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Anordnung Rauchverbot vom Arbeitgeber - ohne Mitbestimmung des B-Rates?

H
hgmüller
Jan 2018 bearbeitet

Mein Arbeitgeber hat für das gesamte Geschäftsgebäude per Rundschreiben ein Rauchverbot ausgesprochen. Dabei war der B-Rat nicht beteiligt, es ist keine Betriebsvereinbarung abgeschlossen worden. Ist dieses Verbot arbeitsrechtlich für mich bindend?

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Community-Antworten (5)

E
ego112

03.09.2007 um 11:13 Uhr

Ich würde mich hüten dieses per Hausrecht ausgesprochene Rauchverbot dadurch zu ignorieren, indem ich einfach weiterrauche. Unabhängig davon wurde das MBR des BR nicht eingehalten. Dieses kann aber nur der BR klären.

W
Waschbär

03.09.2007 um 11:16 Uhr

müller,

Die Anordnung eines Rauchverbots unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats. Vgl. § 87 Abs. 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz.

daraus durften sich dann folgende fragen ergeben...ich gebe dir mal die Antworten welche mir die Kristallkugel Zeigte .-)

a.Ja, wenn sachliche Gründe vorliegen. Als Gründe kommen in Betracht: hygienische Gründe, Verhütung von Brandgefahr, Vermeidung der Belästigung von Mitarbeitern, Beschwerden von Kunden.

b.Ja, und zwar sowohl im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag. Weitere Informationen

c.Nach vorheriger Abmahnung kann der Verstoß gegen das Rauchverbot ein Grund zur ordentlichen Kündigung sein.

d.Gesetzliche Rauchverbote finden sich insbesondere in der Arbeitsstättenverordnung (§§ 5, 32) und in der Verordnung über das Rauchverbot in feuergefährlichen gewerblichen Betrieben.

W
Waschbär

03.09.2007 um 11:24 Uhr

ego112,

genau :-) und weisst du ob ich als An verpflichte bin zu "petzen" ... ? oder besser mein Kollege Raucht muss ich es Melden ? Und was ist wenn ich es nicht mache werde ich dafür belangt ?

J
Jube

03.09.2007 um 12:11 Uhr

@hgmüller Wir hatten dieselbe Situation und haben als BR den AG informiert, dass das Rauchverbot der Mitbestimmung unterliegt. Es ist nur in soweit gültig, als sich die Kollegen freiwillig daran halten, es dürfen aber bis zur Zustimmung durch den BR keine Konsequenzen für die Belegschaft aus dem Verbot resultieren. So gut wie alle halten sich dennoch daran, die wenigen Ausnahmen hatten bislang keine Schwierigkeiten, ausser mit Kollegen.

B
Barbara

03.09.2007 um 12:43 Uhr

Hallo, es gibt aber ein Gesetz "Zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens" ( für Niedersachsen vom 12.07.07). Jeder AG ist verpflichtet die Gesetze umzusetzen. Und auch der BR ist verpflichtet darauf zu achten, dass die Gesetze eingehalten werden. Der Mitbestimmung unterliegt also nicht das "Ob" sondern das "Wie".

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