W.A.F. LogoSeminare

Ergänzung der TO wenn BR-Mitglied unentschuldigt fehlt

L
lena20
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle,

können wir zu Beginn einer BR-Sitzung die TO ergänzen (mit Beschlussfassung), auch wenn ein geladenes Ersatzmitglied unentschuldigt der Sitzung fern bleibt? Danke im Voraus für Eure Hilfe.

Gruß Lena

6.076013

Community-Antworten (13)

A
amazing

02.09.2007 um 13:23 Uhr

Hallo Lena,

§ 33 BetrVG Beschlüsse des Betriebsrats

(1) Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.

(2) Der Betriebsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt; Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig.

(3) Nimmt die Jugend- und Auszubildendenvertretung an der Beschlussfassung teil, so werden die Stimmen der Jugend- und Auszubildendenvertreter bei der Feststellung der Stimmenmehrheit mitgezählt.

P
Peanuts

02.09.2007 um 13:27 Uhr

können wir zu Beginn einer BR-Sitzung die TO ergänzen (mit Beschlussfassung), auch wenn ein geladenes Ersatzmitglied unentschuldigt der Sitzung fern bleibt?

Nein!

K
Kölner

02.09.2007 um 13:38 Uhr

@amazing In seiner unheimlich prägnanten, stilistisch minimalen Art, schreibt peanuts was sehr Wahres: Man kann eine TO nicht - gemäß der oben angegebenen Konstellation - nur ändern wenn (laut DKK) "der BR dies durch einstimmigen Beschluss der vollzählig versammelten Mitglieder zulässt (BAG 28. 4. 88, AP Nr. 2 zu § 29 BetrVG 1972, 28. 10. 92) [...]" vornimmt. Und weil ein ordentlich geladenes BRM fehlt, ist der BR nicht vollzählig. Weil er nicht vollzählig ist kann die TO auch nicht geändert werden.

A
amazing

02.09.2007 um 13:43 Uhr

Peanuts -

Zur Erklärung für Lena, weil sie es sicherlich begründet haben möchte:

Lena - sieh Dir die Kommentierung zu § 29 BetrVG Abs. 2 an.

Es müssen alle BR Mitglieder / geladenen Ersatz BRM vollständig anwesend sein.

L
lena20

02.09.2007 um 13:45 Uhr

@peanuts,

heißt nein, dass alle 9 Mitglieder da sein müssen? Wir können dann einen dringenden Beschluss nicht fassen oder gibt es noch eine Möglichkeit, indem man ein anderes Ersatzmitglied kurzfristig einlädt?

A
amazing

02.09.2007 um 13:46 Uhr

Kölner

Du warst schneller ;-)

K
Kölner

02.09.2007 um 13:47 Uhr

@lena20 Konsequenterweise heisst es das, ja! Alternativen:

  • Sondersitzung(en)
  • korrekte/korrigierte rechtzeitige Tagesordnung
  • wöchentliche BR-Sitzungen
L
lena20

02.09.2007 um 13:48 Uhr

@all,

da war ich ja mit meiner Antwort zu langsam :-)) Danke Euch für die Hilfe und wünsche noch einen schönen Sonntag.

Gruß lena

L
lena20

02.09.2007 um 13:50 Uhr

@Kölner,

kann man eine korrigierte Tagesordnung als Tischvorlage in der Sitzung vorlegen oder geht das auch nicht?

K
Kölner

02.09.2007 um 13:53 Uhr

@lena20 Das Zauberwort heisst "rechtzeitig"... ...unmittelbar vor der Sitzung ist m.E. nicht "rechtzeitig".

L
lena20

02.09.2007 um 14:04 Uhr

@Kölner,

das stimmt wohl. Wir hatten nur schon einmal das Problem, dass eine Einladung zu einem wichtigen Seminar am Sitzungstag eingegangen ist und die Anmeldung sehr kurzfristig war. Hätten wir den Beschluss verschoben wäre die Anmeldungsfrist abgelaufen. Da wir leider auch einige unzuverlässige Ersatzmitglieder haben, hätten wir in diesem Fall also keinen Beschluss fassen und kein Mitglied zu dem Seminar schicken können. Das nur als Erklärung warum mir diese Frage so wichtig ist.

L
Lotte

02.09.2007 um 14:05 Uhr

Lena, wenn es superwichtige TOPs sind, hilft nur eine neue Ladung zu einer ao Sitzung, insbesondere, wenn es strittige Punkte sind.

L
lena20

02.09.2007 um 14:16 Uhr

Danke Euch allen,

dann werden wir in Zukunft wichtige Angelegenheiten unter Verschiedenes in der Sitzung kurz ansprechen und dann zu einer ao Sitzung laden.

Gruß lena

Ihre Antwort