W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Hat der BR die Möglichkeit Krankenrückkehrgespräche zu untersagen?

P
paulinchen
Jan 2018 bearbeitet

Hallöle,

ich brauche mal wieder einen guten Rat.

In unserem Unternehmen werden seit einiger Zeit sogenannte Krankenrückkehrergespräche geführt. Diese wurden eingeführt ohne das Einverständnis des Betriebsrats einzuholen.

Hat der BR die Möglichkeit, diese Krankenverfolgungsgespräche zu untersagen, solange es keine Betriebsvereinbarung gibt oder kann der Arbeitgeber diese Praxis weiter betreiben?

Hilfe!!!!

liebe Grüße

Paulinchen

7.12505

Community-Antworten (5)

L
Lotte

31.08.2007 um 21:34 Uhr

paulinchen, kommt darauf an, ob es nur vereinzelt vorkommt oder ob der AG nach einem Schema vorgeht, welches auf alle Gespräche angewandt wird. Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 08.11.1994 , AZ:1 ABR 22/94 besteht bei der Führung formalisierter Krankengespräche zur Aufklärung eines überdurchschnittlichen Krankenstandes die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG"

Vielleicht solltet Ihr mal über eine BV zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement gemäß § 84 SGB IX nachdenken

W
Waschbär

31.08.2007 um 22:00 Uhr

JA hat er und ich sende dir mal etwas text .....

L
Lotte

31.08.2007 um 22:13 Uhr

waschbär, ich denke, Du kannst nicht... ;-))

MIAL
mir ist auch langweilig

31.08.2007 um 22:58 Uhr

@waschbär, was sollen solche Beiträge, so macht man dieses Forum kaputt lass es !

die Jagdsaison auf Waschbären ist eröffnet !

W
Waschbär

01.09.2007 um 13:48 Uhr

Lotte, ich kann kein E-Mail senden ... aber diese lustigen internen Kasten den kann ich ansteuern...

mir ist auch langweilig.... ich glaube kaum das ich hier einen fehler gemacht habe möchtest du eine kopie vom text ? dann darfst du ihn gerne Korektur lesen oder besser helfe doch selber ! Du Nuss

Ihre Antwort