Erstellt am 06.09.2007 um 09:03 Uhr von DonJohnson
hä? Bitte wie? BR mit 2 Mitgliedern? Das alleine ist schon falsch. Bei einem Betrieb von 5 bis 20 wahlberechtigten besteht der BR aus EINER Person. Von 21 bis 50 aus 3 Mitgliedern. Siehe diesbezüglich §9 BetrVG! Nie besteht das BR Gremium aus einer geraden Zahl! Was deine Frage angeht, schau dir bitte §13 BetrVG an!
Erstellt am 06.09.2007 um 09:03 Uhr von uhu
Schau mal im BetrVG § 13 nach. Das nächste Wahljahr ist für euch 2010, da eure Amtszeit im März 2006 noch kein Jahr betragen hat. Habt ihr schon mal ein Grundlagenseminar (Betriebsverfassungsrecht I - III) besucht?
Erstellt am 06.09.2007 um 09:08 Uhr von uhu
hallo don johnson,
beim sogenannten 2. BRM kann es sich nur um das Ersatzmitglied handeln.
Erstellt am 07.09.2007 um 14:14 Uhr von Robin H
"Nie besteht das BR Gremium aus einer geraden Zahl!"
Don Johnson,
das ist außerdem in dieser grundsätzlichen Aussage schlicht und einfach falsch,so wie deine Fachlichkeit ansich
Ein BR kann selbstverständlich aus eine geraden Anzahl von Mitgliedern bestehen, nämlich dann, wenn Mitglieder ausscheiden, und keine Ersatzmitglieder mehr zur Verfügung stehen. Die Amtszeit eines solchen BR ist (unabhängig von der Verpflichtung nach § 13 (2) Nr.3) grundsätzlich genau so lange, wie die jedes vollzählig besetzten BR.
Erstellt am 09.09.2007 um 15:22 Uhr von bibo
Danke und ja, das zweite Mitglied ist die Vertretung des Betriebsrat.... entschuldigung, hab mich unklar ausgedrückt!!!