Erstellt am 03.09.2007 um 09:13 Uhr von ego112
Ich würde mich hüten dieses per Hausrecht ausgesprochene Rauchverbot dadurch zu ignorieren, indem ich einfach weiterrauche. Unabhängig davon wurde das MBR des BR nicht eingehalten. Dieses kann aber nur der BR klären.
Erstellt am 03.09.2007 um 09:16 Uhr von waschbär
müller,
*Die Anordnung eines Rauchverbots unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats. Vgl. § 87 Abs. 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz.*
daraus durften sich dann folgende fragen ergeben...ich gebe dir mal die
Antworten welche mir die Kristallkugel Zeigte .-)
a.Ja, wenn sachliche Gründe vorliegen. Als Gründe kommen in Betracht: hygienische Gründe, Verhütung von Brandgefahr, Vermeidung der Belästigung von Mitarbeitern, Beschwerden von Kunden.
b.Ja, und zwar sowohl im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag.
Weitere Informationen
c.Nach vorheriger Abmahnung kann der Verstoß gegen das Rauchverbot ein Grund zur ordentlichen Kündigung sein.
d.Gesetzliche Rauchverbote finden sich insbesondere in der Arbeitsstättenverordnung (§§ 5, 32) und in der Verordnung über das Rauchverbot in feuergefährlichen gewerblichen Betrieben.
Erstellt am 03.09.2007 um 09:24 Uhr von waschbär
ego112,
genau :-) und weisst du ob ich als An verpflichte bin zu "petzen" ... ? oder besser mein Kollege Raucht muss ich es Melden ? Und was ist wenn ich es nicht mache werde ich dafür belangt ?
Erstellt am 03.09.2007 um 10:11 Uhr von Jube
@hgmüller
Wir hatten dieselbe Situation und haben als BR den AG informiert, dass das Rauchverbot der Mitbestimmung unterliegt. Es ist nur in soweit gültig, als sich die Kollegen freiwillig daran halten, es dürfen aber bis zur Zustimmung durch den BR keine Konsequenzen für die Belegschaft aus dem Verbot resultieren.
So gut wie alle halten sich dennoch daran, die wenigen Ausnahmen hatten bislang keine Schwierigkeiten, ausser mit Kollegen.
Erstellt am 03.09.2007 um 10:43 Uhr von Barbara
Hallo,
es gibt aber ein Gesetz "Zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens" ( für Niedersachsen vom 12.07.07).
Jeder AG ist verpflichtet die Gesetze umzusetzen.
Und auch der BR ist verpflichtet darauf zu achten, dass die Gesetze eingehalten werden.
Der Mitbestimmung unterliegt also nicht das "Ob" sondern das "Wie".