Erstellt am 06.04.2019 um 08:10 Uhr von Kratzbürste
BR Mitglieder haben Anspruch auf Ruhezeit in Anlehnung an das ArbZG. Ob die Ruhezeit vor oder nach der Sitzung liegt und daher entweder die Schicht davor oder danach (bezahlt) gekürzt werden muss,kommt auf die Lage der Sitzung an. Zu Bedenken ist, dass auch noch die Sitzungszeit als Freizeit gewährt werden muss.
Wie genau das alles geschieht, müsst ihr im Betrieb klären.
Erstellt am 06.04.2019 um 17:58 Uhr von Challenger
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 18.1.2017, 7 AZR 224/15
Betriebsratstätigkeit - Arbeitszeit
Leitsätze
Nimmt ein Betriebsratsmitglied an einer außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit stattfindenden Betriebsratssitzung teil und ist es ihm deswegen unmöglich oder unzumutbar, seine vor oder nach der Betriebsratssitzung liegende Arbeitszeit einzuhalten, so hat es insoweit gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG einen Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung. Bei der Beurteilung, ob und wann einem Betriebsratsmitglied die Fortsetzung der Arbeit wegen einer außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit bevorstehenden Betriebsratssitzung unzumutbar ist, ist die in § 5 Abs. 1 ArbZG zum Ausdruck kommende Wertung zu berücksichtigen. Deshalb ist ein Betriebsratsmitglied, das zwischen zwei Nachtschichten an einer Betriebsratssitzung teilzunehmen hat, berechtigt, die Arbeit in der vorherigen Nachtschicht vor dem Ende der Schicht zu einem Zeitpunkt einzustellen, der eine ununterbrochene Erholungszeit von elf Stunden am Tag ermöglicht, in der weder Arbeitsleistung noch Betriebsratstätigkeit zu erbringen ist.
Erstellt am 06.04.2019 um 18:30 Uhr von Siisamone
Vielen Dank für die Antworten.
Gilt die Ruhezeit von 11h auch nach der BR-Sitzung egal wie lange die Sitzung dauert?
Erstellt am 06.04.2019 um 19:55 Uhr von Giftzwerg
@Siisamone
Die Ruhezeit von 11h gilt sowohl VOR, als auch NACH der BR-Sitzung und zwar unabhängig von deren Dauer
Erstellt am 06.04.2019 um 20:13 Uhr von Siisamone
@Giftzwerg. Vielen Dank. Ich werde das meinem Chef so vorlegen. Mein BR-Kollege und ich mussten nach der BR-Sitzung, welche von 14-17 Uhr dauerte, noch 22 Uhr in Nachtschicht.
Erstellt am 06.04.2019 um 21:48 Uhr von Giftzwerg
Zitat Siisamone : @Giftzwerg. Vielen Dank. Ich werde das meinem Chef so vorlegen.
Vergess aber nicht, das Urteil des BAG vorzulegen. Hier ist der Link dazu :
juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?...bag...
Erstellt am 06.04.2019 um 23:11 Uhr von Siisamone
@Giftzwerg Dankeschön. Ist das der richtige Link?
Erstellt am 07.04.2019 um 00:31 Uhr von Giftzwerg
@Siisamone
Sorry. War ein Rohrkrepierer. Aber mit dem da unten klappst :
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 18.1.2017, 7 AZR 224/15 (Mit der linken Maustaste blau abziehen)
und : Google - Suche nach "BUNDESARBEITSGERICHT" ..... anklicken
Erstellt am 07.04.2019 um 17:34 Uhr von Siisamone
@Giftzwerg Dankeschön. Auf uns kommt viel Arbeit zu. LG