Kündigung und (Rest-)Urlaub?
Hallo,
fristgerechte Kündigung zum 1.10.2007 (vor wenigen Tagen bei 4 Wochen Kündigungsfrist zum nächsten Monat) und 40 Tage Urlaub (inklusive Überträge aus den letzten 2-Jahren). Unter welchen Umständen (und wie lange ggf.) darf mein Arbeitgeber den beantragten Urlaub (ab 01.09.) verwehren und was passiert mit dem Resturlaub - bzw. ist der Arbeitgeber verpflichtet, ihn auszuzahlen? Arbeitgeber ist Dienstleister MA beim Kunden im Einsatz (Orojektarbeit/Support; ersetzbar)
Viele Grüße und vielen Dank
Community-Antworten (1)
03.09.2007 um 19:47 Uhr
@Amrullha Interessant wird sein, ob der AG dem AN den Resturlaub aus dem letzten und vorletzten Jahr überhaupt gewährt. Es könnte dem AN nämlich passieren, dass er schlechte Karten hat. Von diesem Jahr der Urlaubsanspruch könnte auch - z.B. aus betrieblichen Gründen - ausgezahlt werden.
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