Hat der BR die Möglichkeit Krankenrückkehrgespräche zu untersagen?
Hallöle,
ich brauche mal wieder einen guten Rat.
In unserem Unternehmen werden seit einiger Zeit sogenannte Krankenrückkehrergespräche geführt. Diese wurden eingeführt ohne das Einverständnis des Betriebsrats einzuholen.
Hat der BR die Möglichkeit, diese Krankenverfolgungsgespräche zu untersagen, solange es keine Betriebsvereinbarung gibt oder kann der Arbeitgeber diese Praxis weiter betreiben?
Hilfe!!!!
liebe Grüße
Paulinchen
Community-Antworten (5)
31.08.2007 um 21:34 Uhr
paulinchen, kommt darauf an, ob es nur vereinzelt vorkommt oder ob der AG nach einem Schema vorgeht, welches auf alle Gespräche angewandt wird. Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 08.11.1994 , AZ:1 ABR 22/94 besteht bei der Führung formalisierter Krankengespräche zur Aufklärung eines überdurchschnittlichen Krankenstandes die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG"
Vielleicht solltet Ihr mal über eine BV zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement gemäß § 84 SGB IX nachdenken
31.08.2007 um 22:00 Uhr
JA hat er und ich sende dir mal etwas text .....
31.08.2007 um 22:13 Uhr
waschbär, ich denke, Du kannst nicht... ;-))
31.08.2007 um 22:58 Uhr
@waschbär, was sollen solche Beiträge, so macht man dieses Forum kaputt lass es !
die Jagdsaison auf Waschbären ist eröffnet !
01.09.2007 um 13:48 Uhr
Lotte, ich kann kein E-Mail senden ... aber diese lustigen internen Kasten den kann ich ansteuern...
mir ist auch langweilig.... ich glaube kaum das ich hier einen fehler gemacht habe möchtest du eine kopie vom text ? dann darfst du ihn gerne Korektur lesen oder besser helfe doch selber ! Du Nuss
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