Informationspflicht beim neuen Arbeitgeber
HAllo @all,
ich befinde mich in der glücklichen Situation, einen neuen AG gefunden zu haben. Nun habe ich diesem nicht erzählt das ich BR-Vorsitzender bei meinem derzeitigen Arbeitgeber bin. Muß ich Ihm das sagen bevor ich den neuen Arbeitsvertrag unterschreibe? Bin ich überhaubt dazu verpflichtet Ihm das zu sagen? In dem neuen Betrieb gibt es keinen BR und ich habe auch nicht vor, gleich einen zu gründen.
Gruß aus Hessen
vip3k
Community-Antworten (7)
06.09.2007 um 10:52 Uhr
Hallo, nein du bist nicht verpflichtet deinem neuen AG zu sagen das du BR bist. Selbst in einem Arbeitszeugnis darf es nicht drinne stehen, es sei denn:
- Der MA will es so
- Man ist schon so lange BR und freigestellt, das der AG die betriebliche Arbeitsleistung nicht mehr einschätzen kann.
Also immer mit der Ruhe und viel Glück im neuen Job ;-)
06.09.2007 um 10:55 Uhr
Herzlichen Glückwunsch für dich. Du mußt das natürlich nicht sagen, dass du BRM bist. Zu 99,9% könntest du dann gleich in deinem alten Betrieb bleiben. Hoffentlich kommt deiner neuer AG nicht auf die Idee sich bei deinem jetzigen AG schlau zu machen. Viel Glück.
06.09.2007 um 10:58 Uhr
vip3k, nein du hast dem AG keinerleich Informationsverpflichtung und nein es darf auch niegends dem "neuen" AG ersichtlich sein .. Zeigniss,Nebenabrede etc...
Was sagen denn deine alten Kollegn dazu das der BRV geht ?
06.09.2007 um 11:03 Uhr
Puhhh,
da bin ich aber beruhigt. Danke für die Glückwünsche. Tja, das Team ist sehr traurig weil Sie, so sagen Sie es wenigstens, einen bissigen Kerl verlieren. Mein Boss hat es mit leichtigkeit genommen, nach dem Motto "wieder einer weniger den ich Kostenkünstig los bin..."
Ich bleibe dem Forum aber weiterhin treu.
06.09.2007 um 22:28 Uhr
Hallo Vip3k. Ich will nichts sagen, und diese Antwort schicke ich erst jetzt so dass sie vermutlich keiner liest. Ich bin ein wenig entsetzt, dass du ein "bissiger Kerl" sein sollst, BRV bist und diese Antwort dir nciht selber beantworten kannst. Vielleicht willst du nciht, vielleicht kannst du nicht, keine Ahnung, mir steht da auch ein Urteil drüber zu. Dein Ding, solltest dir aber Gedanken machen, ob du jemals wieder ein BR Amt übernimmst. Ich finde das wirklich schwach - ganz schwach!
Sorry - Dennoch viel Erfolg in deinem neuen Job
06.09.2007 um 22:35 Uhr
@Don Ich kann mir leider nichts unter Deiner Antwort vorstellen. Ich habe meinen Posten nicht erst seit gestern und ich war immer kooperatiev in Zusammenarbeit mit meinen Kollegen und unserem Vorgesetzten. Nur diese "bissigkeit" die von meinen Kollegen/innen an mir geschätzt wurde, betrifft eben meine Art mit dem Umgang der Menschen die mich gewählt haben und mich schätzen gelernt haben.
Also, was soll das????
07.09.2007 um 14:15 Uhr
vip3k, mach Dir nix draus. Das ist nur Don Johnsons Bauchgrimmen mit abschließender Blähung. Die Ansicht eines Ahnungslosen über vermeintliche andere Ahnungslose....
Verwandte Themen
Betriebsrat/Informationspflicht/Rechtsbeistand
ÄlterHallo. Wir haben folgendes Problem. In einem Gerichtsverfahren hat uns der Arbeitgeber aufgefordert, betriebsratsinterne abwicklungen offen zu legen und den Tagesablauf eines Betriebsratmitglied
Abmahnung eines Betriebratsmitglieds, Missachtung von Informationsrechten des BR
ÄlterHallo zusammen, bei meinem Arbeitgeber ist schon seit geraumer Zeit der Neubau eines Gebäudes im Gespäch. Erstmals kam das Thema 2017 auf. Wirkliche Planungsaktivitäten haben aber nicht stattgefunden.
Abmahnung BR-Mitglied und Informationspflicht des AG
ÄlterLiebe Leute, ich habe eine Frage zum Thema Abmahnung eines BR-Mitgliedes und der Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat zu dieser Angelegenheit. Folgender Fall: Ein Kollege
Informationspflicht des BR - wie muss der BR die Belegschaft informieren?
ÄlterMal eine Frage zur Informationspflicht. Diesmal aus sicht eines normalen Angestelten. Wir haben in unserer Firma auch einen BR eingesetzt der auch immer wieder sitzungen hat. Leider bekomm ich als Ang
Informationspflicht des Betriebsrates gegenüber der Belegschaft
ÄlterHallo Zusammen, ich habe eine Frage bzgl. der Informationspflicht des Betriebsrates gegenüber der Belegschaft. trotz langer suche kann ich leider keinen Paragraphen finden, der festlegt was und wie