Hallo,

eine ganz wichtige Frage, die gestern bei uns im Gremium nicht eindeutig beantwortet werden konnte. Seit neuestem werden bei uns im Betrieb bei MA die überdurchschnittlich oft wegen Krankheit fehlen sogenannte "Wiedereingliederungsgespräche" geführt. Erste Frage hat hier der BR Mitbestimmunsrechte?

Die nächste Sache. Ein MA muß zum wiederholten Male am Knie opperiert werden. Der MA befürchtet, das er nach der OP zum Betriebsarzt muß, damit dieser feststellt ob der MA an seinem Arbeitsplatz noch eingesetzt werden kann. Wäre das zulässig? Wenn der MA nicht zum Betriebsarzt gehen will, kann er gezwungen werden oder kann er auch zu einem anderen Arzt seines Vertrauens gehen?

Vielen Dank für jede Antwort!!!