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Nachtschicht und Betriebratssitzung

S
Siisamone
Apr 2019 bearbeitet

2 BR Mitglieder arbeiteten 6 Nachtschichten. Zwischen der 5. und 6. Nachtschicht hatten wir eine BR-Sitzung um 14 Uhr. Wie müssen wir uns jetzt gesetzlich verhalten? Müssen wir nach der Sitzung in die Nachtschicht? Oder gilt hier das 11h vor und 11h Gesetz der Ruhepausen? Es gibt hierzu keine BV o.ä.

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Community-Antworten (9)

K
kratzbürste

06.04.2019 um 10:10 Uhr

BR Mitglieder haben Anspruch auf Ruhezeit in Anlehnung an das ArbZG. Ob die Ruhezeit vor oder nach der Sitzung liegt und daher entweder die Schicht davor oder danach (bezahlt) gekürzt werden muss,kommt auf die Lage der Sitzung an. Zu Bedenken ist, dass auch noch die Sitzungszeit als Freizeit gewährt werden muss. Wie genau das alles geschieht, müsst ihr im Betrieb klären.

C
Challenger

06.04.2019 um 19:58 Uhr

BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 18.1.2017, 7 AZR 224/15

Betriebsratstätigkeit - Arbeitszeit

Leitsätze

Nimmt ein Betriebsratsmitglied an einer außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit stattfindenden Betriebsratssitzung teil und ist es ihm deswegen unmöglich oder unzumutbar, seine vor oder nach der Betriebsratssitzung liegende Arbeitszeit einzuhalten, so hat es insoweit gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG einen Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung. Bei der Beurteilung, ob und wann einem Betriebsratsmitglied die Fortsetzung der Arbeit wegen einer außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit bevorstehenden Betriebsratssitzung unzumutbar ist, ist die in § 5 Abs. 1 ArbZG zum Ausdruck kommende Wertung zu berücksichtigen. Deshalb ist ein Betriebsratsmitglied, das zwischen zwei Nachtschichten an einer Betriebsratssitzung teilzunehmen hat, berechtigt, die Arbeit in der vorherigen Nachtschicht vor dem Ende der Schicht zu einem Zeitpunkt einzustellen, der eine ununterbrochene Erholungszeit von elf Stunden am Tag ermöglicht, in der weder Arbeitsleistung noch Betriebsratstätigkeit zu erbringen ist.

S
Siisamone

06.04.2019 um 20:30 Uhr

Vielen Dank für die Antworten. Gilt die Ruhezeit von 11h auch nach der BR-Sitzung egal wie lange die Sitzung dauert?

G
Giftzwerg

06.04.2019 um 21:55 Uhr

@Siisamone Die Ruhezeit von 11h gilt sowohl VOR, als auch NACH der BR-Sitzung und zwar unabhängig von deren Dauer

S
Siisamone

06.04.2019 um 22:13 Uhr

@Giftzwerg. Vielen Dank. Ich werde das meinem Chef so vorlegen. Mein BR-Kollege und ich mussten nach der BR-Sitzung, welche von 14-17 Uhr dauerte, noch 22 Uhr in Nachtschicht.

G
Giftzwerg

06.04.2019 um 23:48 Uhr

Zitat Siisamone : @Giftzwerg. Vielen Dank. Ich werde das meinem Chef so vorlegen.

Vergess aber nicht, das Urteil des BAG vorzulegen. Hier ist der Link dazu : juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?...bag...

S
Siisamone

07.04.2019 um 01:11 Uhr

@Giftzwerg Dankeschön. Ist das der richtige Link?

G
Giftzwerg

07.04.2019 um 02:31 Uhr

@Siisamone Sorry. War ein Rohrkrepierer. Aber mit dem da unten klappst :

BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 18.1.2017, 7 AZR 224/15 (Mit der linken Maustaste blau abziehen)

und : Google - Suche nach "BUNDESARBEITSGERICHT" ..... anklicken

S
Siisamone

07.04.2019 um 19:34 Uhr

@Giftzwerg Dankeschön. Auf uns kommt viel Arbeit zu. LG

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