Betriebsschliessung, Auftragskündigung durch den Arbeitgeber
Hallo !
Seit juli 07 bin ich Betriebsrat,ein Tag vor der Wahl des Betriebsrats erhielt die ganze belegschaft betriebsbedingte Kündigungen zum 30.09.2007 angeblich wird unsere Produktion eingestellt bzw.Stillgelegt.Wir arbeiten für einen grossen
Konzern als zulieferer in der Automobilindustrie.Angeblich hat unserer Chef den Auftrag selbst Gekündigt.Was ich jetzt aber inofiziel erfahren habe,entspricht das nicht der wahrheit.Die Frage ist kann ich verlangen das die Kündigung mir zur einsicht vorgelegt wird.
Community-Antworten (3)
03.09.2007 um 23:25 Uhr
@Robert Macht Euer AG den Betrieb zu, dann ist das so... ...manchmal ist das für die Agentur für Arbeit allerdings eine wertvolle Information.
04.09.2007 um 10:54 Uhr
hallo du hast nach dem BetrVG. in allem einsicht, was den betrieb betrifft § 87 BetrVG
lies ihn dir mal durch, ich empfehle dir auch einen anwalt für arbeitsrecht zu konsultieren, und ihm die situation genaustens schildern. könnte für euch alle hilfreich sein
04.09.2007 um 11:33 Uhr
@firma,
Ein Recht zur Einsichtnahme besteht nicht - die Massnahme hat Standgefunden VOR der Wahl des BR.... Anzeigepflichtig ist der ArG nach §17 KSchG, nur wie soll man einen nicht existierenden BR einbeziehen...??? Selbiges für §102ff BetrVG.
Kölners Hinweis ist da m.E. der einzig gangbare Weg - mal mit der BA zusammenhocken und natürlich - GEW informieren ;-)
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