Erstellt am 31.08.2007 um 19:34 Uhr von Lotte
paulinchen,
kommt darauf an, ob es nur vereinzelt vorkommt oder ob der AG nach einem Schema vorgeht, welches auf alle Gespräche angewandt wird.
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 08.11.1994 , AZ:1 ABR 22/94 besteht bei der Führung formalisierter Krankengespräche zur Aufklärung eines überdurchschnittlichen Krankenstandes die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG"
Vielleicht solltet Ihr mal über eine BV zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement gemäß § 84 SGB IX nachdenken
Erstellt am 31.08.2007 um 20:00 Uhr von waschbär
*JA* hat er und ich sende dir mal etwas text .....
Erstellt am 31.08.2007 um 20:13 Uhr von Lotte
waschbär,
ich denke, Du kannst nicht... ;-))
Erstellt am 31.08.2007 um 20:58 Uhr von mir ist auch langweilig
@waschbär,
was sollen solche Beiträge, so macht man dieses Forum kaputt
lass es !
die Jagdsaison auf Waschbären ist eröffnet !
Erstellt am 01.09.2007 um 11:48 Uhr von waschbär
Lotte,
ich kann kein E-Mail senden ... aber diese lustigen internen Kasten den kann ich ansteuern...
mir ist auch langweilig....
ich glaube kaum das ich hier einen fehler gemacht habe möchtest du eine kopie vom text ? dann darfst du ihn gerne Korektur lesen oder besser helfe doch selber ! *Du Nuss*