber bezweifle! er kam mit einem angeblich aktuellem gerichtsurteil, das dieses so auslegt?!?! es soll eine generelle feststellung geben, da die art der vergütung bei uns letztes jahr einfach so ohne benachrichtigung geändert wurde. sprich; im krankheitsfall bzw. während des urlaubs werden uns nur die 8 stunden gezahlt!
Erstellt am 07.09.2007 um 15:41 Uhr von spartacus
moin big7,
wenn ihr einen Tarifvertrag habt -warum schaust du da nicht rein, anstatt die Aussagen des Firmenanwaltes anzuzweifeln? Oder kann es sein das ihr als Br nicht in einer Gewerkschaft seid? Okay, ist kein Muß, aber erleichtert die Sache wesentlich!
Erstellt am 07.09.2007 um 16:40 Uhr von big7
hallo spartacus
in einer gewerkschaft sind wir nicht, zumindest bis jetzt. wir haben leider, da es ja noch alles sehr frisch ist, kaum ahnung und erst recht keine erfahrung. daher suche ich ja auch hier etwas hilfe.
Erstellt am 16.09.2007 um 23:47 Uhr von BR Thomas
Hallo BIG 7 ( Ich komme aus dem Busgewerbe)
Da ihr ja einen Betriebsrat gewählt habt, hat dieser auch Anspruch auf eine Rechtsberatung durch einen Anwalt eures Vertrauens, das muss nicht der Firmenanwalt sein. Die Kosten dafür trägt der AG. ( Betriebsverfassungsgesetz)
Die Berechnung des Urlaubsgeldes ist im Tarifvertrag geregelt.
Ich gehe mal davon aus, das ihr Gehalt habt.
Dann solltet ihr die Klausel zu Urlaubsgeld Satz für Satz durchlesen, weil die Verträge meist sehr schwammig verfasst sind, damit der AG immer ein Schlupfloch hat.
TIP: Da habt ihr kein leichtes Los gezogen ( spreche aus Erfahrung)
Ich empfehle euch, im Betrieb einen Briefkasten anzubringen, wo eure Belegschaft fragen an die FL und den BR stellen kann. das hat den Vorteil, das die FL. sieht, das dieses Fragen von der Belegschaft kommen und nicht vom Betriebsrat. außerdem ist die FL. dazu verpflichtet, schriftliche Fragen auch schriftlich zu beantworten.
Dann habt ihr nicht immer die Arschkarte.
MFG: Thomas