Überstunden im Minijob
Es handelt sich um einen Job auf 450€ Basis. Es wurde gesagt, das man nicht mehr als 49h im Monat arbeiten wird. Nun ist eine Kollegin krank und da ich Zeit habe übernehme ich ihre Stunden sind vom Ende März bis Mitte April 45h also müsste ich nur noch eine Schicht arbeiten damit die Stundenanzahl voll ist. Laut Plan wurde ich aber für 15 weiter Stunden eingeplant d.h 65h insgesamt für den April. Meine Vorgesetzte meint ich würde alles ohne Abzüge ausbezahlt bekommen da ich die Schichten meine kranken Kollegin übernehme. Jetzt sagt sie aber das wiederum ihre Vorgesetzten sagen, dass das nicht geht. Meine Frage ist: Könnte man die Überstunden ohne Abzüge ausbezahlt bekommen dadurch das ich meine kranke Kollegin vertrete?
Community-Antworten (4)
06.04.2019 um 18:48 Uhr
Das kommt auf die näheren Umstände an. Vielleicht lassen sich die Stunden in einem anderen Monat buchen? Und dann wäre da natürlich die Frage, wie Du es denn haben willst. Der AG will etwas von Dir, also hättest Du Verhandlungsspielraum. Vor allem aber: "Meine Vorgesetzte meinte..., ihre Vorgesetzten sagen..." Nee, so bleibst Du immer auf der unsicheren Seite, und am Ende bleibst Du auch noch auf Nachforderungen der Sozialkassen und Finanzamt hängen. Mach solche Absprachen schriftlich und lass Dir schriftlich versichern, dass der AG evtle. Nachforderungen trägt. Sonst übernimmst Du sie Stunden eben nicht.
06.04.2019 um 19:00 Uhr
Schau mal hier: "https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/03_haushalt/01_grundlagen_minijobs_im_privathaushalt/02_450_euro_minijobs_imph/01_entgeltgrenze/node.html" Die Seite beschäftigt sich zwar mit Minijobs im Haushalt, das gilt trotzdem für Minijobs generell. Notfalls google nach "450 euro job verdienstgrenze überschreiten", hüte Dich dabei aber vor veralteten Seiten.
Es ist also gar nicht notwendig die von alter Mann vorgeschlagenen Gaunereien auch nur anzudenken.
06.04.2019 um 21:42 Uhr
Pjöööng, irgendwelche "Gaunereien" wollte ich hier sicher nicht vorschlagen. Je nach Situation ist die Übertragung durchaus erlaubt. Das kann ich ohne nähere Angaben aber natürlich nicht beurteilen.
08.04.2019 um 13:23 Uhr
Als ich vor Jahren noch bei einem sehr großen Personaldienstleister einen 450€- Job hatte kam es schon mal vor dass die monatl. Stundenzahl etwas überschritten wurde. Mir wurde deshalb filialintern ein Stundenkonto eingerichtet auf dem die überschüssigen Stunden vermerkt wurden. Die wurden dann im nächsten Monat weniger gearbeitet, bei gleichen Bezügen. Also, eine "Gaunerei" sehe ich da nicht. Aus meiner Sicht kommt es auf den monatlich ausgezahlten Betrag von 450€ an und nicht auf die geleisteten Stunden
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