Erstellt am 05.09.2007 um 08:58 Uhr von pit47
Hallo dertuenn,
der BR ist nach § 84 Abs. 2 SGB IX bei diesen Gesprächen zu beteiligen.
Google mal unter "BEM" Betriebliches Eingliederungsmanagement.
Erstellt am 05.09.2007 um 09:00 Uhr von Konrad
Bei einem Krankenrückkehrgespräch handelt es sich um ein Gespräch, das der Vorgesetzte mit dem Erkrankten nach Rückkehr an seinem Arbeitsplatz führt. Es soll zur „Aufklärung der Krankheitsgründe" beitragen.
Das Gespräch kann aber die Grundlage für eine Abmahnung, Versetzung oder Kündigung sein. Denn laut geltender Rechtssprechung ist eine krankheitsbedingte Kündigung u.a. dann gerechtfertigt, wenn eine negative gesundheitliche Zukunftsprognose vorliegt.
Eine gute Vorbereitung auf das Gespräch hilft, mögliche Nachteile zu verhindern und sich nicht einschüchtern zu lassen.
In der Regel kann sich ein Arbeitnehmer einem Krankenrückkehrgespräch nicht verweigern. Bei der Einführung von Krankenrückkehrgesprächen hat allerdings der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Erkundigen Sie sich dort, ob es eine Betriebsvereinbarung über Krankenrückkehrgespräche gibt. Jeder hat das Recht, ein Betriebsratsmitglied dem Gespräch hinzuzuziehen.
Erstellt am 05.09.2007 um 22:54 Uhr von peters
@dertuenn
nach meiner Info (aus einem Seminar) kann der AN auch zu einem anderen Arzt gehen. Freie Arztwahl!
Aber ich frage mich, wieso Angst vor dem Arzt? Es sollte doch im Sinne von Arbeitgeber UND Arbeitnehmer sein, dass letzterer an seinem Arbeitsplatz nicht gesundheitlich gefährdet oder überlastet wird. Und dies kann durch einen Arzt geprüft werden.
Mitbestimmung: beachte den Hinweis von pit47 auf das SGB IX. Danach sollte der BR sogar eine Integrationsvereinbarung abschließen, in der der Umgang mit Wiedereingliederungsgesprächen und die Beteiligung des BR geregelt ist.
@Konrad
bei deinem ansonsten korrekten Beitrag habe ich Probleme mit der Aussage "kann Grundlage für eine Abmahnung ... sein."
Eine Abmahnung hat bei einer Krankheit nix zu suchen. Kann mir nicht vorstellen, dass ein AN nach einer Abmahnung gesünder ist als vorher. Eine Abmahnung ist dafür gedacht, das Verhalten des AN zu ändern; Krankheit hat aber nix mit Verhalten zu tun.
Eine (personenbedingte) Kündigung kann aber sehr wohl eine Folge sein. Oder Versetzung, wenn die Chance besteht, dass die Belastung auf einem anderen Arbeitsplatz geringer ist.