Erstellt am 02.09.2007 um 11:23 Uhr von amazing
Hallo Lena,
§ 33 BetrVG
Beschlüsse des Betriebsrats
(1) Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
(2) Der Betriebsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt; Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig.
(3) Nimmt die Jugend- und Auszubildendenvertretung an der Beschlussfassung teil, so werden die Stimmen der Jugend- und Auszubildendenvertreter bei der Feststellung der Stimmenmehrheit mitgezählt.
Erstellt am 02.09.2007 um 11:27 Uhr von peanuts
können wir zu Beginn einer BR-Sitzung die TO ergänzen (mit Beschlussfassung), auch wenn ein geladenes Ersatzmitglied unentschuldigt der Sitzung fern bleibt?
Nein!
Erstellt am 02.09.2007 um 11:38 Uhr von Kölner
@amazing
In seiner unheimlich prägnanten, stilistisch minimalen Art, schreibt peanuts was sehr Wahres:
Man kann eine TO nicht - gemäß der oben angegebenen Konstellation - nur ändern wenn (laut DKK) "der BR dies durch einstimmigen Beschluss der vollzählig versammelten Mitglieder zulässt (BAG 28. 4. 88, AP Nr. 2 zu § 29 BetrVG 1972, 28. 10. 92) [...]" vornimmt.
Und weil ein ordentlich geladenes BRM fehlt, ist der BR nicht vollzählig. Weil er nicht vollzählig ist kann die TO auch nicht geändert werden.
Erstellt am 02.09.2007 um 11:43 Uhr von amazing
Peanuts -
Zur Erklärung für Lena, weil sie es sicherlich begründet haben möchte:
Lena - sieh Dir die Kommentierung zu § 29 BetrVG Abs. 2 an.
Es müssen alle BR Mitglieder / geladenen Ersatz BRM vollständig anwesend sein.
Erstellt am 02.09.2007 um 11:45 Uhr von lena20
@peanuts,
heißt nein, dass alle 9 Mitglieder da sein müssen?
Wir können dann einen dringenden Beschluss nicht fassen oder gibt es noch eine Möglichkeit, indem man ein anderes Ersatzmitglied kurzfristig einlädt?
Erstellt am 02.09.2007 um 11:46 Uhr von amazing
Kölner
Du warst schneller ;-)
Erstellt am 02.09.2007 um 11:47 Uhr von Kölner
@lena20
Konsequenterweise heisst es das, ja!
Alternativen:
- Sondersitzung(en)
- korrekte/korrigierte rechtzeitige Tagesordnung
- wöchentliche BR-Sitzungen
Erstellt am 02.09.2007 um 11:48 Uhr von lena20
@all,
da war ich ja mit meiner Antwort zu langsam :-))
Danke Euch für die Hilfe und wünsche noch einen schönen Sonntag.
Gruß lena
Erstellt am 02.09.2007 um 11:50 Uhr von lena20
@Kölner,
kann man eine korrigierte Tagesordnung als Tischvorlage in der Sitzung vorlegen oder geht das auch nicht?
Erstellt am 02.09.2007 um 11:53 Uhr von Kölner
@lena20
Das Zauberwort heisst "rechtzeitig"...
...unmittelbar vor der Sitzung ist m.E. nicht "rechtzeitig".
Erstellt am 02.09.2007 um 12:04 Uhr von lena20
@Kölner,
das stimmt wohl.
Wir hatten nur schon einmal das Problem, dass eine Einladung zu einem wichtigen Seminar am Sitzungstag eingegangen ist und die Anmeldung sehr kurzfristig war.
Hätten wir den Beschluss verschoben wäre die Anmeldungsfrist abgelaufen.
Da wir leider auch einige unzuverlässige Ersatzmitglieder haben, hätten wir in diesem Fall also keinen Beschluss fassen und kein Mitglied zu dem Seminar schicken können.
Das nur als Erklärung warum mir diese Frage so wichtig ist.
Erstellt am 02.09.2007 um 12:05 Uhr von Lotte
Lena,
wenn es superwichtige TOPs sind, hilft nur eine neue Ladung zu einer ao Sitzung, insbesondere, wenn es strittige Punkte sind.
Erstellt am 02.09.2007 um 12:16 Uhr von lena20
Danke Euch allen,
dann werden wir in Zukunft wichtige Angelegenheiten unter Verschiedenes in der Sitzung kurz ansprechen und dann zu einer ao Sitzung laden.
Gruß lena