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Diskriminierung TZ-Beschäftigte?

L
lx79232
Jan 2018 bearbeitet

Darf ein Arbeitgeber eine Essenszulage nur Vollzeitbeschäftigen gewähren? Was ist mit Teilzeitbeschäftigten, die z.B. an zwei Tagen genauso lange arbeiten wie VZ-Kräfte?

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Community-Antworten (4)

WH
Wendel H

06.09.2007 um 13:54 Uhr

Lies dazu mal den § 4 TzBfG. Das darf natürlich NICHT so sein, wie euer AG das macht.

A
Angi1

06.09.2007 um 13:54 Uhr

Hallo lx79232,

im TzBfG § 4 Abs. 1 " Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgeld oder eine andere teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer entspricht."

MfG Angi1

L
lx79232

08.09.2007 um 11:31 Uhr

Vielen Dank für die Infos. Vor allem Catweazles Link hat mir sehr geholfen.

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