Änderungskündigung nach Elternzeit
Hallo,
einer Kollegin wurde nach 3-jähriger Elternzeit eine Änderungskündigung ausgesprochen. Sie wollte an ihren alten Arbeitsplatz in Teilzeit zurückkehren (auswärtige Niederlassung, 400 km vom Mutterhaus entfernt, gleichzeitig auch ihr Wohnort). Der Arbeitgeber hat ihr eine Teilzeitstelle im Mutterhaus oder alternativ eine Abfindung angeboten. Sollte Sie darauf bestehen in der Niederlassung arbeiten zu wollen wurde Ihr gesagt, dass dann darüber nachgewdacht würde die Niederlassung zu schließen und dadurch weitere 4 Kollegen ihren Arbeitsplatz verlieren. Sie hatte sich übrigens dazu bereit erklärt auch "niedrige" Arbeiten verrichten zu wollen. Was kann der BR hier tun? Bisher wurden wir übrigens nicht durch die GF informiert!
Gruß Stefan
Community-Antworten (8)
02.09.2007 um 13:08 Uhr
Hallo Stefan,
interessant wäre für mich zu wissen, welcher Einsatzort als Arbeitsplatz in dem Vertrag der Mitarbeiterin verinbart wurde.
Ich habe mal das Orakel (google) befragt und etwas gefunden, welches aber nicht zu 100% Deine Frage beantwortet.
Ich suche weiter und bestimmt werden sich hier noch einige Foris zu dem Thema melden.
Nachtrag:
http://www.regional-koda-nw.de/forum/messages/208.html
http://www.hobsons.de/de/karriere/karrieretipps/expertentipps/arbeitsrecht/2006/06111303.html
Kann mich catweazel nur anschließen - auf jeden Fall einen Anwalt einschalten.
02.09.2007 um 13:10 Uhr
@StefanErgi,
eure Kollegin sollte einen Anwalt aufsuchen. Eine Kündigung ohne Anhörung des BR ist unwirksam. Eine Kündigungsschutzklage muss trotzdem eingereicht werden.
02.09.2007 um 13:41 Uhr
@StefanErgi Hat es denn wirklich schon die ÄnderungsKÜNDIGUNG gegeben oder war es nur die Mitteilung des Arbeitsplatzes?
02.09.2007 um 21:27 Uhr
@Kölner
Nein, bisher hat Sie nur das Gespräch mit der GF gehabt und ein schriftliches Angebot bezüglich Abfindung. Der Kontakt ist natürlich denkbar schlecht, da die Kollegin 400 km entfernt wohnt, somit nur das Telefon zur Beratung bleibt.
Einen Anwaltstermin hat Sie morgen. Das Angebot hat Sie am Freitag erhalten (schriftlich) und soll bis kommenden Freitag sich erklären.
02.09.2007 um 21:56 Uhr
@StefanErgi Demnach hat sie noch gar keine Änderungskündigung. Sie kann sich also noch "freiwillig" entscheiden...
04.09.2007 um 15:05 Uhr
@StefanErgi,
"Eine Versetzung in der Elternzeit braucht sich ein Arbeitnehmer nicht gefallen zu lassen" Überschrift der mir heute zugegangenen Newsletter Aktuelle Ausgabe vom 04.09.2007
(Az.: 11 Sa 296/06) Der Arbeitgeber hatte es schlichtweg versäumt, der Mitarbeiterin rechtzeitig eine Änderungskündigung auszusprechen! Auch wenn – selbst das – nicht ganz leicht ist. Während der Elternzeit gilt der Grundsatz, dass Sie als Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht kündigen dürfen. Es besteht also Sonderkündigungsschutz (BAG, Urteil vom 27.03.2003, Az.: 2 AZR 627/01). Das gilt schon ab dem Zeitpunkt, ab dem Elternzeit verlangt werden kann, höchstens jedoch 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit, § 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG). Dieses Kündigungsverbot gilt sowohl für ordentliche wie auch für außerordentliche Kündigungen und Änderungskündigungen.
hilft ja vielleicht noch.
04.09.2007 um 15:22 Uhr
@pirat Aber es geht um eine Versetzung NACH der Elternzeit!
04.09.2007 um 15:46 Uhr
@Kölner, ups.... thanks für das große " NACH",
Kryptisch......eben........
Info´s sind trotzdem nicht vergebens.
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