Diskriminierung TZ-Beschäftigte?
Darf ein Arbeitgeber eine Essenszulage nur Vollzeitbeschäftigen gewähren? Was ist mit Teilzeitbeschäftigten, die z.B. an zwei Tagen genauso lange arbeiten wie VZ-Kräfte?
Community-Antworten (4)
06.09.2007 um 13:54 Uhr
Lies dazu mal den § 4 TzBfG. Das darf natürlich NICHT so sein, wie euer AG das macht.
06.09.2007 um 13:54 Uhr
Hallo lx79232,
im TzBfG § 4 Abs. 1 " Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgeld oder eine andere teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer entspricht."
MfG Angi1
06.09.2007 um 21:38 Uhr
08.09.2007 um 11:31 Uhr
Vielen Dank für die Infos. Vor allem Catweazles Link hat mir sehr geholfen.
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